17.07.2013 Aufrufe

Haushaltsrecht - Landesjugendring MV - Schwerin

Haushaltsrecht - Landesjugendring MV - Schwerin

Haushaltsrecht - Landesjugendring MV - Schwerin

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Einer Begründung bedarf es u.A. nicht,<br />

1. soweit die Behörde einem Antrag entspricht oder einer Erklärung folgt und der Verwaltungsakt<br />

nicht in Rechte eines anderen eingreift,<br />

2. soweit für dem vom Verwaltungsakt bestimmten oder betroffenen die Sach- und Rechtslage<br />

bekannt oder ohne weiteres erkennbar ist,<br />

3. soweit eine Begründung nach den Umständen des Einzelfalls nicht geboten ist, oder<br />

4. soweit es sich aus einer Rechtsvorschrift ergibt.<br />

Den Rechtsanspruch auf eine Begründung kann der Beteiligte, dem der Verwaltungsakt bekannt<br />

gegeben wurde, auch in den Fällen 1 - 3 innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe geltend<br />

machen.<br />

Der Zuwendungsbescheid muss enthalten:<br />

- die genaue Bezeichnung des Zuwendungsempfängers,<br />

- die Höhe der Zuwendung,<br />

- die genaue Höhe des Zuwendungszwecks und - wenn mit Hilfe der Zuwendung Gegenstände<br />

erworben oder hergestellt werden - ggf. die Angabe, wie lange diese für den<br />

Zuwendungszweck gebunden ist,<br />

- den eindeutig und detailliert festgelegten Zuwendungszweck, um die abschließende Kontrolle<br />

des erfolgten Vorhabens zu ermöglichen, was ggf. durch Erläuterungen geschehen kann,<br />

- Festlegung über die zeitliche Bindung der erworbenen Gegenstände und über die Verfügung<br />

der Gegenstände nach dem Ablauf der zeitlichen Bindung,<br />

- die Finanzierungsform, die Finanzierungsart und den Umfang der zuwendungsfähigen<br />

Ausgaben,<br />

- den Bewilligungszeitraum<br />

- Bennennung der Stelle, gegenüber der der Verwendungsnachweis zu erbringen ist,<br />

- die anzuwendenden Nebenbestimmungen,<br />

- eine Rechtbehelfsbelehrung.<br />

Konkret: Der Bewilligungsbescheid erfolgt schriftlich.<br />

Die Bestandteile des Zuwendungsbescheides müssen mit dem gestellten Antrag abgeglichen<br />

werden.<br />

Welche Nebenbestimmungen sind anzuwenden?<br />

Bei der Bewilligung von Zuwendungen an die Jugendverbände gelten<br />

- für Zuwendungen zur institutionellen Förderung die Allgemeinen Nebenbestimmungen zur<br />

institutionellen Förderung (ANBest-I),<br />

- für Zuwendungen zur Projektförderung die Allgemeinen Nebenbestimmungen zur<br />

Projektförderung (ANBest-P)<br />

Die jeweils geltenden Nebenbestimmungen sind Bestandteil eines jeden<br />

Zuwendungsbescheides und es empfiehlt sich, diese einzuhalten.<br />

Was muss nach erfolgter Bewilligung beachtet werden?<br />

Wenn der Zuwendungsbescheid eingegangen, ist es unbedingt erforderlich, diesen genau zu<br />

lesen. Mögliche Festlegungen sind mit ihren Auswirkungen zu analysieren.<br />

1. Zweckbindung der Mittel<br />

Die Zuwendung darf bei einer Projektförderung nur für die bewilligte Maßnahme verwendet<br />

werden. Der Zuwendungsempfänger muss dabei auch den Finanzrahmen einhalten. Die<br />

beschafften Gegenstände sind zweckgebunden. Die Inventarisierungspflicht ist ein Teil des<br />

Bewilligungsbescheides für Zuwendungen aus dem Landesjugendplan. Die angeschafften<br />

Ausstattungsgegenstände haben zur Wahrung des Landesinteresses eine<br />

Seite 16

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!