- Seite 1: Hilfen zur Erziehung in Rheinland-P
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Innerhalb der kreisfreien Städte v
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Betrachtet man den Eckwert der Hilf
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Anteil der "neuen" Hilfen gem. § 4
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In der Gruppe der kreisfreien Städ
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Eckwert der Inobhut-/Herausnahmen U
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Sorgerechtsentzüge Ein weiterer In
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3.1.9 Hilfen zur Erziehung und Besu
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Die Realisierung von E-Beschulungen
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Inobhutnahmen fort, d.h. Jugendämt
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noch knapp 310 Euro und in den Land
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3.2.3 Verteilung der Bruttoausgaben
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3.2.4 Kernbefunde Pro in Rheinland-
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verständlich angesehen werden, was
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3.3.3 Minderjährige Empfängerinne
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3.3.4 Kinder, die von Scheidung bet
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3.3.5 Mobilität (Zu- und Fortzüge
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3.3.6 Bevölkerungsdichte und verf
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3.3.7 Gesamtschau und statistische
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3.3.8 Kernbefunde: Insgesamt kann e
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45,0 40,0 35,0 30,0 25,0 20,0 15,0
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350,0 300,0 250,0 200,0 150,0 100,0
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fache. Auch hier, wie schon bei der
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3.4.4 Kernbefunde Insgesamt hat sic
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- die vor allem für die Durchführ
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Abb. 51 zeigt, dass von den insgesa
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Selbst ein interkommunaler Vergleic
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Der interkommunale Vergleich dieses
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Bei dieser Betrachtung wird eine St
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um das 6,5 fache streut. In den Lan
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4.2 Warum ist eine multiperspektivi
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der subjektiven Einschätzung und B
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edingungen einer Kommune den Bedarf
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sen (13,4). Bei den Fremdunterbring
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alle Merkmale erhoben, mit denen Le
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ungünstigerer Sozialstruktur und g
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jugendämter trifft dieser Zusammen
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organisationstheoretisch herleiten
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Dieser Kernbefund ist von besondere
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5. Altersklassendifferenzierte Anal
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Jährigen. Für Kinder unter sechs
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anderen Kommunen. Ebenfalls neun Ju
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Betreuungsweisungen sogar vorrangig
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Die spezifische Altersstruktur der
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Der Blick auf die prozentualen Ante
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Jährigen an den Hilfen nach § 33
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Eine Erklärung für die gravierend
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Zusammensetzung der Fallzahlen in d
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hender Gewährungspraxen und Hilfek
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Neuwied - der im gesamten Bericht n
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Gemäß dieser Ungleichverteilung v
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Anteil der Mädchen an allen ambula
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100,0 90,0 80,0 70,0 60,0 50,0 40,0
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6.5 Stationäre Hilfen in Einrichtu
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Differenziert man innerhalb des Seg
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Anteil der Mädchen an den Inobhutn
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7. Nachfrage nach Eingliederungshil
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Eckwert § 35a SGB VIII Fallzahlen
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70,0 60,0 50,0 40,0 30,0 20,0 10,0
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Abbildung 94 zeigt, dass entspreche
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Zusammensetzung der Fallzahlen gem.
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gliederungshilfen gemäß § 35a SG
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40 30 20 10 0 -10 -20 -30 4,5 -0,2
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Während für Rheinland-Pfalz insge
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10,0 5,0 0,0 -5,0 -10,0 -15,0 -20,0
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In den Landkreisen wie in den kreis
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Erhebliche Unterschiede im interkom
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Gegenläufig zum bisher beschrieben
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Aus Sicht der einzelnen Jugendämte
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Leistungsfelder der Kinder- und Jug
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men der Vergleichsringarbeit auch q
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Jede dritte Hilfe wird stationär i
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gruppe von Hilfen zur Erziehung dar
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Erziehung zusammengenommen, währen
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schen Jugendamtsbezirken erklärbar
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Menschen in belastenden Lebenssitua
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der Nachfrage nach Hilfen zur Erzie
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Im Zuge der Einführung von EDV-Sys
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Hamburger, Franz/ Müller, Heinz/ P
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Rauschenbach, Thomas/ Schilling, Ma
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Abbildung 22: Anteil der Hilfen fü
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Abbildung 70: Zusammensetzung der F
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ism Institut für sozialpädagogisc
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ism Institut für sozialpädagogisc