Art. 27 ZGB
Art. 27 ZGB
Art. 27 ZGB
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Aebi-Müller <strong>ZGB</strong> I WS 2005/2006<br />
B. Lebensversicherung<br />
Der 17jährige Bruno (vgl. schon vorne, Fall 4B) möchte auf Anraten seines Arbeitgebers eine<br />
Lebensversicherung der Säule 3a abschliessen und monatlich CHF 200.- einzahlen. Als der<br />
Versicherungsagent beim Vater von Bruno die Zustimmung zum Vertrag einholen will, wird<br />
ihm diese verweigert. Die Mutter von Bruno weist jedoch darauf hin, dass sie Bruno gegenüber<br />
schon vor dem Telefonanruf des Agenten ihre Zustimmung zum Versicherungsvertrag<br />
erteilt hat.<br />
Wie ist die Rechtslage? (Hinweis: Die Eltern von Bruno sind verheiratet und beide Inhaber<br />
der elterlichen Sorge.)<br />
C. Vertretung<br />
Der fünfzehnjährige Michael erscheint im Dorfladen und kauft dort „für seine Mutter“ zwei<br />
Stangen Zigaretten auf Rechnung. Als Michaels Mutter am nächsten Tag von der Ladeninhaberin<br />
darauf angesprochen wird, stellt sich heraus, dass Michael gelogen hat: Er hat die<br />
Zigaretten keineswegs im Auftrag seiner Mutter gekauft. Inzwischen hat er sie allerdings<br />
bereits seinen Freunden verschenkt.<br />
Die Mutter von Michael hält den Kauf – mangels gültiger Vertretung – für ungültig. Die<br />
Ladeninhaberin macht geltend, sie habe nicht davon ausgehen müssen, dass Michael lüge.<br />
Vielmehr sei sie mit Bezug auf die Vertretung gutgläubig gewesen. Der Kaufvertrag sei<br />
deshalb gültig zustandegekommen und die Mutter müsse die Zigaretten bezahlen. Wie ist die<br />
Rechtslage?<br />
24