Download PDF - e-reader.wko.at - Wirtschaftskammer Wien
Download PDF - e-reader.wko.at - Wirtschaftskammer Wien
Download PDF - e-reader.wko.at - Wirtschaftskammer Wien
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Neue Kunden,<br />
neue Verträge!<br />
weithin wird als schwierigster teil des geschäftsaufbaus mit kunden der<br />
kundenakquise-Prozess verstanden, der zu einer grundsätzlichen einigung<br />
darüber führt, dass ein geschäftsabschluss zustande kommen soll. Die<br />
vertragliche regelung des geschäfts wird dagegen eher als lästige Pflicht und<br />
formalität gesehen.<br />
Dabei verstecken sich gerade in scheinbar<br />
unbedeutend wirkenden Vertragsbestimmungen<br />
oft weitreichende<br />
(Haftungs-) Konsequenzen.<br />
leistuNgeN deFiNiereN<br />
Das Um und Auf eines jeden guten<br />
Vertrages ist die genaue Definition der<br />
wechselseitigen Leistungen. Hier ist<br />
möglichst genau zu beschreiben, welche<br />
Sache zu welchem Zeitpunkt zu<br />
liefern ist. Die genaue Beschreibung<br />
der wechselseitigen Leistungen ermöglicht<br />
es, bei fehlerhafter Lieferung Gewährleistungsansprüche<br />
leicht geltend<br />
zu machen. In diesem Zusammenhang<br />
darf man auch nicht auf Nebenleistungen<br />
und klarstellende Zusätze vergessen<br />
(z.B. dass sich das Entgelt exklusive<br />
Ums<strong>at</strong>zsteuer versteht). Weiters ist<br />
wichtig, ob nur ein bestimmtes Bemühen<br />
geschuldet ist (wie z.B. beim Arbeitsvertrag)<br />
oder ob ein bestimmter<br />
Erfolg (z.B. ein mangelfreies Produkt)<br />
geschuldet ist. Bei Verträgen, die über<br />
einen längeren Zeitraum wirken sollen,<br />
darf nicht darauf vergessen werden,<br />
dass das Entgelt durch einen Index angepasst<br />
wird (z.B. Verbraucherpreisindex),<br />
um zu verhindern, dass sich das<br />
Entgelt durch eine Infl<strong>at</strong>ion faktisch<br />
verringert.<br />
FolgeN bei sCHleCHtlieFeruNg<br />
Sofern nichts vereinbart wurde, gelten<br />
bei Schlechtlieferung die gesetzlichen<br />
Bestimmungen über die Gewährleistung<br />
14 junge wirtschaft wien<br />
text: wolfgang sieh<br />
und Schadeners<strong>at</strong>z. Nach den gesetzlichen<br />
Gewährleistungsregeln h<strong>at</strong> der<br />
Lieferant (verschuldensunabhängig) dafür<br />
einzustehen, dass die Sache die vereinbarten<br />
oder üblich vorausgesetzten<br />
Eigenschaften aufweist. Ist das nicht<br />
der Fall, trifft den Lieferanten die Gewährleistungsverpflichtung,<br />
d.h. dass<br />
er die Sache zu verbessern bzw. auszutauschen<br />
h<strong>at</strong> und es erst nach erfolglosem<br />
Verbesserungsversuch zu einer<br />
Rückabwicklung des Vertrags kommt<br />
(jeder bekommt das zurück, was er geleistet<br />
h<strong>at</strong>). Trifft den Lieferanten darüber<br />
hinaus an der Schlechtlieferung Verschulden,<br />
ist er schadeners<strong>at</strong>zpflichtig.<br />
Von dieser gesetzlichen Regelung kann<br />
zwischen Unternehmern durch eine vertragliche<br />
Regelung abgegangen werden<br />
und so kann vereinbart werden, dass<br />
schon bei erster Schlechtlieferung der<br />
Vertrag rückabgewickelt werden soll.<br />
Darüber hinaus kann auch beispielsweise<br />
eine Pönale vereinbart werden, wonach<br />
es etwa bei Verzug oder Schlechtlieferung<br />
zu Strafzahlungen kommen<br />
soll. Bei einer solchen Regelung ist<br />
allerdings äußerste Vorsicht geboten,<br />
weil sie bei schlechter Formulierung so<br />
ausgelegt werden kann, dass damit ein<br />
Schadeners<strong>at</strong>zanspruch, der höher als<br />
die Pönale ist, nicht mehr eingeklagt<br />
werden kann.<br />
VertragspartNer<br />
Wird ein Vertrag mit einer Unternehmensgruppe<br />
abgeschlossen und ist<br />
nicht klar, für welche Gesellschaft die<br />
handelnde Person einschreitet, ist die<br />
Frage des Vertragspartners unbedingt<br />
im Vorfeld zu klären. Nachteile können<br />
sich etwa daraus ergeben, dass mit einer<br />
Gesellschaft ein Vertrag abgeschlossen<br />
wird, die möglicherweise nicht die Bonität<br />
einer anderen Gesellschaft, die zur<br />
selben Konzerngruppe gehört, aufweist.<br />
Sofern Zweifel über die Bonität des Vertragspartners<br />
bestehen, empfiehlt es<br />
sich, entweder den Vertrag gleich mit<br />
einer anderen (liquideren) Gesellschaft<br />
abzuschließen oder auf eine Sicherheit<br />
einer anderen Gesellschaft der Unternehmensgruppe<br />
zu bestehen. Üblich<br />
ist hier beispielsweise eine Bankgarantie<br />
oder eine P<strong>at</strong>ron<strong>at</strong>serklärung<br />
der Muttergesellschaft. Bei Vertragsabschluss<br />
mit einer juristischen Person<br />
(z.B. GmbH, AG) sollte auch überprüft<br />
werden, ob die unterzeichnende Person<br />
auch wirklich bevollmächtigt ist,<br />
das Unternehmen zu vertreten. Gerade<br />
bei Unternehmensgruppen gibt es hier<br />
immer wieder Fehler. Die Vertretungsbefugnis<br />
kann ein Rechtsanwalt sehr<br />
schnell durch einen Blick ins Firmenbuch<br />
überprüfen.<br />
allgemeiNe gesCHäFtsbediNguNgeN<br />
Vertragspartner schließen oftmals Verträge<br />
unter Einbeziehung ihrer Allgemeinen<br />
Geschäftsbedingungen (AGB)<br />
ab. Gerade in AGB könnten sich empfindliche<br />
und äußerst gravierende<br />
Bestimmungen befinden. Als Unter-