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Haushaltsrecht - Landesjugendring MV - Schwerin

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nach Ablauf des Haushaltsjahres zu führen.<br />

Beispiel: Eine Maßnahme wird im Dezember des laufenden Jahres bewilligt und soll im darauf<br />

folgenden Jahr durchgeführt werden. Hier ist bis Ende April des darauf folgenden Jahres ein<br />

Zwischennachweis zu erstellen. Es empfiehlt sich immer, die Forderungen des<br />

Zuwendungsbescheides zu beachten.<br />

Wie setzt sich der Verwendungsnachweis zusammen?<br />

Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen<br />

Nachweis.<br />

1. Sachbericht<br />

Im Sachbericht wird auf die Verwendung der Zuwendung eingegangen und auf die damit<br />

erzielten Ergebnisse. Der Sachbericht wird sowohl bei der Verwendungsnachweisführung<br />

einzelner Projekte erstellt, als auch als Gesamtbericht bei der Verwendung von Mitteln aus dem<br />

Landesjugendplan.<br />

Im Sachbericht werden Ziel und Zweck der Zuwendung dem Erreichten gegenübergestellt.<br />

Seminar- und andere die Maßnahme betreffende Unterlagen sollten beigefügt werden. Es sollte<br />

dargestellt werden, welche Zielgruppen in welcher Größenordnung erreicht wurden, welche<br />

Methoden dabei angewandt und welche Inhalte vermittelt wurden. Die Sachberichte werden mit<br />

Schlussfolgerungen für die perspektivische Arbeit und Angebote untersetzt.<br />

Konkret: Der Sachbericht sollte so abgefasst sein, dass im Nachhinein keine Zweifel am<br />

erreichten Zuwendungszweck entsteht. Das könnte Auswirkungen auf die Höhe der Förderung<br />

haben, eventuelle Rückforderungen und Zinsen wären dann die Folge.<br />

2. Zahlenmäßiger Nachweis<br />

Durch den zahlenmäßige Nachweis wird belegt, wie die Zuwendung im Vergleich zum<br />

Finanzierungsplan verwendet wurde. Grundsätzlich sind alle Einnahmen und Ausgaben in<br />

zeitlicher Reihenfolge entsprechend dem Finanzierungsplan summarisch anzugeben. Die<br />

Angaben werden durch Originalbelege belegt. Sie müssen die im Geschäftsverkehr üblichen<br />

Angaben, wie Tag der Zahlung, Empfänger, Grund der Zahlung und Zahlungsbeweis (z.B.<br />

Unterschrift), enthalten. Die Belege müssen den Projekten eindeutig zugeordnet werden<br />

können. Im Verwendungsnachweis muss bestätigt werden, dass die Ausgaben notwendig<br />

waren, dass mit der Zuwendung wirtschaftlich und sparsam verfahren wurde und die Belege mit<br />

den Angaben in den Büchern übereinstimmen.<br />

Der einfache Verwendungsnachweis erfolgt ohne Vorlegen der Originalbelege.<br />

Der Zwischennachweis wird wie der vereinfachte Verwendungsnachweis geführt.<br />

A c h t u n g !<br />

Die Belege, Verträge und alle sonst mit der Förderung zusammenhängende Unterlagen,<br />

besonders die zur vereinfachten Verwendungsnachweisführung, sind 10 Jahre nach Vorlage<br />

des Verwendungsnachweises aufzubewahren, sofern nicht nach steuerrechtlichen und anderen<br />

Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist, wie z.B. bei Personalunterlagen, bestimmt ist.<br />

Zur Aufbewahrung können Bild- oder Datenträger verwendet werden, soweit da Aufnahme- und<br />

Wiedergabeverfahren den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung oder einer in der<br />

öffentlichen Verwaltung allgemein zugelassenen Regelung entspricht.<br />

Wie erfolgt die Prüfung der Verwendung?<br />

Die Bewilligungsbehörde hat unverzüglich nach Eingang des Verwendungsnachweises<br />

diesen zu prüfen. Ihr stehen dafür zwölf Monate zur Verfügung. Wann die Zwölf-Monats-Frist<br />

beginnt, ist umstritten.<br />

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