Haushaltsrecht - Landesjugendring MV - Schwerin
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Ausnahme: Bilanz oder Jahresabschluss gehören nicht auf Datenträger.<br />
Es muss sichergestellt sein, dass die Belege während der Aufbewahrungsfrist verfügbar sind.<br />
Gegenstände über einen Wert von 410,00 € werden inventarisiert. Aus Gründen der Ordnung<br />
und Sparsamkeit empfiehlt sich auch für geringwertige und schnellverschleißende<br />
Wirtschaftsgüter eine Auflistung, da man bei ihnen z.T. eine Haltbarkeitsdauer von mehr als<br />
einem Jahr voraussetzt und diese auch nicht mit Ende des Haushaltsjahres außer Gebrauch<br />
genommen werden.<br />
Was tun - Warum ist die ordnungsgemäße Buchführung im Verband wichtig?<br />
Die Förderung ist für die Arbeit der Jugendverbände eine grundlegende Voraussetzung. Die<br />
Voraussetzung für die Bewilligung einer Zuwendung ist die Fachlichkeit und Zuverlässigkeit des<br />
Antragstellers und die Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Buchführung.<br />
Bei der Prüfung der Verwendungsnachweise muss nachvollziehbar sein, ob diese<br />
ordnungsgemäß abgerechnet wurden. Belege und Unterlagen können durch örtliche<br />
Erhebungen (vgl. ANBest-P Pkt. 6.10) der Prüfungsstelle geprüft werden.<br />
Es ist daher zu empfehlen, dass die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung regelmäßig durch<br />
eigene gründliche Kassenprüfungen festgestellt wird.<br />
Was tun – Wie finanziere ich eine Maßnahme?<br />
Ein Projekt kann nicht immer aus Eigen- oder Drittmitteln finanziert werden. Kommt eine<br />
Förderung aus Mitteln der öffentlichen Hand in Betracht, muss ein formgerechter Antrag,<br />
zusammen mit einem zu der Maßnahme gehörenden Kosten- und Finanzierungsplan, bei der zu<br />
bewilligenden Behörde gestellt werden.<br />
Die Verwaltungsvorschriften zu § 44 der LHO besagen, dass die Bewilligung einer Zuwendung<br />
immer eines schriftlichen Antrags bedarf. Auf Verlangen der Bewilligungsbehörde sind die<br />
Angaben durch geeignete Unterlagen zu belegen.<br />
Was tun - Was muss beim Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen beachtet<br />
werden?<br />
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit haben Priorität.<br />
Beim Abschluss eines Vertrages über eine Lieferung oder Leistung gilt:<br />
- Aufträge (z.B. Anschaffungen oder Herstellung von Druckerzeugnissen) mit einer Vergütung<br />
bis zu 2.556 € (ohne Mehrwertsteuer) können ohne Ausschreibung erteilt werden.<br />
Überschreitet die Vergütung 511 € (ohne Mehrwertsteuer) so sind in der Regel mindestens 3<br />
Angebote einzuholen bzw. zumindest telefonische Preisermittlungen vorzunehmen. Diese<br />
Preisermittlungen sind aktenkundig zu machen und mit dem Verwendungszweck vorzulegen.<br />
- bis zu einem finanziellen Umfang von 12.782 € der Lieferung oder Leistung gilt die „freie<br />
Vergabe“ – es müssen 2-3 Angebote eingeholt werden.<br />
- bei einem finanziellen Umfang 12.782 € bis 25.564 € erfolgt die „Beschränkte Ausschreibung“<br />
(VOL)<br />
Der Träger wählt nach wirtschaftlichen und sparsamen Gesichtspunkten das günstigste Angebot<br />
aus.<br />
Beachte: Die Auflagen in den Bewilligungsbescheiden müssen eingehalten werden.<br />
Was tun – Wo finde ich schnell Förderrichtlinien?<br />
Unter http://jugend.inmv.de kann man alle Förderrichtlinien des Landes, seiner Landkreise und<br />
kreisfreien Städte, die Jugendverbände betreffend, abrufen.<br />
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