GR-Protokoll 20050303 - .PDF - Sierning
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Gebührenschuldner ist der Grundeigentümer; im Falle des Bestehens von Baurechten oder<br />
Nutzungsrechten ist der Bauberechtigte bzw. der Nutznießer zur Entrichtung der Gebühren<br />
verpflichtet.<br />
§ 4<br />
Beginn der Gebührenpflicht<br />
Die Verpflichtung zur Entrichtung der Geldleistungen nach § 2 beginnt mit Anfang des Monats, in<br />
dem die Sammlung und Abfuhr von Abfällen von den jeweiligen Grundstücken erstmals stattfindet.<br />
§ 5<br />
Fälligkeit<br />
Die Gebühren nach § 2 sind vierteljährlich, und zwar am 15.2, 15.5., 15.8. und 15.11. eines jeden<br />
Jahres zur Zahlung fällig.<br />
§ 6<br />
Umsatzsteuer<br />
In den im § 2 geregelten Gebühren ist die Umsatzsteuer im gesetzlichen Ausmaß hinzuzurechnen.<br />
§ 7<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Verordnung tritt mit 1. April 2005 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Abfallgebührenordnung vom<br />
14. Dezember 2001 außer Kraft.<br />
Der Vorsitzende erklärt, dass jeder Haushalt, Gewerbebetrieb oder Einzelhaushalt eine 25 Liter<br />
Biotonne erhält. Sollte jemand darüber hinaus Behältnisse benötigen, so sind diese zu verrechnen.<br />
Dies gilt jedoch nicht für Mehrfamilienhäuser, welche mit 120 Liter Biotonnen ausgestattet sind.<br />
GV Buxbaum teilt mit, dass die Gebührenordnung von der Aufsichtsbehörde vorgeprüft bzw.<br />
genehmigt wurde.<br />
DER VORSITZENDE STELLT DEN ANTRAG, DIE ABFALLGEBÜHRENORDNUNG IN DER<br />
VORGETRAGENEN FORM, VOLLINHALTLICH, ZU BESCHLIESSEN.<br />
DER ANTRAG AUF DIE ÄNDERUNG DER ABFALLGEBÜHRENVERORDNUNG WIRD MITTELS<br />
HANDZEICHEN EINSTIMMIG BESCHLOSSEN.<br />
7.3. Abfallordnung - Änderung<br />
Bgm. Kalchmair bringt den Mitgliedern des Gemeinderates die nachstehende Abfallordnung<br />
vollinhaltlich zur Kenntnis:<br />
A B F A L L O R D N U N G<br />
§ 1<br />
Öffentliche Abfallabfuhr<br />
(1) Die Marktgemeinde <strong>Sierning</strong> betreibt für die regelmäßige Sammlung und Abfuhr der im<br />
Gemeindegebiet anfallenden Hausabfälle, haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle und biogene<br />
Abfälle eine öffentliche Abfallabfuhr.<br />
(2) Der Grün- und Strauchschnitt wird im Bringsystem während der Vegetationszeit jeden Freitag<br />
beim Altstoffsammelzentrum und jeden Dienstag- und Freitagnachmittag bei der<br />
Kompostierungsanlage entgegengenommen. Bei größeren anfallenden Mengen von Grün- und<br />
Strauchschnitten wird dieser Abfall von den Betreibern direkt beim Verursacher abgeholt.