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Haushaltsrecht - Landesjugendring MV - Schwerin

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Ausnahme: Bilanz oder Jahresabschluss gehören nicht auf Datenträger.<br />

Es muss sichergestellt sein, dass die Belege während der Aufbewahrungsfrist verfügbar sind.<br />

Gegenstände über einen Wert von 410,00 € werden inventarisiert. Aus Gründen der Ordnung<br />

und Sparsamkeit empfiehlt sich auch für geringwertige und schnellverschleißende<br />

Wirtschaftsgüter eine Auflistung, da man bei ihnen z.T. eine Haltbarkeitsdauer von mehr als<br />

einem Jahr voraussetzt und diese auch nicht mit Ende des Haushaltsjahres außer Gebrauch<br />

genommen werden.<br />

Was tun - Warum ist die ordnungsgemäße Buchführung im Verband wichtig?<br />

Die Förderung ist für die Arbeit der Jugendverbände eine grundlegende Voraussetzung. Die<br />

Voraussetzung für die Bewilligung einer Zuwendung ist die Fachlichkeit und Zuverlässigkeit des<br />

Antragstellers und die Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Buchführung.<br />

Bei der Prüfung der Verwendungsnachweise muss nachvollziehbar sein, ob diese<br />

ordnungsgemäß abgerechnet wurden. Belege und Unterlagen können durch örtliche<br />

Erhebungen (vgl. ANBest-P Pkt. 6.10) der Prüfungsstelle geprüft werden.<br />

Es ist daher zu empfehlen, dass die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung regelmäßig durch<br />

eigene gründliche Kassenprüfungen festgestellt wird.<br />

Was tun – Wie finanziere ich eine Maßnahme?<br />

Ein Projekt kann nicht immer aus Eigen- oder Drittmitteln finanziert werden. Kommt eine<br />

Förderung aus Mitteln der öffentlichen Hand in Betracht, muss ein formgerechter Antrag,<br />

zusammen mit einem zu der Maßnahme gehörenden Kosten- und Finanzierungsplan, bei der zu<br />

bewilligenden Behörde gestellt werden.<br />

Die Verwaltungsvorschriften zu § 44 der LHO besagen, dass die Bewilligung einer Zuwendung<br />

immer eines schriftlichen Antrags bedarf. Auf Verlangen der Bewilligungsbehörde sind die<br />

Angaben durch geeignete Unterlagen zu belegen.<br />

Was tun - Was muss beim Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen beachtet<br />

werden?<br />

Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit haben Priorität.<br />

Beim Abschluss eines Vertrages über eine Lieferung oder Leistung gilt:<br />

- Aufträge (z.B. Anschaffungen oder Herstellung von Druckerzeugnissen) mit einer Vergütung<br />

bis zu 2.556 € (ohne Mehrwertsteuer) können ohne Ausschreibung erteilt werden.<br />

Überschreitet die Vergütung 511 € (ohne Mehrwertsteuer) so sind in der Regel mindestens 3<br />

Angebote einzuholen bzw. zumindest telefonische Preisermittlungen vorzunehmen. Diese<br />

Preisermittlungen sind aktenkundig zu machen und mit dem Verwendungszweck vorzulegen.<br />

- bis zu einem finanziellen Umfang von 12.782 € der Lieferung oder Leistung gilt die „freie<br />

Vergabe“ – es müssen 2-3 Angebote eingeholt werden.<br />

- bei einem finanziellen Umfang 12.782 € bis 25.564 € erfolgt die „Beschränkte Ausschreibung“<br />

(VOL)<br />

Der Träger wählt nach wirtschaftlichen und sparsamen Gesichtspunkten das günstigste Angebot<br />

aus.<br />

Beachte: Die Auflagen in den Bewilligungsbescheiden müssen eingehalten werden.<br />

Was tun – Wo finde ich schnell Förderrichtlinien?<br />

Unter http://jugend.inmv.de kann man alle Förderrichtlinien des Landes, seiner Landkreise und<br />

kreisfreien Städte, die Jugendverbände betreffend, abrufen.<br />

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