Haushaltsrecht - Landesjugendring MV - Schwerin
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Eine Erhöhung der Ausgaben geht grundsätzlich zu Lasten der Projektträger.<br />
Aber: Im Einzelfall ist die Möglichkeit eines Änderungsantrages gegeben.<br />
Konkret: Die Verringerung der zuwendungsfähigen Ausgaben führt zu einer Reduzierung der<br />
Förderung.<br />
Fehlbedarfsfinanzierung: Der Zuwendungsgeber übernimmt mit dem Bewilligungsbescheid den<br />
verbleibenden Rest der zuwendungsfähigen Aufwendungen, die nicht durch eigene oder fremde<br />
Mittel des Projektträgers abgedeckt werden können. Die Bewilligung ist auf einen Höchstbetrag<br />
begrenzt.<br />
Wenn sich die zuwendungsfähigen Aufwendungen reduzieren oder/und sich die Einnahmen<br />
erhöhen, wird diese Förderung reduziert.<br />
Konkret: Die Finanzierung des Fehlbetrags wird auf einen Höchstbetrag festgelegt.<br />
Festbetragsfinanzierung: Die zuwendungsfähigen Ausgaben werden mit einem festen Betrag<br />
finanziert (außer: Zum Zeitpunkt der Bewilligung liegen konkrete Anhaltspunkte vor, dass mit<br />
Mitteln Dritter oder mit Einsparungen zu rechnen ist).<br />
Bei dieser Zuwendungsart beteiligt sich der öffentliche Zuwendungsgeber mit einem festen<br />
Betrag am eingereichten Projekt bzw. der eingereichten Maßnahme. Der Betrag bleibt, egal, ob<br />
eine höhere oder geringere Ausgabe vorliegt, gleich.<br />
Die Höhe der Festbeträge ist variabel. Nicht ausgelastete<br />
Beträge brauchen in der Regel nicht zurückgezahlt werden.<br />
Außer: Teile der Finanzierung haben sich wesentlich geändert.<br />
Wesentliche Änderungen sind eingetreten, wenn sich beispielsweise die Teilnehmerzahlen an<br />
einer Veranstaltung nachhaltig verringert haben oder sich nach erfolgter Bewilligung der<br />
Zuwendung Drittmittel durch Spenden, Sponsoren oder andere Zuwendungsgeber erhöhen oder<br />
ändern.<br />
Merke: Zu der Vorbereitung einer Maßnahme gehört nicht nur der organisatorische Teil. Die<br />
laufende finanzielle Entwicklung ist stets im Auge zu behalten, damit ggf. noch rechtzeitig ein<br />
Änderungsantrag gestellt werden kann.<br />
Konkret: In der Regel werden hier die Maßnahmen mit einem Festbetrag finanziert. Gibt es aber<br />
wesentliche Änderungen in der Finanzierung, die nicht mit anderen Förderbereichen<br />
ausgeglichen werden können, ändert sich auch der Festbetrag.<br />
Der Festbetrag wird nicht erhöht, kann aber bei Verringerung der Ausgaben gemindert werden.<br />
4.2.1.2. Die Beantragung von Zuwendungen<br />
Was gibt es für Fristen, die bei der Beantragung eingehalten werden müssen?<br />
Für die Beantragung von Zuwendungen im Rahmen des Landesjugendplans gelten<br />
unterschiedliche Zeiträume, die der jeweiligen Richtlinie zu entnehmen sind.<br />
Was muss bei der Beantragung einer Förderung beachtet werden?<br />
Der Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung bedarf immer der schriftlichen Form.<br />
Dem Antrag sind beizufügen:<br />
- Bei einer Projektförderung muss ein Finanzierungsplan beigefügt werden. Das ist eine<br />
aufgegliederte Berechnung der mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben<br />
und einer Übersicht über die beabsichtigte Finanzierung. Dazu gehört eine Erklärung, dass die<br />
Maßnahme noch nicht begonnen wurde.<br />
- Bei der Beantragung institutioneller Förderung muss ein Haushalts- oder Wirtschaftsplan<br />
beigefügt werden.<br />
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