Haushaltsrecht - Landesjugendring MV - Schwerin
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Einer Begründung bedarf es u.A. nicht,<br />
1. soweit die Behörde einem Antrag entspricht oder einer Erklärung folgt und der Verwaltungsakt<br />
nicht in Rechte eines anderen eingreift,<br />
2. soweit für dem vom Verwaltungsakt bestimmten oder betroffenen die Sach- und Rechtslage<br />
bekannt oder ohne weiteres erkennbar ist,<br />
3. soweit eine Begründung nach den Umständen des Einzelfalls nicht geboten ist, oder<br />
4. soweit es sich aus einer Rechtsvorschrift ergibt.<br />
Den Rechtsanspruch auf eine Begründung kann der Beteiligte, dem der Verwaltungsakt bekannt<br />
gegeben wurde, auch in den Fällen 1 - 3 innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe geltend<br />
machen.<br />
Der Zuwendungsbescheid muss enthalten:<br />
- die genaue Bezeichnung des Zuwendungsempfängers,<br />
- die Höhe der Zuwendung,<br />
- die genaue Höhe des Zuwendungszwecks und - wenn mit Hilfe der Zuwendung Gegenstände<br />
erworben oder hergestellt werden - ggf. die Angabe, wie lange diese für den<br />
Zuwendungszweck gebunden ist,<br />
- den eindeutig und detailliert festgelegten Zuwendungszweck, um die abschließende Kontrolle<br />
des erfolgten Vorhabens zu ermöglichen, was ggf. durch Erläuterungen geschehen kann,<br />
- Festlegung über die zeitliche Bindung der erworbenen Gegenstände und über die Verfügung<br />
der Gegenstände nach dem Ablauf der zeitlichen Bindung,<br />
- die Finanzierungsform, die Finanzierungsart und den Umfang der zuwendungsfähigen<br />
Ausgaben,<br />
- den Bewilligungszeitraum<br />
- Bennennung der Stelle, gegenüber der der Verwendungsnachweis zu erbringen ist,<br />
- die anzuwendenden Nebenbestimmungen,<br />
- eine Rechtbehelfsbelehrung.<br />
Konkret: Der Bewilligungsbescheid erfolgt schriftlich.<br />
Die Bestandteile des Zuwendungsbescheides müssen mit dem gestellten Antrag abgeglichen<br />
werden.<br />
Welche Nebenbestimmungen sind anzuwenden?<br />
Bei der Bewilligung von Zuwendungen an die Jugendverbände gelten<br />
- für Zuwendungen zur institutionellen Förderung die Allgemeinen Nebenbestimmungen zur<br />
institutionellen Förderung (ANBest-I),<br />
- für Zuwendungen zur Projektförderung die Allgemeinen Nebenbestimmungen zur<br />
Projektförderung (ANBest-P)<br />
Die jeweils geltenden Nebenbestimmungen sind Bestandteil eines jeden<br />
Zuwendungsbescheides und es empfiehlt sich, diese einzuhalten.<br />
Was muss nach erfolgter Bewilligung beachtet werden?<br />
Wenn der Zuwendungsbescheid eingegangen, ist es unbedingt erforderlich, diesen genau zu<br />
lesen. Mögliche Festlegungen sind mit ihren Auswirkungen zu analysieren.<br />
1. Zweckbindung der Mittel<br />
Die Zuwendung darf bei einer Projektförderung nur für die bewilligte Maßnahme verwendet<br />
werden. Der Zuwendungsempfänger muss dabei auch den Finanzrahmen einhalten. Die<br />
beschafften Gegenstände sind zweckgebunden. Die Inventarisierungspflicht ist ein Teil des<br />
Bewilligungsbescheides für Zuwendungen aus dem Landesjugendplan. Die angeschafften<br />
Ausstattungsgegenstände haben zur Wahrung des Landesinteresses eine<br />
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