Schwangerschaftsabbruch - Braunschweig - Stadt Braunschweig
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Anspruch auf Lohnfortzahlung<br />
und Krankengeld<br />
Bei jedem ärztlich vorgenommenen<br />
<strong>Schwangerschaftsabbruch</strong> besteht ein gesetzlicher<br />
Anspruch auf Lohnfortzahlung.<br />
Bei einem <strong>Schwangerschaftsabbruch</strong> nach<br />
Beratungsregelung ohne Indikation erhalten<br />
Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung<br />
wie im Krankheitsfall, jedoch kein<br />
Krankengeld für die Zeit der abbruchbedingten<br />
Arbeitsunfähigkeit.<br />
Bei einem <strong>Schwangerschaftsabbruch</strong> mit<br />
Indikationsstellung (s. Seite 9) erhalten<br />
Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung<br />
wie im Krankheitsfall. Krankengeld wird<br />
von der Krankenkasse bezahlt.<br />
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