Schwangerschaftsabbruch - Braunschweig - Stadt Braunschweig
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Der erste Schritt:<br />
Beratung<br />
Sind Sie ungewollt schwanger und erwägen<br />
einen <strong>Schwangerschaftsabbruch</strong>, so<br />
ist nach den gesetzlichen Vorgaben immer<br />
zuerst eine Beratung vorgeschrieben, sofern<br />
keine Indikation vorliegt.<br />
Die Beratung muss bei einer staatlich anerkanntenSchwangerschaftskonfliktberatungsstelle<br />
erfolgen. Die in Niedersachsen<br />
anerkannten Beratungsstellen finden<br />
Sie im Adressenteil dieser Broschüre.<br />
Sollten Sie eine Ärztin oder einen Arzt für<br />
die Schwangerschaftskonfliktberatung<br />
aufsuchen, so ist es für Sie wichtig zu wissen,<br />
dass diese Ärztin oder dieser Arzt den<br />
<strong>Schwangerschaftsabbruch</strong> nicht vornehmen<br />
darf.<br />
Die Beratung sollte möglichst frühzeitig<br />
sein, damit Sie in Ruhe überlegen können<br />
und Ihre Entscheidung nicht unter Zeitdruck<br />
treffen müssen. Ein Schwanger-<br />
8<br />
schaftsabbruch ohne Indikation darf nur<br />
bis zur 12. Woche nach der Empfängnis<br />
und nur nach vorheriger Beratung vorgenommen<br />
werden. Ein medikamentöser<br />
Abbruch ist sogar nur bis zum 49. Tag seit<br />
Beginn der letzten Regelblutung möglich.<br />
Gegenüber der Sie beratenden Person haben<br />
Sie ein Recht auf Anonymität. Sie erhalten<br />
in der Beratung Rat, Information<br />
und Hilfe in allen Fragen, die im Zusammenhang<br />
mit einem möglichen Schwangerschaftskonflikt<br />
stehen.<br />
Die Beratung kann eventuell auch mehrere<br />
Beratungsgespräche umfassen. Die Beratung<br />
ist ergebnisoffen zu führen und die<br />
Entscheidung treffen Sie.<br />
Die Beratungsstelle muss Ihnen am Ende<br />
der Beratung eine mit Ihrem Namen und<br />
Datum versehene Beratungsbescheinigung<br />
ausstellen. Die Beratung ist kostenlos.