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Schwangerschaftsabbruch - Braunschweig - Stadt Braunschweig

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Anspruch auf Lohnfortzahlung<br />

und Krankengeld<br />

Bei jedem ärztlich vorgenommenen<br />

<strong>Schwangerschaftsabbruch</strong> besteht ein gesetzlicher<br />

Anspruch auf Lohnfortzahlung.<br />

Bei einem <strong>Schwangerschaftsabbruch</strong> nach<br />

Beratungsregelung ohne Indikation erhalten<br />

Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung<br />

wie im Krankheitsfall, jedoch kein<br />

Krankengeld für die Zeit der abbruchbedingten<br />

Arbeitsunfähigkeit.<br />

Bei einem <strong>Schwangerschaftsabbruch</strong> mit<br />

Indikationsstellung (s. Seite 9) erhalten<br />

Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung<br />

wie im Krankheitsfall. Krankengeld wird<br />

von der Krankenkasse bezahlt.<br />

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