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Art. 27 ZGB

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Aebi-Müller <strong>ZGB</strong> I WS 2005/2006<br />

28<br />

Leistungen […]». Der Stiftungsrat möchte den Wortlaut dieser Bestimmung den heutigen<br />

Gegebenheiten wie folgt anpassen: «[…] periodische Ausrichtung des „Walter Hug<br />

Preises“ an schweizerische Forscherinnen und Forscher […]». Wie ist vorzugehen?<br />

4. Adolf errichtet mittels Testament eine Stiftung mit folgender Zwecksetzung: «Zweck der<br />

Stiftung soll es sein, aus ihren Erträgnissen die historische Forschung über die Ereignisse,<br />

welche zum Zweiten Weltkrieg geführt haben, sowie über den Zweiten Weltkrieg und<br />

seine Auswirkungen zu fördern und die Ergebnisse dieser Forschung zu verbreiten.<br />

Insbesondere sollen tüchtige Historiker unterstützt werden, die den Begriff der<br />

historischen Wahrheit nicht relativieren.» Was ist davon zu halten?

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