GR-Protokoll 20050303 - .PDF - Sierning
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Bgm. Kalchmair: Im Zuge des Kanalbaues (Abschnitt BA 11) in Gründberg war es erforderlich,<br />
einen Kanalstrang über die Grundstücke 717/1 LN, KG Gründberg und 154/1 LN, KG 49231<br />
<strong>Sierning</strong>hofen zu verlegen. Eigentümer der Liegenschaft ist Herr Franz Roidner, 4522<br />
Pachschallernstraße 30. Für die Nutzung und grundbücherliche Eintragung des Leitungsrechtes ist<br />
ein Dienstbarkeitsvertrag abzuschließen.<br />
DER VORSITZENDE STELLT DEN ANTRAG, DEN DIENSTBARKEITSVERTRAG ZWISCHEN<br />
FRANZ ROIDNER, 4522 SIERNING, PACHSCHALLERNSTRASSE 30, UND DER<br />
MARKTGEMEINDE SIERNING BETREFFEND DIE VERLEGUNG DES KANALSTRANGES<br />
ÜBER DIE <strong>GR</strong>UNDSTÜCKE NR. 717/1 LN, KG <strong>GR</strong>ÜNDBERG UND 154/1 LN, KG 49231<br />
SIERNINGHOFEN, VOLLINHALTLICH ZU BESCHLIESSEN.<br />
DER ANTRAG WIRD MITTELS HANDZEICHEN EINSTIMMIG BESCHLOSSEN.<br />
3. Anträge des Ausschusses für Straßen- und Verkehrsangelegenheiten<br />
3.1. Verordnung nach dem Oö. Straßengesetz - Verlängerung Fichtenweg<br />
Bgm. Kalchmair erläutert die Situation anhand vorliegender Pläne: Auf Grund der Parzellierung<br />
von Herrn Eckmayr Ernst und Herrn Nietrost Christian in Pichlern ist die Verlängerung des<br />
Fichtenweges bis zur Lettenstraße beabsichtigt. Die Einmündung soll aus<br />
Verkehrssicherheitsgründen in etwa im rechten Winkel erfolgen. Die beabsichtigte Verordnung<br />
wurde ordnungsgemäß kundgemacht und die betroffenen Anrainer verständigt. Zur Verordnung<br />
bzw. zur Errichtung dieser Straße haben die Ehegatten Waldmann Stefan und Katharina, 4523<br />
Neuzeug, Lettenstraße 53, vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Schmidberger-<br />
Kassmannhuber-Schwager, 4400 Steyr, eine Stellungnahme abgegeben. Die Ehegatten<br />
Waldmann erheben Einwendungen gegen die neue Straße, da die Einmündung in die Lettenstraße<br />
direkt gegenüber dem Wohnhaus Lettenstraße 53 zu liegen kommt. Gemäß § 31 des Oö.<br />
Straßengesetzes haben im straßenrechtlichen Bewilligungsverfahren die Anrainer, die innerhalb<br />
eines Bereiches von 25 Meter neben der geplanten Straße liegen, eine Parteistellung. Dies gilt<br />
aber nicht für Anrainer auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Daher konnte den Ehegatten<br />
Waldmann die Parteistellung nicht eingeräumt werden. Da es sich nur um die Errichtung einer<br />
Siedlungsstraße in einem Wohngebiet handelt, ist auch kein Umweltbericht erforderlich. Es soll<br />
daher folgende Verordnung beschlossen werden:<br />
V e r o r d n u n g<br />
betreffend die Widmung eines neuen Straßenstücks am Fichtenweg (Verbindung des Fichtenweges<br />
mit der Lettenstraße) für den Gemeingebrauch und Einreihung als Gemeindestraße:<br />
Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Sierning</strong> hat am 03.03.2005 auf Grund der Bestimmungen<br />
der §§ 8 Abs. 2 und 11 Abs. 1 des Oö. Straßengesetzes 1991, LGBL.Nr. 84/1991 idgF., in Verbindung<br />
mit den §§ 40 Abs. 2 Zif. 4 und 43 der Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBL.Nr. 91/1990<br />
idgF., beschlossen:<br />
§ 1<br />
Dieser Verordnung liegt der Lageplan vom 25.11.2004 im Maßstab M 1: 1000 zugrunde, welcher<br />
den Verlauf der Straße ausweist.<br />
§ 2<br />
Die im Plan (§ 1) grün dargestellte Verkehrsfläche in Pichlern am Fichtenweg (Verbindung des<br />
Fichtenweges mit der Lettenstraße) wird für den Gemeingebrauch gewidmet, als Gemeindestraße<br />
in das Straßenverzeichnis der Marktgemeinde <strong>Sierning</strong> eingereiht und in das öffentliche Gut<br />
übernommen. Die umliegenden Grundstücke sind als Bauland gemäß § 21 Oö.