Schwangerschaftsabbruch - Braunschweig - Stadt Braunschweig
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Wie und wo kann die Kostenübernahme<br />
beantragt werden?<br />
Die Kosten werden zwar vom Land<br />
Niedersachsen getragen, aber beantragt<br />
werden müssen sie bei den gesetzlichen<br />
Krankenkassen. Wenn Sie<br />
■ bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert<br />
sind, erhalten Sie das Antragsformular<br />
bei Ihrer Krankenkasse;<br />
■ nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse<br />
versichert sind, erhalten Sie das<br />
Antragsformular bei einem Träger der<br />
gesetzlichen Krankenversicherung Ihrer<br />
Wahl am Ort Ihres Wohnsitzes oder gewöhnlichen<br />
Aufenthaltes.<br />
Sie haben auch das Recht, das Antragsverfahren<br />
schriftlich durchzuführen, indem<br />
Sie das Formular telefonisch bei Ihrer (einer)<br />
Krankenkasse anfordern und ausgefüllt<br />
zurückschicken.<br />
Damit Sie nicht unter zeitlichen Druck geraten,<br />
sollten Sie nach Möglichkeit persönlich<br />
bei der Krankenkasse den Antrag<br />
stellen und darauf bestehen, dass über<br />
Ihren Antrag unverzüglich entschieden<br />
wird.<br />
Sollten Sie die Voraussetzungen der<br />
Kostenübernahme durch das Land erfüllen<br />
(s. Seite 11), wird Ihnen die Kostenübernahmebescheinigung<br />
gleich von Ihrer<br />
Krankenkasse ausgehändigt, so dass ggf.<br />
längere Postlaufzeiten entfallen.