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GR-Protokoll 20050303 - .PDF - Sierning

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Gebührenschuldner ist der Grundeigentümer; im Falle des Bestehens von Baurechten oder<br />

Nutzungsrechten ist der Bauberechtigte bzw. der Nutznießer zur Entrichtung der Gebühren<br />

verpflichtet.<br />

§ 4<br />

Beginn der Gebührenpflicht<br />

Die Verpflichtung zur Entrichtung der Geldleistungen nach § 2 beginnt mit Anfang des Monats, in<br />

dem die Sammlung und Abfuhr von Abfällen von den jeweiligen Grundstücken erstmals stattfindet.<br />

§ 5<br />

Fälligkeit<br />

Die Gebühren nach § 2 sind vierteljährlich, und zwar am 15.2, 15.5., 15.8. und 15.11. eines jeden<br />

Jahres zur Zahlung fällig.<br />

§ 6<br />

Umsatzsteuer<br />

In den im § 2 geregelten Gebühren ist die Umsatzsteuer im gesetzlichen Ausmaß hinzuzurechnen.<br />

§ 7<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Verordnung tritt mit 1. April 2005 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Abfallgebührenordnung vom<br />

14. Dezember 2001 außer Kraft.<br />

Der Vorsitzende erklärt, dass jeder Haushalt, Gewerbebetrieb oder Einzelhaushalt eine 25 Liter<br />

Biotonne erhält. Sollte jemand darüber hinaus Behältnisse benötigen, so sind diese zu verrechnen.<br />

Dies gilt jedoch nicht für Mehrfamilienhäuser, welche mit 120 Liter Biotonnen ausgestattet sind.<br />

GV Buxbaum teilt mit, dass die Gebührenordnung von der Aufsichtsbehörde vorgeprüft bzw.<br />

genehmigt wurde.<br />

DER VORSITZENDE STELLT DEN ANTRAG, DIE ABFALLGEBÜHRENORDNUNG IN DER<br />

VORGETRAGENEN FORM, VOLLINHALTLICH, ZU BESCHLIESSEN.<br />

DER ANTRAG AUF DIE ÄNDERUNG DER ABFALLGEBÜHRENVERORDNUNG WIRD MITTELS<br />

HANDZEICHEN EINSTIMMIG BESCHLOSSEN.<br />

7.3. Abfallordnung - Änderung<br />

Bgm. Kalchmair bringt den Mitgliedern des Gemeinderates die nachstehende Abfallordnung<br />

vollinhaltlich zur Kenntnis:<br />

A B F A L L O R D N U N G<br />

§ 1<br />

Öffentliche Abfallabfuhr<br />

(1) Die Marktgemeinde <strong>Sierning</strong> betreibt für die regelmäßige Sammlung und Abfuhr der im<br />

Gemeindegebiet anfallenden Hausabfälle, haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle und biogene<br />

Abfälle eine öffentliche Abfallabfuhr.<br />

(2) Der Grün- und Strauchschnitt wird im Bringsystem während der Vegetationszeit jeden Freitag<br />

beim Altstoffsammelzentrum und jeden Dienstag- und Freitagnachmittag bei der<br />

Kompostierungsanlage entgegengenommen. Bei größeren anfallenden Mengen von Grün- und<br />

Strauchschnitten wird dieser Abfall von den Betreibern direkt beim Verursacher abgeholt.

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