21.07.2013 Aufrufe

Art. 27 ZGB

Art. 27 ZGB

Art. 27 ZGB

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Aebi-Müller <strong>ZGB</strong> I WS 2005/2006<br />

D. Beweis von Leben und Tod<br />

Anna und Beat sind verheiratet und haben eine gemeinsame Tochter, Gisela. Daneben hat<br />

Beat einen ausserehelichen Sohn, Cornelius. Eines Tages werden Anna und Beat tot aufgefunden,<br />

und zwar alternativ unter folgenden Umständen:<br />

• Anna und Beat werden im Auto aufgefunden. Der Tod ist durch Zuleitung von Abgasen<br />

ins Wageninnere eingetreten. Es erfolgen keine Erhebungen zur Bestimmung des<br />

genauen Todeszeitpunktes.<br />

• Anna und Beat kommen bei einem schweren Autounfall im G.-Tunnel ums Leben. Die<br />

Obduktion ergibt, dass Anna an einem Aortariss, Beat an einer Rauchvergiftung<br />

verstorben ist.<br />

Inwiefern ist die Reihenfolge des Todeseintritts wesentlich? Wie ist zu entscheiden?<br />

14

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!