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Schwangerschaftsabbruch - Braunschweig - Stadt Braunschweig

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6<br />

Die Ausgangslage<br />

Eine ungewollte Schwangerschaft kann<br />

eine Frau in eine Konfliktsituation bringen.<br />

Sie steht dann vor der Entscheidung, ob<br />

sie ein (weiteres) Kind bekommen kann<br />

oder möchte.<br />

Entscheidet sich eine Frau für ein Kind, so<br />

hat der Gesetzgeber eine ganze Reihe von<br />

Möglichkeiten vorgesehen, der Frau beratend<br />

und unterstützend zur Seite zu stehen.<br />

Das Abtreibungsrecht aus dem Jahre<br />

1995 regelt die Voraussetzungen, unter<br />

denen eine Frau Hilfe und Unterstützung<br />

zur Lösung möglicher Konfliktlagen erhalten<br />

kann und sich bei Erwägung eines<br />

<strong>Schwangerschaftsabbruch</strong>es nicht strafbar<br />

macht.<br />

Hierüber informieren alle staatlich anerkanntenSchwangerschaftskonfliktberatungsstellen.<br />

Der Anspruch auf Beratung<br />

umfasst Informationen über<br />

■ Sexualaufklärung, Verhütung und<br />

Familienplanung,<br />

■ bestehende familienfördernde Leistungen<br />

und Hilfen für Kinder und Familien,<br />

einschließlich der besonderen Rechte im<br />

Arbeitsleben,<br />

■ Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangerschaft<br />

und die Kosten der Entbindung,

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