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Schwangerschaftsabbruch - Braunschweig - Stadt Braunschweig

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Der erste Schritt:<br />

Beratung<br />

Sind Sie ungewollt schwanger und erwägen<br />

einen <strong>Schwangerschaftsabbruch</strong>, so<br />

ist nach den gesetzlichen Vorgaben immer<br />

zuerst eine Beratung vorgeschrieben, sofern<br />

keine Indikation vorliegt.<br />

Die Beratung muss bei einer staatlich anerkanntenSchwangerschaftskonfliktberatungsstelle<br />

erfolgen. Die in Niedersachsen<br />

anerkannten Beratungsstellen finden<br />

Sie im Adressenteil dieser Broschüre.<br />

Sollten Sie eine Ärztin oder einen Arzt für<br />

die Schwangerschaftskonfliktberatung<br />

aufsuchen, so ist es für Sie wichtig zu wissen,<br />

dass diese Ärztin oder dieser Arzt den<br />

<strong>Schwangerschaftsabbruch</strong> nicht vornehmen<br />

darf.<br />

Die Beratung sollte möglichst frühzeitig<br />

sein, damit Sie in Ruhe überlegen können<br />

und Ihre Entscheidung nicht unter Zeitdruck<br />

treffen müssen. Ein Schwanger-<br />

8<br />

schaftsabbruch ohne Indikation darf nur<br />

bis zur 12. Woche nach der Empfängnis<br />

und nur nach vorheriger Beratung vorgenommen<br />

werden. Ein medikamentöser<br />

Abbruch ist sogar nur bis zum 49. Tag seit<br />

Beginn der letzten Regelblutung möglich.<br />

Gegenüber der Sie beratenden Person haben<br />

Sie ein Recht auf Anonymität. Sie erhalten<br />

in der Beratung Rat, Information<br />

und Hilfe in allen Fragen, die im Zusammenhang<br />

mit einem möglichen Schwangerschaftskonflikt<br />

stehen.<br />

Die Beratung kann eventuell auch mehrere<br />

Beratungsgespräche umfassen. Die Beratung<br />

ist ergebnisoffen zu führen und die<br />

Entscheidung treffen Sie.<br />

Die Beratungsstelle muss Ihnen am Ende<br />

der Beratung eine mit Ihrem Namen und<br />

Datum versehene Beratungsbescheinigung<br />

ausstellen. Die Beratung ist kostenlos.

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