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1. Landesbericht - Ministerium für Integration, Familie, Kinder ...

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48<br />

Pro <strong>1.</strong>000 <strong>Kinder</strong> und Jugendliche bis unter 21 Jahre (Eckwert) werden in Rheinland-<br />

Pfalz 3,5 <strong>Kinder</strong> und Jugendliche in Vollzeitpflege betreut. Der Eckwert der kreisfreien<br />

Städte liegt mit 6,1 wiederum deutlich über dem Eckwert der Landkreise (2,6). In<br />

den kreisangehörigen Städten mit eigenem Jugendamt liegt der Vollzeitpflege-Eckwert<br />

auf nahezu gleicher Höhe wie in den kreisfreien Städten. (vgl. Abb. 18).<br />

7,0<br />

6,0<br />

5,0<br />

4,0<br />

3,0<br />

2,0<br />

1,0<br />

0,0<br />

3,5<br />

Eckwerte Vollzeitpflege<br />

Vollzeitpflege (§ 33) pro <strong>1.</strong>000 <strong>Kinder</strong>/Jugendliche bis 21 Jahre im Jahr 2002<br />

6,1<br />

Rheinland-Pfalz Kreisfreie Städte Landkreise kreisangehörige Städte mit eigenem<br />

Jugendamt<br />

Abbildung 18: Eckwert der Vollzeitpflege in Rheinland-Pfalz, den kreisfreien Städten, den<br />

Landkreisen und den kreisangehörigen Städten mit eigenem Jugendamt 23<br />

3.<strong>1.</strong>6 Zum Verhältnis von Hilfen, die innerhalb von <strong>Familie</strong>n realisiert<br />

werden (ambulante und teilstationäre Hilfen, §§ 29-32, 35 ambulant/<br />

teilstationär, 41 ambulant/teilstationär SGB VIII), und<br />

Fremdunterbringungen (§§ 33, 34, 35 stationär, 41 stationär<br />

SGB VIII)<br />

Während in den vorangegangenen Abschnitten die Hilfesegmente der ambulanten,<br />

teilstationären und stationären Hilfen sowie der Vollzeitpflege getrennt voneinander<br />

betrachtet wurden, werden in diesem Abschnitt die beiden erst genannten sowie die<br />

beiden letzt genannten Segmente zusammengefasst. So können Aussagen bezüglich<br />

des Verhältnisses von Hilfen, die innerhalb von <strong>Familie</strong>n realisiert werden, zu<br />

Hilfen, die durch die Herausnahme von <strong>Kinder</strong>n charakterisiert sind – und damit unter<br />

zum Teil ganz anderen Vorzeichen realisiert werden -, getroffen werden. Diese<br />

Zuordnung der Hilfen korrespondiert nicht mit der Terminologie der amtlichen <strong>Kinder</strong>und<br />

Jugendhilfestatistik, denn dort werden teilstationäre Angebote den „Hilfen außerhalb<br />

des Elternhauses“ zugeordnet. Sozialpädagogisch betrachtet scheint diese Zuordnung<br />

allerdings wenig plausibel, da im Falle der Betreuung in einer Tagesgruppe<br />

<strong>Kinder</strong> und Jugendliche nicht mehr oder weniger aus dem familiären Alltag „herausgenommen“<br />

werden, als dies im Rahmen der Regelangebote von Horten oder anderen<br />

<strong>Kinder</strong>tagesstätten der Fall ist (vgl. LWV 2002). Insofern werden die ambulanten<br />

23 Die unterschiedlichen Eckwerte der Vollzeitpflege sind in Zusammenhang mit der unterschiedlichen soziostrukturellen<br />

Belastung in den Landkreisen, kreisangehörigen und kreisfreien Städte sowie in Zusammenhang mit der unterschiedlichen<br />

Fälle-Stelle-Relation zu lesen (vgl. Kapitel 3.3 und 3.5.4).<br />

Institut <strong>für</strong> Sozialpädagogische Forschung Mainz e.V.<br />

2,6<br />

6,0<br />

ism

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