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1. Landesbericht - Ministerium für Integration, Familie, Kinder ...

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50<br />

1,2<br />

1,0<br />

0,8<br />

0,6<br />

0,4<br />

0,2<br />

0,0<br />

Verhältnis ambulanter/teilstationärer Hilfen zur Fremdunterbringungen<br />

Anzahl der ambulanten/teilstationären Hilfen (§§ 29-32, 35 ambulant/teilstationär, 41<br />

ambulant/teilstationär) pro Fremdunterbringung (§§ 33. 34. 35 stationär, 41 stationär)<br />

0,9<br />

0,8<br />

Rheinland-Pfalz Kreisfreie Städte Landkreise Kreisangehörige Städte mit eigenem<br />

Jugendamt<br />

Rheinland-Pfalz, den kreisfreien Städten, den Landkreisen und den kreisangehörigen<br />

Städten mit eigenem Jugendamt<br />

Im interkommunalen Vergleich zeigt sich eine Spannbreite von 0,4 ambulanten und<br />

teilstationären Hilfen, die auf eine Fremdunterbringung kommen, bis hin zu 2,3 Hilfen,<br />

die innerhalb der <strong>Familie</strong> realisiert werden, gegenüber einer Hilfe außerhalb des<br />

Elternhauses (vgl. Abb. 21).<br />

0,9<br />

Institut <strong>für</strong> Sozialpädagogische Forschung Mainz e.V.<br />

1,0<br />

ism

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