Tax Journal 04/2007 - WTS Aktiengesellschaft ...
Tax Journal 04/2007 - WTS Aktiengesellschaft ...
Tax Journal 04/2007 - WTS Aktiengesellschaft ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Europäische Grundrechte<br />
eröffnen weitere Optionen<br />
Grenzüberschreitende Fusionen<br />
von Kapitalgesellschaften<br />
sollten bei Strukturplanungen<br />
berücksichtigt werden<br />
7. Rs. Lasertec<br />
Rückblick:<br />
Lankhorst-Hohorst –<br />
Entscheidung<br />
Keine Ausdehnung auf<br />
Drittstaaten<br />
. Rs. Holböck<br />
Sachverhalt<br />
Keine Ausdehnung auf<br />
Drittstaaten<br />
Praxishinweis<br />
12<br />
mehrstaatlichen Umwandlungen. Maßgeblich aus dem Blickwinkel des EU-Rechts dürften freilich<br />
deutlich mehr grenzüberschreitende Umwandlungsmöglichkeiten eröffnet sein, als nationalen<br />
Gesetzen bislang zu entnehmen ist. In diesem Kontext sei nur die Entscheidung des EuGH in der<br />
Rechtssache SEVIC erwähnt, in welcher das höchste europäische Gericht neben Verschmelzungen<br />
auch andere Umwandlungen als vom Schutzbereich der Niederlassungsfreiheit umfasst<br />
erklärt.<br />
Im Regelfall wird es sich für Unternehmen allerdings weiterhin empfehlen, einen rechtssicheren<br />
und verfahrensrechtlich praktikablen Weg zu beschreiten. Gestaltungsüberlegungen sollten daher<br />
in erster Linie auf die bereits kodifizierten internationalen Umwandlungen zurückgreifen. Zumindest<br />
für Kapitalgesellschaften eröffnet das deutsche Recht nun auch die Planung und Durchführung<br />
europaweiter Verschmelzungen auf der Grundlage klarer Bestimmungen.<br />
Ansprechpar tner: Thomas Melcher, München<br />
7. EuGH in der Rs. Lasertec – §8a KStG a.F. verstößt in Drittstaatenfällen nicht gegen<br />
Gemeinschaftsrecht<br />
Mit dem Urteil in der Rs. Lankhorst-Hohorst hat der EuGH bereits im Jahr 2002 entschieden, dass<br />
§8a KStG a.F. in EU-Fällen gegen die Niederlassungsfreiheit verstößt. §8a KStG a.F. sah vor,<br />
dass Zinszahlungen an ausländische Gesellschafter schlechter behandelt werden könnten als<br />
ansonsten vergleichbare Zinszahlungen an inländische Gesellschafter.<br />
In der Rs. Lasertec hatte der EuGH nun zu entscheiden, ob ein Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht<br />
vorliegt, wenn der Gesellschafter in einem Drittstatt ansässig ist. Der EuGH verneinte dies,<br />
da nur die Kapitalverkehrsfreiheit, nicht aber die Niederlassungsfreiheit in Drittstaatenfällen<br />
schützenden Charakter hat.<br />
Ansprechpar tner: Dr. Michael Hölzl, München<br />
8. EuGH in der Rs. Holböck – Kapitalverkehrsfreiheit in Drittstaatenfällen<br />
Im Fall Holböck hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob Österreich Dividenden aus<br />
dem Nicht-EU-Ausland höher besteuern darf als österreichische Dividenden. Der EuGH entschied<br />
nun, dass hierin keine Verletzung gegen das EU-Recht zu sehen ist.<br />
Die Entscheidung wurde mit Spannung erwartet, da intensiv diskutiert wurde, ob das EU-Recht<br />
auch für Drittstaaten auf Basis der Kapitalverkehrsfreiheit Anwendung findet. Der EuGH hat erneut<br />
festgestellt, dass die Niederlassungsfreiheit vorrangig ist.<br />
Das Urteil ist ein weiterer Baustein für die Klärung der Anwendbarkeit der Kapitalverkehrsfreiheit<br />
auf Drittstaatenfälle: Ähnlich wie in den EuGH-Urteilen Lasertec und Fidium Finanz AG wird auch<br />
hier die vorsichtige Haltung des EuGH im Hinblick auf die Anwendbarkeit der Kapitalverkehrsfreiheit<br />
auf Drittstaaten deutlich. Insbesondere bei Minderheitsbeteiligungen kann dieses Urteil<br />
aber dennoch hilfreich sein, da hier nicht die vorrangig zu prüfende Niederlassungsfreiheit zur<br />
Anwendung kommt.<br />
Ansprechpar tner: Dr. Michael Hölzl, München<br />
<strong>WTS</strong> · tax journal · Ausgabe Nr. <strong>04</strong>/07 · Juli <strong>2007</strong>