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1. Landesbericht - Ministerium für Integration, Familie, Kinder ...

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32<br />

Gesamtheit ambulanter Hilfen<br />

Von den im Jahr 2002 insgesamt 14.998 geleisteten Hilfen zur Erziehung in Rheinland-Pfalz<br />

entfallen 5.014 Hilfen auf ambulante Angebote (§§ 29-31, 35 und 41 SGB<br />

VIII) (zu den absoluten Fallzahlen in den einzelnen ambulanten Hilfearten vgl. Tabelle<br />

im Anhang). Der Anteil der ambulanten Hilfen an allen erzieherischen Hilfen liegt<br />

damit in Rheinland-Pfalz bei fast genau einem Drittel. Mit dieser Größenordnung hat<br />

der ambulante Hilfesektor in Rheinland-Pfalz den gleichen quantitativen Ausbaugrad<br />

wie der Sektor der stationären Hilfen in Einrichtungen erreicht (vgl. Abschnitt 3.<strong>1.</strong>4),<br />

was auf einen intensiven Entwicklungsprozess im ambulanten Bereich seit<br />

Inkrafttreten des SGB VIII verweist. Ohne diesen Entwicklungsprozess an dieser Stelle<br />

qualitativ beurteilen zu können, lässt dieser Anteilswert der ambulanten Hilfen den<br />

Schluss zu, dass es heute in Rheinland-Pfalz vielfältige Möglichkeiten gibt, <strong>Familie</strong>n<br />

in unterschiedlichen Lebenslagen eine bedarfsgerechte Unterstützung in ambulanter<br />

Form zu gewähren. Gleichzeitig – das hat der vorne angeführte geringe Anteilswert<br />

integrierter flexibler Hilfen deutlich gemacht – führte die mit Inkrafttreten des<br />

SGB VIII neu eingeführte ausdifferenzierte Angebotspalette im ambulanten Sektor<br />

(auch) in Rheinland-Pfalz dazu, dass zunächst das Profil der einzelnen Hilfeformen<br />

geschärft und von anderen Hilfen abgegrenzt wurde. Entsprechend gilt es im Zuge<br />

der Weiterentwicklung der (ambulanten) Hilfen in Rheinland-Pfalz in einem nächsten<br />

Schritt die Verzahnung der noch eher nebeneinander stehenden Angebote in den<br />

Blick zu nehmen, um über einen solchen integrativen Ansatz Hilfen möglichst nahe<br />

an der je individuellen Lebenssituation von <strong>Familie</strong>n auszurichten und die<br />

Erfolgswahrscheinlichkeiten von Hilfen so weiter zu erhöhen. (vgl. hierzu auch<br />

THIERSCH 1998, S. 24ff).<br />

Differenziert nach kreisfreien Städten und Landkreisen zeigt sich, dass ambulante<br />

Hilfen im Gesamtleistungsspektrum der erzieherischen Hilfen in den Landkreisen eine<br />

größere Rolle spielen als in den kreisfreien Städten. Besonders hoch fällt der Anteil<br />

der ambulanten Hilfen in den kreisangehörigen Städten mit eigenem Jugendamt aus,<br />

wobei hier wieder darauf hinzuweisen ist, dass dieser Durchschnittswert mit entsprechender<br />

Zurückhaltung zu lesen ist. (vgl. Abb. 5)<br />

45,0<br />

40,0<br />

35,0<br />

30,0<br />

25,0<br />

20,0<br />

15,0<br />

10,0<br />

5,0<br />

0,0<br />

Anteile ambulanter Hilfen<br />

Ambulante Hilfen (§§ 29-31, 35 ambulant, 41 ambulant) an allen HZE (§§ 29-35, 41) im Jahr 2002<br />

(Angaben in %)<br />

33,4<br />

29,5<br />

Rheinland-Pfalz Kreisfreie Städte Landkreise kreisangehörige Städte mit eigenem<br />

Jugendamt<br />

Abbildung 5: Anteil der ambulanten Hilfen in Rheinland-Pfalz, den kreisfreien Städten, den<br />

Landkreisen und den kreisangehörigen Städten mit eigenem Jugendamt<br />

Institut <strong>für</strong> Sozialpädagogische Forschung Mainz e.V.<br />

35,3<br />

41,3<br />

ism

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