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Tax Journal 04/2007 - WTS Aktiengesellschaft ...

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Fehlende<br />

Rechtsgrundlage<br />

Voraussetzungen für die<br />

gewerbliche Prägung einer<br />

Personengesellschaft<br />

Entscheidung der<br />

Vorinstanz<br />

Klarstellung durch BFH<br />

schiedliche Zurechnungen aus der Sphäre der Organgesellschaft in die Vermögens- und Besteuerungssphäre<br />

des Organträgers nicht durch entsprechende Mehr- und Minderabführungen<br />

während der Laufzeit der Organschaft ausgeglichen, droht bei Beendigung des Organschaftsverhältnisses<br />

die vorerwähnte steuerliche Doppelerfassung. Um dies zu vermeiden, müssen die<br />

während der Organschaft gebildeten aktiven und passiven steuerlichen Ausgleichsposten bei<br />

deren Beendigung (i. d. R. bei Beteiligungsübertragungen) erfolgswirksam aufgelöst werden. Die<br />

Finanzverwaltung hat dies, unterstützt von der überwiegenden Fachliteratur, im Erlasswege so<br />

geregelt (BMF vom 26. 08.2003, BStBl I 2003, 437).<br />

Dem verwährt der BFH nun die Anerkennung unter Hinweis auf die fehlende Rechtsgrundlage<br />

(„Für die vom BMF ins Feld geführte gewohnheitsrechtliche Verfestigung der Verwaltungspraxis<br />

fehlen jedenfalls jegliche Anhaltspunkte“) und basierend auf seiner Ansicht, dass ein Ausgleichsposten<br />

nicht als Korrekturposten zum Wert der Beteiligung qualifiziert. Die steuerliche Praxis<br />

wird so bis zur gesetzlichen Nachbesserung im „rechtsfreien Raum“ allein gelassen und hätte in<br />

diesem Fall wohl ausnahmsweise Verständnis für einen „Nichtanwendungs-Erlass“ zur Überbrückung<br />

der Rechtsunsicherheit.<br />

Ansprechpar tner: Torsten Hopp, Hamburg, Dr. Daniel Koths, Düsseldorf<br />

1c) Gewerbliche Prägung einer Personengesellschaft durch ausländische Kapitalgesellschaft<br />

Der Bundesfinanzhof hat in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 14. März <strong>2007</strong> – XI R 15/05)<br />

klargestellt, dass eine Personengesellschaft durch eine ausländische Kapitalgesellschaft gewerblich<br />

geprägt werden kann.<br />

Eine gewerbliche Prägung liegt vor, wenn ausschließlich Kapitalgesellschaften persönlich haftende<br />

Gesellschafter einer Personengesellschaft und nur diese zur Geschäftsführung befugt sind.<br />

Als Folge gilt die gesamte mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit der Personengesellschaft<br />

als Gewerbebetrieb.<br />

Die Vorinstanz (EFG 2005, 1035) verneinte entgegen der Verwaltungsauffassung (BMF-Schreiben vom<br />

24.9.1999) sowie weiter Teile der Fachliteratur eine gewerbliche Prägung für den Fall, dass persönlich<br />

haftender Gesellschafter eine ausländische Kapitalgesellschaft ist, da Kapitalgesellschaften im<br />

Sinne des §15 EStG nur deutsche Kapitalgesellschaften sein können.<br />

Durch das Urteil des Bundesfinanzhofes wird die durch die Entscheidung des Finanzgerichts<br />

Niedersachsen entstandene Rechtsunsicherheit beseitigt. Das Gericht hat ausdrücklich hervorgehoben,<br />

dass im Rahmen eines Rechtstypenvergleichs zu ermitteln ist, ob die ausländische Rechtsform<br />

einer deutschen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist. Ist dies der Fall, ist die ausländische<br />

Gesellschaft ohne weitere Einschränkungen geeignet, eine Personengesellschaft gewerblich zu<br />

prägen. Diese Auffassung wurde auch bereits in den Entwurf des BMF-Schreibens zur Anwendung<br />

von DBA auf Personengesellschaften eingearbeitet und dort bestätigt.<br />

Ansprechpar tner: Sascha Christoph, München<br />

1d) BMF zur Bildung von Rückstellungen iZm ERA-Anpassungsfonds<br />

Mit dem BMF-Schreiben vom 02.<strong>04</strong>. <strong>2007</strong> hat eine langwierige Diskussion über die bilanzsteuerrechtliche<br />

Einordnung der einheitlichen Entgeltrahmentarifverträge in der Metall- und Elektro-<br />

<strong>WTS</strong> · tax journal · Ausgabe Nr. <strong>04</strong>/07 · Juli <strong>2007</strong>

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