GR-Protokoll 20050303 - .PDF - Sierning
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d) Die Auflassung der bestehenden öffentlichen Straße wird mit einem flächengleichen Tausch mit<br />
Herrn Baumschlager durchgeführt. Alle zusätzlich notwendigen Flächen für neue öffentliche<br />
Straßen sind von Herrn Baumschlager kostenlos in das öffentliche Gut abzutreten. Für den<br />
verbleibenden hinteren, derzeit als Grünland gewidmeten landwirtschaftlichen Bereich soll<br />
ebenfalls eine öffentliche Zufahrt ausgeschieden werden.<br />
Die Umwidmung entspricht den Planungszielen der Gemeinde und dem Örtlichen<br />
Entwicklungskonzept. Die Grundstücke werden durch den Ortskanal und die Ortswasserleitung<br />
aufgeschlossen. Interessen Dritter werden durch die Umwidmung nicht verletzt.<br />
Entschädigungsansprüche an die Gemeinde gemäß § 38 des Oö. Raumordnungsgesetzes werden<br />
ebenfalls nicht ausgelöst.<br />
Die Umwidmung wurde im Ausschuss für örtliche Raumplanung besprochen. Nach einer<br />
eingehenden Interessensabwägung wurde diesem Ansuchen zugestimmt, da die Verträglichkeit<br />
mit den benachbarten Widmungen gegeben ist. Es soll daher der Grundsatzbeschluss zur<br />
Einleitung des Genehmigungsverfahrens der Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 15 gemäß § 33<br />
des Oö. ROG. entsprechend den beiliegenden Planunterlagen gefasst werden.<br />
DER VORSITZENDE STELLT DEN ANTRAG, DEN <strong>GR</strong>UNDSATZBESCHLUSS ZUR<br />
EINLEITUNG DES GENEHMIGUNGSVERFAHRENS DER FLÄCHENWIDMUNGSPLAN-<br />
ÄNDERUNG NR. 15 ZU FASSEN.<br />
DER ANTRAG WIRD MITTELS HANDZEICHEN EINSTIMMIG BESCHLOSSEN.<br />
Vzbgm. KommR. Baumschlager betritt wieder den Sitzungsraum.<br />
4.2. Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 16 und Änderung Nr. 6 des ÖEK<br />
- Betriebsbaugebiet Eder<br />
Bgm. Kalchmair: Herr Ing. Eder Augustin, 4523 Neuzeug, <strong>Sierning</strong>hofenstraße 74, beabsichtigt die<br />
Umwidmung eines ca. 46.000 m2 großen Areals der ehemaligen Schottergrube Eder von Grünland<br />
mit Sondernutzung „Kiesabgrabungsgebiet“ in Betriebsbaugebiet. Betroffen sind die Grundstücke<br />
Nr. 68, 69, 71, 73, 74, 75/2, 76, 80/1, 82/1, 82/2, 99/1, 99/2, 100/1, 470/2, alle KG <strong>Sierning</strong>hofen.<br />
Die bisherige Schottergrube soll als Sitz der ATG Aushub & Transport GmbH genutzt werden.<br />
Diese Firma hat den Logistikauftrag der Firma Mondi (ehemals Bauernfeind) erhalten. Für ein<br />
zweites Outsourcing-Programm der Firma Mondi wird der Nachweis über 30.000 m2<br />
Betriebsbaugebiet zur Errichtung einer Lager- und Umschlaghalle benötigt. Dadurch werden ca. 30<br />
– 40 neue Arbeitsplätze in der Gemeinde geschaffen. Weiters beabsichtigt auch die Firma Danubia<br />
Fruit HandelsgmbH eine Abstellfläche für Lieferanten-LKW auf dem neuen Betriebsbaugebiet zu<br />
errichten.<br />
Die Schottergrube Eder übersiedelt bis spätestens Jahresende 2005 zur Gänze in die neue<br />
Schottergrube Pichlern. Auf Grund des bestehenden Auffüllungsplanes für die aufgelassene<br />
Schottergrube in <strong>Sierning</strong>hofen wird eine ebene Fläche vom jetzigen Schotterwerk bis zur<br />
Bundesstraßenabfahrt <strong>Sierning</strong>hofen geschaffen.<br />
Da diese Flächenwidmungsplan-Änderung im Örtlichen Entwicklungskonzept nicht vorgesehen ist,<br />
muss auch das ÖEK abgeändert werden. Es soll daher zugleich die verbleibende Restfläche von<br />
ca. 23.000 m2 in das ÖEK als zukünftiges Betriebsbaugebiet aufgenommen werden. Es handelt<br />
sich dabei um die Grundstücke Nr. 83, 84, 85, 89, 90 und 96/1, alle KG <strong>Sierning</strong>hofen.<br />
Der Betriebsstandort ist über die neue Wagnerstraße verkehrsmäßig aufgeschlossen. Es soll aber<br />
eine zweite Aufschließungsstraße von der Langen Gasse aus errichtet werden (ungefähr parallel<br />
zur Bundesstraßenabfahrt), um die Anrainer entlang der <strong>Sierning</strong>hofenstraße und des<br />
Gärtnerweges zu entlasten. Ein Anschluss an die Ortswasserleitung und den Ortskanal ist<br />
ebenfalls möglich.<br />
Die Umwidmung liegt im öffentlichen Interesse, da dadurch neue Arbeitsplätze im Gemeindegebiet<br />
geschaffen werden. Interessen Dritter werden durch die Umwidmung nicht verletzt.