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GR-Protokoll 20050303 - .PDF - Sierning

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Bgm. Kalchmair: Im Zuge des Kanalbaues (Abschnitt BA 11) in Gründberg war es erforderlich,<br />

einen Kanalstrang über die Grundstücke 717/1 LN, KG Gründberg und 154/1 LN, KG 49231<br />

<strong>Sierning</strong>hofen zu verlegen. Eigentümer der Liegenschaft ist Herr Franz Roidner, 4522<br />

Pachschallernstraße 30. Für die Nutzung und grundbücherliche Eintragung des Leitungsrechtes ist<br />

ein Dienstbarkeitsvertrag abzuschließen.<br />

DER VORSITZENDE STELLT DEN ANTRAG, DEN DIENSTBARKEITSVERTRAG ZWISCHEN<br />

FRANZ ROIDNER, 4522 SIERNING, PACHSCHALLERNSTRASSE 30, UND DER<br />

MARKTGEMEINDE SIERNING BETREFFEND DIE VERLEGUNG DES KANALSTRANGES<br />

ÜBER DIE <strong>GR</strong>UNDSTÜCKE NR. 717/1 LN, KG <strong>GR</strong>ÜNDBERG UND 154/1 LN, KG 49231<br />

SIERNINGHOFEN, VOLLINHALTLICH ZU BESCHLIESSEN.<br />

DER ANTRAG WIRD MITTELS HANDZEICHEN EINSTIMMIG BESCHLOSSEN.<br />

3. Anträge des Ausschusses für Straßen- und Verkehrsangelegenheiten<br />

3.1. Verordnung nach dem Oö. Straßengesetz - Verlängerung Fichtenweg<br />

Bgm. Kalchmair erläutert die Situation anhand vorliegender Pläne: Auf Grund der Parzellierung<br />

von Herrn Eckmayr Ernst und Herrn Nietrost Christian in Pichlern ist die Verlängerung des<br />

Fichtenweges bis zur Lettenstraße beabsichtigt. Die Einmündung soll aus<br />

Verkehrssicherheitsgründen in etwa im rechten Winkel erfolgen. Die beabsichtigte Verordnung<br />

wurde ordnungsgemäß kundgemacht und die betroffenen Anrainer verständigt. Zur Verordnung<br />

bzw. zur Errichtung dieser Straße haben die Ehegatten Waldmann Stefan und Katharina, 4523<br />

Neuzeug, Lettenstraße 53, vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Schmidberger-<br />

Kassmannhuber-Schwager, 4400 Steyr, eine Stellungnahme abgegeben. Die Ehegatten<br />

Waldmann erheben Einwendungen gegen die neue Straße, da die Einmündung in die Lettenstraße<br />

direkt gegenüber dem Wohnhaus Lettenstraße 53 zu liegen kommt. Gemäß § 31 des Oö.<br />

Straßengesetzes haben im straßenrechtlichen Bewilligungsverfahren die Anrainer, die innerhalb<br />

eines Bereiches von 25 Meter neben der geplanten Straße liegen, eine Parteistellung. Dies gilt<br />

aber nicht für Anrainer auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Daher konnte den Ehegatten<br />

Waldmann die Parteistellung nicht eingeräumt werden. Da es sich nur um die Errichtung einer<br />

Siedlungsstraße in einem Wohngebiet handelt, ist auch kein Umweltbericht erforderlich. Es soll<br />

daher folgende Verordnung beschlossen werden:<br />

V e r o r d n u n g<br />

betreffend die Widmung eines neuen Straßenstücks am Fichtenweg (Verbindung des Fichtenweges<br />

mit der Lettenstraße) für den Gemeingebrauch und Einreihung als Gemeindestraße:<br />

Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Sierning</strong> hat am 03.03.2005 auf Grund der Bestimmungen<br />

der §§ 8 Abs. 2 und 11 Abs. 1 des Oö. Straßengesetzes 1991, LGBL.Nr. 84/1991 idgF., in Verbindung<br />

mit den §§ 40 Abs. 2 Zif. 4 und 43 der Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBL.Nr. 91/1990<br />

idgF., beschlossen:<br />

§ 1<br />

Dieser Verordnung liegt der Lageplan vom 25.11.2004 im Maßstab M 1: 1000 zugrunde, welcher<br />

den Verlauf der Straße ausweist.<br />

§ 2<br />

Die im Plan (§ 1) grün dargestellte Verkehrsfläche in Pichlern am Fichtenweg (Verbindung des<br />

Fichtenweges mit der Lettenstraße) wird für den Gemeingebrauch gewidmet, als Gemeindestraße<br />

in das Straßenverzeichnis der Marktgemeinde <strong>Sierning</strong> eingereiht und in das öffentliche Gut<br />

übernommen. Die umliegenden Grundstücke sind als Bauland gemäß § 21 Oö.

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