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Tax Journal 04/2007 - WTS Aktiengesellschaft ...

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Qualifikation der<br />

Fremdkapitalvergütung<br />

als erfolgsabhängige<br />

Vergütung<br />

2. Energiesteuer<br />

Spitzenausgleich<br />

Steuerentlastung<br />

beim Verheizen<br />

Praxistipp<br />

. Umsatzsteuer<br />

BFH Urteil v. 28. 09. 2006<br />

Aufschlussreich ist insbesondere auch die Diskussion über die Frage, unter welcher Voraussetzung<br />

die Vergütung eine „nicht in einem Bruchteil des Kapitals bemessene Vergütung“ i.S.d. §8a Abs.1<br />

Nr.1 KStG ist. Im Entscheidungsfall wurde eine Regelung vorgesehen, nach der der Anspruch auf die<br />

Vergütung dann entfällt, wenn und soweit hierdurch ein Bilanzverlust entstehen würde. Die danach<br />

ausfallenden Zahlungen waren jedoch in Folgejahren nachzuholen, wenn und soweit hierdurch kein<br />

Bilanzverlust entstehen würde („Wiederauflebensklausel“). Im Betrachtungszeitraum wurde nie ein<br />

Verlust erlitten, somit regelmäßig die Vergütung ausbezahlt, die sich im Übrigen nicht am Ergebnis<br />

der Fremdkapitalnehmerin orientierte. Nach ausgiebiger Auseinandersetzung mit den Argumenten<br />

der Klägerin (Fremdkapitalnehmerin) sah das FG in der betreffenden Fremdkapitalvergütung eine<br />

erfolgsabhängige Vergütung, da der Anspruch der Gläubigerin/der Stillen vom (Bilanz-)Ergebnis der<br />

Fremdkapitalnehmerin abhängig sei. Die vereinbarte, aber nie zur Anwendung gekommene „Wiederauflebensklausel“<br />

führte letztlich dazu, dass die Vergütung als eine verdeckte Gewinnausschüttung<br />

nach §8a Abs.1, hier Nr.1 KStG, qualifiziert wurde. Ohne diese Klausel hätte keine verdeckte Gewinnausschüttung<br />

nach §8a Abs.1 KStG vorgelegen, da die Voraussetzungen des §8a Abs.1 Nr.2<br />

KStG nicht erfüllt waren. Das FG hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung Revision zugelassen.<br />

Ansprechpar tner: Harald Reisen, Düsseldorf<br />

2. Rückwirkende Genehmigungen des Spitzenausgleichs und der erhöhten Entlastungsbeträge<br />

beim Verheizen<br />

Der Spitzenausgleich bei der Strom- und Energiesteuer sowie die erhöhten Entlastungsbeträge<br />

beim Verheizen von Erdgas, Flüssiggas und leichtem Heizöl bedurften jeweils einer Genehmigung<br />

durch die EU-Kommission. Am 13. 06.<strong>2007</strong> hat die EU-Kommission die erforderlichen beihilferechtlichen<br />

Genehmigungen erteilt. Der Spitzenausgleich wird damit rückwirkend zum 01.01.<strong>2007</strong> bis<br />

vorerst zum 31.12.2009 genehmigt. Unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen kann eine<br />

Fortführung bis zum 31.12. 2012 erfolgen. Die erhöhten Entlastungsbeträge beim Verheizen wurden<br />

mit Ausnahme für leichtes Heizöl ebenfalls rückwirkend zum 01. 01.<strong>2007</strong> genehmigt. Für leichtes<br />

Heizöl wurde entgegen der Beantragung von € 24,54 pro 1000 l nur einem Entlastungsbetrag in<br />

Höhe von € 16,36 pro 1000 l zugestimmt. Die gesetzlichen Regelungen zum Spitzenausgleich und<br />

zu den Entlastungsbeträgen sind, mit Ausnahme der zum leichten Heizöl, in Kraft getreten. Entgegen<br />

bisheriger Informationen des BMF wurden die Oberfinanzdirektionen mit Schreiben vom<br />

11.07.<strong>2007</strong> darüber unterrichtet, dass die Steuerentlastung für leichtes Heizöl in der beihilferechtlich<br />

genehmigten Höhe von € 16,36 pro 1000 l rückwirkend ab dem 01. 01.<strong>2007</strong> erfolgen kann.<br />

Die steuerliche Situation im Unternehmen ist jetzt zu prüfen. Die Strom- und Erdgassteuervorauszahlungen<br />

für <strong>2007</strong> können angepasst werden, eventuell sind auch monatliche Anträge auf<br />

Spitzenausgleich in Erwägung zu ziehen.<br />

Ansprechpar tner: Wolfgang Stolte, Düsseldorf<br />

3a) Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Gebäuden<br />

Einer der ständigen Streitpunkte bei der Umsatzsteuer im Zusammenhang mit Immobilien ist der<br />

Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Gebäuden.<br />

Mit Urteil vom 28. 09.2006 hat der BFH zu einem Sachverhalt des Jahres 1992 entschieden, dass<br />

bei der Frage des Vorsteuerabzugs im Zusammenhang mit einem gemischt genutzten Grundstück<br />

<strong>WTS</strong> · tax journal · Ausgabe Nr. <strong>04</strong>/07 · Juli <strong>2007</strong>

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