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Haushaltsrecht - Landesjugendring MV - Schwerin

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Eine Erhöhung der Ausgaben geht grundsätzlich zu Lasten der Projektträger.<br />

Aber: Im Einzelfall ist die Möglichkeit eines Änderungsantrages gegeben.<br />

Konkret: Die Verringerung der zuwendungsfähigen Ausgaben führt zu einer Reduzierung der<br />

Förderung.<br />

Fehlbedarfsfinanzierung: Der Zuwendungsgeber übernimmt mit dem Bewilligungsbescheid den<br />

verbleibenden Rest der zuwendungsfähigen Aufwendungen, die nicht durch eigene oder fremde<br />

Mittel des Projektträgers abgedeckt werden können. Die Bewilligung ist auf einen Höchstbetrag<br />

begrenzt.<br />

Wenn sich die zuwendungsfähigen Aufwendungen reduzieren oder/und sich die Einnahmen<br />

erhöhen, wird diese Förderung reduziert.<br />

Konkret: Die Finanzierung des Fehlbetrags wird auf einen Höchstbetrag festgelegt.<br />

Festbetragsfinanzierung: Die zuwendungsfähigen Ausgaben werden mit einem festen Betrag<br />

finanziert (außer: Zum Zeitpunkt der Bewilligung liegen konkrete Anhaltspunkte vor, dass mit<br />

Mitteln Dritter oder mit Einsparungen zu rechnen ist).<br />

Bei dieser Zuwendungsart beteiligt sich der öffentliche Zuwendungsgeber mit einem festen<br />

Betrag am eingereichten Projekt bzw. der eingereichten Maßnahme. Der Betrag bleibt, egal, ob<br />

eine höhere oder geringere Ausgabe vorliegt, gleich.<br />

Die Höhe der Festbeträge ist variabel. Nicht ausgelastete<br />

Beträge brauchen in der Regel nicht zurückgezahlt werden.<br />

Außer: Teile der Finanzierung haben sich wesentlich geändert.<br />

Wesentliche Änderungen sind eingetreten, wenn sich beispielsweise die Teilnehmerzahlen an<br />

einer Veranstaltung nachhaltig verringert haben oder sich nach erfolgter Bewilligung der<br />

Zuwendung Drittmittel durch Spenden, Sponsoren oder andere Zuwendungsgeber erhöhen oder<br />

ändern.<br />

Merke: Zu der Vorbereitung einer Maßnahme gehört nicht nur der organisatorische Teil. Die<br />

laufende finanzielle Entwicklung ist stets im Auge zu behalten, damit ggf. noch rechtzeitig ein<br />

Änderungsantrag gestellt werden kann.<br />

Konkret: In der Regel werden hier die Maßnahmen mit einem Festbetrag finanziert. Gibt es aber<br />

wesentliche Änderungen in der Finanzierung, die nicht mit anderen Förderbereichen<br />

ausgeglichen werden können, ändert sich auch der Festbetrag.<br />

Der Festbetrag wird nicht erhöht, kann aber bei Verringerung der Ausgaben gemindert werden.<br />

4.2.1.2. Die Beantragung von Zuwendungen<br />

Was gibt es für Fristen, die bei der Beantragung eingehalten werden müssen?<br />

Für die Beantragung von Zuwendungen im Rahmen des Landesjugendplans gelten<br />

unterschiedliche Zeiträume, die der jeweiligen Richtlinie zu entnehmen sind.<br />

Was muss bei der Beantragung einer Förderung beachtet werden?<br />

Der Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung bedarf immer der schriftlichen Form.<br />

Dem Antrag sind beizufügen:<br />

- Bei einer Projektförderung muss ein Finanzierungsplan beigefügt werden. Das ist eine<br />

aufgegliederte Berechnung der mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben<br />

und einer Übersicht über die beabsichtigte Finanzierung. Dazu gehört eine Erklärung, dass die<br />

Maßnahme noch nicht begonnen wurde.<br />

- Bei der Beantragung institutioneller Förderung muss ein Haushalts- oder Wirtschaftsplan<br />

beigefügt werden.<br />

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