Tax Journal 04/2007 - WTS Aktiengesellschaft ...
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Fehlende<br />
Rechtsgrundlage<br />
Voraussetzungen für die<br />
gewerbliche Prägung einer<br />
Personengesellschaft<br />
Entscheidung der<br />
Vorinstanz<br />
Klarstellung durch BFH<br />
schiedliche Zurechnungen aus der Sphäre der Organgesellschaft in die Vermögens- und Besteuerungssphäre<br />
des Organträgers nicht durch entsprechende Mehr- und Minderabführungen<br />
während der Laufzeit der Organschaft ausgeglichen, droht bei Beendigung des Organschaftsverhältnisses<br />
die vorerwähnte steuerliche Doppelerfassung. Um dies zu vermeiden, müssen die<br />
während der Organschaft gebildeten aktiven und passiven steuerlichen Ausgleichsposten bei<br />
deren Beendigung (i. d. R. bei Beteiligungsübertragungen) erfolgswirksam aufgelöst werden. Die<br />
Finanzverwaltung hat dies, unterstützt von der überwiegenden Fachliteratur, im Erlasswege so<br />
geregelt (BMF vom 26. 08.2003, BStBl I 2003, 437).<br />
Dem verwährt der BFH nun die Anerkennung unter Hinweis auf die fehlende Rechtsgrundlage<br />
(„Für die vom BMF ins Feld geführte gewohnheitsrechtliche Verfestigung der Verwaltungspraxis<br />
fehlen jedenfalls jegliche Anhaltspunkte“) und basierend auf seiner Ansicht, dass ein Ausgleichsposten<br />
nicht als Korrekturposten zum Wert der Beteiligung qualifiziert. Die steuerliche Praxis<br />
wird so bis zur gesetzlichen Nachbesserung im „rechtsfreien Raum“ allein gelassen und hätte in<br />
diesem Fall wohl ausnahmsweise Verständnis für einen „Nichtanwendungs-Erlass“ zur Überbrückung<br />
der Rechtsunsicherheit.<br />
Ansprechpar tner: Torsten Hopp, Hamburg, Dr. Daniel Koths, Düsseldorf<br />
1c) Gewerbliche Prägung einer Personengesellschaft durch ausländische Kapitalgesellschaft<br />
Der Bundesfinanzhof hat in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 14. März <strong>2007</strong> – XI R 15/05)<br />
klargestellt, dass eine Personengesellschaft durch eine ausländische Kapitalgesellschaft gewerblich<br />
geprägt werden kann.<br />
Eine gewerbliche Prägung liegt vor, wenn ausschließlich Kapitalgesellschaften persönlich haftende<br />
Gesellschafter einer Personengesellschaft und nur diese zur Geschäftsführung befugt sind.<br />
Als Folge gilt die gesamte mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit der Personengesellschaft<br />
als Gewerbebetrieb.<br />
Die Vorinstanz (EFG 2005, 1035) verneinte entgegen der Verwaltungsauffassung (BMF-Schreiben vom<br />
24.9.1999) sowie weiter Teile der Fachliteratur eine gewerbliche Prägung für den Fall, dass persönlich<br />
haftender Gesellschafter eine ausländische Kapitalgesellschaft ist, da Kapitalgesellschaften im<br />
Sinne des §15 EStG nur deutsche Kapitalgesellschaften sein können.<br />
Durch das Urteil des Bundesfinanzhofes wird die durch die Entscheidung des Finanzgerichts<br />
Niedersachsen entstandene Rechtsunsicherheit beseitigt. Das Gericht hat ausdrücklich hervorgehoben,<br />
dass im Rahmen eines Rechtstypenvergleichs zu ermitteln ist, ob die ausländische Rechtsform<br />
einer deutschen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist. Ist dies der Fall, ist die ausländische<br />
Gesellschaft ohne weitere Einschränkungen geeignet, eine Personengesellschaft gewerblich zu<br />
prägen. Diese Auffassung wurde auch bereits in den Entwurf des BMF-Schreibens zur Anwendung<br />
von DBA auf Personengesellschaften eingearbeitet und dort bestätigt.<br />
Ansprechpar tner: Sascha Christoph, München<br />
1d) BMF zur Bildung von Rückstellungen iZm ERA-Anpassungsfonds<br />
Mit dem BMF-Schreiben vom 02.<strong>04</strong>. <strong>2007</strong> hat eine langwierige Diskussion über die bilanzsteuerrechtliche<br />
Einordnung der einheitlichen Entgeltrahmentarifverträge in der Metall- und Elektro-<br />
<strong>WTS</strong> · tax journal · Ausgabe Nr. <strong>04</strong>/07 · Juli <strong>2007</strong>