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Schwangerschaftsabbruch - Braunschweig - Stadt Braunschweig

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14<br />

Wie und wo kann die Kostenübernahme<br />

beantragt werden?<br />

Die Kosten werden zwar vom Land<br />

Niedersachsen getragen, aber beantragt<br />

werden müssen sie bei den gesetzlichen<br />

Krankenkassen. Wenn Sie<br />

■ bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert<br />

sind, erhalten Sie das Antragsformular<br />

bei Ihrer Krankenkasse;<br />

■ nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse<br />

versichert sind, erhalten Sie das<br />

Antragsformular bei einem Träger der<br />

gesetzlichen Krankenversicherung Ihrer<br />

Wahl am Ort Ihres Wohnsitzes oder gewöhnlichen<br />

Aufenthaltes.<br />

Sie haben auch das Recht, das Antragsverfahren<br />

schriftlich durchzuführen, indem<br />

Sie das Formular telefonisch bei Ihrer (einer)<br />

Krankenkasse anfordern und ausgefüllt<br />

zurückschicken.<br />

Damit Sie nicht unter zeitlichen Druck geraten,<br />

sollten Sie nach Möglichkeit persönlich<br />

bei der Krankenkasse den Antrag<br />

stellen und darauf bestehen, dass über<br />

Ihren Antrag unverzüglich entschieden<br />

wird.<br />

Sollten Sie die Voraussetzungen der<br />

Kostenübernahme durch das Land erfüllen<br />

(s. Seite 11), wird Ihnen die Kostenübernahmebescheinigung<br />

gleich von Ihrer<br />

Krankenkasse ausgehändigt, so dass ggf.<br />

längere Postlaufzeiten entfallen.

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