deutschen - Über Heraeus
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Sonstige Rückstellungen decken u. a. Risiken aus Rechtsstreitigkeiten ab. Zur Beurteilung<br />
der Rückstellungshöhe werden neben der Sachverhaltsbeurteilung und den geltend<br />
gemachten Ansprüchen im Einzelfall auch die Ergebnisse vergleichbarer Verfahren und<br />
unabhängige Rechtsgutachten herangezogen sowie Annahmen über Eintrittswahrscheinlichkeiten<br />
und Bandbreiten möglicher Inanspruchnahmen getroffen. Die tatsächlichen<br />
Belastungen können von diesen Einschätzungen abweichen. Bei der Abzinsung langfristiger<br />
Rückstellungen sind Annahmen hinsichtlich des zu verwendenden Zinssatzes zu<br />
treffen.<br />
Erstmalige Anwendung neuer bzw. geänderter Standards und Interpretationen<br />
Im Jahr 2012 fanden keine neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen Anwendung,<br />
die eine wesentliche Auswirkung auf den Konzern hatten.<br />
Nicht vorzeitig angewandte Rechnungslegungsvorschriften<br />
Es gibt einige neue Standards sowie Änderungen an Standards und Interpretationen, die<br />
für Geschäftsjahre, die nach dem 1. Januar 2012 beginnen, anzuwenden sind. Diese wurden<br />
im vorliegenden Abschluss nicht angewandt.<br />
Änderung an IAS 1, „Darstellung des Abschlusses“. Die Änderung befasst sich mit der<br />
Darstellung des sonstigen Ergebnisses. Die wesentliche Änderung besteht darin, dass<br />
Unternehmen künftig das sonstige Ergebnis nach Bestandteilen trennen müssen in diejenigen,<br />
die nicht umgegliedert werden, und diejenigen, die noch umgegliedert werden.<br />
Die Änderungen befassen sich nicht mit dem Inhalt des sonstigen Ergebnisses.<br />
Änderung an IAS 19, „Leistungen an Arbeitnehmer“. IAS 19 ändert die Definition für<br />
kurzfristig fällige und andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer, um den<br />
Unter schied zwischen den beiden zu verdeutlichen. Es wird nicht erwartet, dass die Abschaffung<br />
der Wahlmöglichkeit hinsichtlich der Erfassung von versicherungsmathematischen<br />
Gewinnen und Verlusten bei leistungsorientierten Plänen Auswirkungen auf den<br />
Konzern hat. Der Konzern hat jedoch möglicherweise die Auswirkungen der Änderung<br />
der Bewertungsgrundsätze für den erwarteten Ertrag aus Planvermögen zu beurteilen.<br />
IAS 19 in der geänderten Fassung ist erstmals in der ersten Berichtsperiode eines am<br />
1. Januar 2013 oder danach beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden, wobei eine frühzeitige<br />
Anwendung zulässig ist.