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Magazin 197709

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Es kommt immer wieder vor, daß öffenlliche Einrichtungen, wie Für di e Abgabe von Notrufen bei Unfällen bieten sich dem Hilfe­<br />

z. B. Feuermelde r, mißbraucht werden. Nach dem neuen § 145<br />

des Strafgesetzbuches kann ein solcher Mißbrauch mit Freiheitsstrafe<br />

bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden.<br />

gesetzlich verbotene Mißbrauch der<br />

Hilfsbereitschaft von Mitbürgern oder<br />

amtlicher Hilfs- und Rettungseinrichtungen<br />

beginnt.<br />

Abwehrmöglichkeiten<br />

Wo die das Notzeichen oder den Notruf<br />

abgebende Person in der Nähe<br />

ist, etwa auf Hörweite beim (böswilligen)<br />

Hilferuf des Schwimmers, oder<br />

auf Sichtweite, etwa beim irreführenden<br />

Hand- oder Winkzeichen zu einem<br />

Straßenunfall, ist der falsche Notruf<br />

immer noch leichter aufzuklären bzw .<br />

zu erkennen als dann , wenn technische<br />

Einrichtungen benutzt werden.<br />

Es liegt daher nahe, über technische<br />

Abwehrmöglichkeiten gegen Notrufmißbrauch<br />

vorrangig nachzudenken.<br />

Beim Telefon hat die Einrichtung des<br />

Selbstwähldienstes die Möglichkeit<br />

des völligen Anonymbleibens geschaffen<br />

, so daß es nicht verwunderlich<br />

ist, daß auf diesem Wege die meisten<br />

böswilligen Not- und Alarmrufe eingehen.<br />

Solchen Mißbrauch direkt zu<br />

verhindern , wird nicht möglich sein.<br />

Indirekt mag jedoch eine nicht zu<br />

unterschätzende Abschreckungswirkung<br />

von der nachträglichen Identifizierung<br />

und Bestrafung des Täters<br />

ausgehen.<br />

Bei den Maßnahmen ist zu unterscheiden<br />

zwischen der Ermittlung der Teilnehmernummer<br />

des Anrufers und<br />

der Identifizierung des Täters durch<br />

Auswertung seiner auf Tonband festgehaltenen<br />

Sprache. Beide Möglichkeiten<br />

können miteinander verbunden<br />

werden.<br />

Fangschaltungen<br />

Ohne dabei das Post- und FernmeIdegeheimnis<br />

zu verletzen, ist es der Post<br />

möglich. Teilnehmernummern einer<br />

bestimmten Telefonverbindung zu<br />

erkennen. Da die vielen Schaltgestelle<br />

in den großflächigen Wählersälen<br />

jedoch nicht ständig unter Beobachtung<br />

gehalten werden können, ist<br />

bei bestimmten Leitungswegen , z. B.<br />

bei der Notrufleitung 110 zur Polizei<br />

oder 112 zur Feuerwehr bzw . zum<br />

Rettungsdienst, die Möglichkeit vorgesehen<br />

, über das Auslösen eines bestimmten<br />

(Wähl-)Impulses die bestehende<br />

Verbindung zu blockieren, so<br />

daß auch dann, wenn der Teilnehmer<br />

auf der Gegenseite bereits aufgelegt<br />

hat, um die Verbindung von sich aus<br />

aufzulösen, eine Teilnehmeridentifizierung<br />

noch möglich ist.<br />

Geschaffen worden sind solche Fangschaltung<br />

svorrichtungen für echte<br />

Notfälle, z. B. solche, in denen ein<br />

suchenden viele Meldeeinrichtungen an, da ru nter auch dieser<br />

Notrufmelder für zwei Richtungen. Da bei vielen Einrichtungen<br />

der Benutzer völlig anonym bleibt, ist es nicht verwunderlich,<br />

daß auf diesem Wege die meisten böswilli gen Alarm- oder Notrufe<br />

eingehen (Werkfoto De Te We).<br />

Verletzter nur noch Bruchstücke einer<br />

Notrufdurchsage sprechen kann. Die<br />

Fang schaltungsmöglichkeit hat sich<br />

jedoch bei der Mißbrauchsidentifizierung<br />

ebenfalls bewährt. Das Notrufsystem<br />

73 (einheitliches Notrufsystem<br />

für die gesamte Bundesrepublik) sieht<br />

daher für alle bei der Polizei eingehenden<br />

Notrufe eine begrenzte automatische<br />

Blockade der bestehenden<br />

Verbindung vor. Die Mechanismen<br />

für die Auslösung einer Verbindungsblockade<br />

sowie die organisatorischen<br />

Vorkehrungen zur Teilnehmeridentifizierung<br />

sind unterschiedlich, so daß<br />

hier nicht weiter auf sie eingegangen<br />

werden kann . Wesentlich ist vielmehr<br />

die grundsätzliche Kenntnis der Möglichkeiten.<br />

Gesprächsmitschnitt<br />

Tonaufzeichnungen können von jedem<br />

eingehenden Telefongespräch gemacht<br />

werden , und zwar mit allen<br />

für die Tonaufnahme überhaupt verwendeten<br />

Verfahren. Die Mikrofonaufnahme<br />

sc heidet jedoch in aller Regel<br />

wegen der unzureichenden Übertragungsmöglichkeiten<br />

aus. Geeignet<br />

sind Adaptionsgeräte, bei denen dem<br />

galvanischen vor dem induktiv arbeitenden<br />

Gerät der Vorzug zu geben<br />

ist. Mit der Verwendung von techni-<br />

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