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Schwangerschaftsabbruch - Braunschweig - Stadt Braunschweig

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Der zweite Schritt:<br />

Klärung der Kostenübernahme<br />

Grundsätzlich werden nur die Kosten von<br />

Schwangerschaftsabbrüchen nach der<br />

medizinischen oder kriminologischen Indikation<br />

von der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

erstattet. Schwangerschaftsabbrüche<br />

nach der Beratungsregelung dürfen<br />

nach den gesetzlichen Regelungen nicht<br />

über die Krankenkassenbeiträge finanziert<br />

werden.<br />

Wenn Sie den <strong>Schwangerschaftsabbruch</strong><br />

selbst bezahlen müssen, sollten Sie<br />

sich über die Höhe des Honorars Ihrer Ärztin<br />

oder Ihres Arztes informieren. Sie müssen<br />

bei einem komplikationslosen medikamentösen<br />

<strong>Schwangerschaftsabbruch</strong> mit<br />

ca. 360 g, bei einem operativen ambulanten<br />

<strong>Schwangerschaftsabbruch</strong> mit ca.<br />

460 g Kosten rechnen.<br />

Müssen Sie den <strong>Schwangerschaftsabbruch</strong><br />

aus medizinischen Gründe stationär<br />

durchführen lassen, erkundigen Sie sich<br />

bei dem Krankenhaus vorher nach der<br />

Höhe der entstehenden Kosten, da diese<br />

bei den verschiedenen Krankenhäuser<br />

10<br />

unterschiedlich und erfahrungsgemäß<br />

höher sind als die eines ambulanten<br />

<strong>Schwangerschaftsabbruch</strong>s (oftmals<br />

mehr als 500 g).<br />

Grundlage für die privatärztliche Abrechnung<br />

ist die Gebührenordnung für<br />

Ärzte (GOÄ). Leistungen für nach Beratung<br />

vorgenommene Schwangerschaftsabbrüche<br />

dürfen nur bis zum 1,8fachen<br />

des Gebührensatzes berechnet werden.<br />

Die Leistungen finden Sie im Einzelnen<br />

auf Seite 60 in den Auszügen aus dem<br />

Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V).<br />

Achten Sie in jedem Fall darauf, dass Sie<br />

nicht unnötige zusätzliche Vereinbarungen<br />

über ärztliche Wahlleistungen unterschreiben,<br />

es sei denn, Sie können diese<br />

auch selbst tragen.<br />

Gesetzlich krankenversicherte Frauen erhalten<br />

die Kosten für medizinisch oder<br />

kriminologisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche<br />

von den gesetzlichen

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