Haushaltsrecht - Landesjugendring MV - Schwerin
Haushaltsrecht - Landesjugendring MV - Schwerin
Haushaltsrecht - Landesjugendring MV - Schwerin
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
nach Ablauf des Haushaltsjahres zu führen.<br />
Beispiel: Eine Maßnahme wird im Dezember des laufenden Jahres bewilligt und soll im darauf<br />
folgenden Jahr durchgeführt werden. Hier ist bis Ende April des darauf folgenden Jahres ein<br />
Zwischennachweis zu erstellen. Es empfiehlt sich immer, die Forderungen des<br />
Zuwendungsbescheides zu beachten.<br />
Wie setzt sich der Verwendungsnachweis zusammen?<br />
Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen<br />
Nachweis.<br />
1. Sachbericht<br />
Im Sachbericht wird auf die Verwendung der Zuwendung eingegangen und auf die damit<br />
erzielten Ergebnisse. Der Sachbericht wird sowohl bei der Verwendungsnachweisführung<br />
einzelner Projekte erstellt, als auch als Gesamtbericht bei der Verwendung von Mitteln aus dem<br />
Landesjugendplan.<br />
Im Sachbericht werden Ziel und Zweck der Zuwendung dem Erreichten gegenübergestellt.<br />
Seminar- und andere die Maßnahme betreffende Unterlagen sollten beigefügt werden. Es sollte<br />
dargestellt werden, welche Zielgruppen in welcher Größenordnung erreicht wurden, welche<br />
Methoden dabei angewandt und welche Inhalte vermittelt wurden. Die Sachberichte werden mit<br />
Schlussfolgerungen für die perspektivische Arbeit und Angebote untersetzt.<br />
Konkret: Der Sachbericht sollte so abgefasst sein, dass im Nachhinein keine Zweifel am<br />
erreichten Zuwendungszweck entsteht. Das könnte Auswirkungen auf die Höhe der Förderung<br />
haben, eventuelle Rückforderungen und Zinsen wären dann die Folge.<br />
2. Zahlenmäßiger Nachweis<br />
Durch den zahlenmäßige Nachweis wird belegt, wie die Zuwendung im Vergleich zum<br />
Finanzierungsplan verwendet wurde. Grundsätzlich sind alle Einnahmen und Ausgaben in<br />
zeitlicher Reihenfolge entsprechend dem Finanzierungsplan summarisch anzugeben. Die<br />
Angaben werden durch Originalbelege belegt. Sie müssen die im Geschäftsverkehr üblichen<br />
Angaben, wie Tag der Zahlung, Empfänger, Grund der Zahlung und Zahlungsbeweis (z.B.<br />
Unterschrift), enthalten. Die Belege müssen den Projekten eindeutig zugeordnet werden<br />
können. Im Verwendungsnachweis muss bestätigt werden, dass die Ausgaben notwendig<br />
waren, dass mit der Zuwendung wirtschaftlich und sparsam verfahren wurde und die Belege mit<br />
den Angaben in den Büchern übereinstimmen.<br />
Der einfache Verwendungsnachweis erfolgt ohne Vorlegen der Originalbelege.<br />
Der Zwischennachweis wird wie der vereinfachte Verwendungsnachweis geführt.<br />
A c h t u n g !<br />
Die Belege, Verträge und alle sonst mit der Förderung zusammenhängende Unterlagen,<br />
besonders die zur vereinfachten Verwendungsnachweisführung, sind 10 Jahre nach Vorlage<br />
des Verwendungsnachweises aufzubewahren, sofern nicht nach steuerrechtlichen und anderen<br />
Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist, wie z.B. bei Personalunterlagen, bestimmt ist.<br />
Zur Aufbewahrung können Bild- oder Datenträger verwendet werden, soweit da Aufnahme- und<br />
Wiedergabeverfahren den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung oder einer in der<br />
öffentlichen Verwaltung allgemein zugelassenen Regelung entspricht.<br />
Wie erfolgt die Prüfung der Verwendung?<br />
Die Bewilligungsbehörde hat unverzüglich nach Eingang des Verwendungsnachweises<br />
diesen zu prüfen. Ihr stehen dafür zwölf Monate zur Verfügung. Wann die Zwölf-Monats-Frist<br />
beginnt, ist umstritten.<br />
Seite 21