Download Ausgabe 7+8 - Kommunal
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„Österreich ist ein Bundesstaat eigener<br />
Prägung mit föderalistischen Bezeichnungen<br />
und Formen, aber mehr unitaristischen<br />
Inhalten.“ So der nüchterne<br />
Kommentar des mehrmaligen Präsidenten<br />
des Bundesrates Prof. Herbert Schambeck<br />
über unsere Staatsform.<br />
der Gemeindebund reklamierte in diesem<br />
Zusammenhang unter anderem die verstärkte<br />
Mitwirkung der kommunalen<br />
Ebene bei Gestzesinitiativen, die Beiziehung<br />
zu parlamentarischen Verhandlungen<br />
nach dem Vorbild des deutschen Bundestages<br />
und Verbandsklagen gegen<br />
Gesetze und Verordnungen vor den<br />
Gerichtshöfen des öffentlichen Rechtes.<br />
Das Paktum, von den Ländern als Mindestkompromiss<br />
bezeichnet, war jedoch<br />
schließlich zum Scheitern verurteilt.<br />
Verwaltungsökonomie<br />
Eine weitere Motivation vieler Reformen<br />
liegt darin, eine Gegenbewegung zu<br />
einem zu großen und wenig effizienten<br />
Verwaltungsapparat einzuleiten. Schon<br />
1902 wurde eine vom Präsidenten des<br />
Rechnungshofes geleiteteEinsparungskommission<br />
eingesetzt, der<br />
1921 Ressortkommissionen<br />
in allen Bundesministerien<br />
folgten. Die neue<br />
Republik stand im<br />
November 1918 mit<br />
dem vom alten Vielvölkerreich<br />
"geerbten" und<br />
für einen Großstaat konzipiertenVerwaltungsapparat<br />
da, der massiv<br />
zurechtgestutzt werden<br />
musste. Die junge Republik<br />
stand vor ungeheuer größeren Problemen,<br />
als jene heutige, die gleichwohl<br />
da und dort einen aufgeblähten Apparat<br />
zu redimensionieren hat.<br />
Die frühen Zwanzigerjahre waren vor<br />
allem von der Notwendigkeit der Stabilisierung<br />
der Währung Überschattet, dies<br />
gelang dem Finanzminister Viktor Kienböck<br />
in der Regierung Seipel, indem man<br />
auch den übernommenen Verpflichtungen<br />
Österreichs aus der Völkerbund-Anleihe<br />
nachzukommen hatte. Die damit verbundenen<br />
Reformen zu einer Neuorganisation<br />
der gesamten Verwaltung, zu denen<br />
auch das damals auch international als<br />
bedeutend einzustufende Werk der Verwaltungsverfahrensgesetze<br />
von Mannlicher<br />
und Coreth zählen. Die Reformen<br />
waren aber nicht nur auf Lorbeeren<br />
gebettet, sondern hatten in anderen Bereichen<br />
auch massive Einschnitte für die<br />
Bevölkerung zur Folge. Vor allem für den<br />
Beamtenapparat waren diese Redimensionierungen<br />
vielfach mit heutzutage unvorstellbaren<br />
Härten verbunden.<br />
Wenn auch unter anderen Vorzeichen, so<br />
ist auch heute bei Verwaltungsreformen<br />
immer von schlanker Verwaltung zu<br />
hören, die bei Doppelgleisigkeiten sinnvoll,<br />
aber grundsätzlich in dem<br />
Begriffspaar Reduzierung des Beamtenapparates<br />
und mehr Bürgernähe eigentlich<br />
die Quadratur des Kreises bedeutet.<br />
Bis zum heutigen<br />
Tag besteht<br />
ein zentralistischer<br />
Grundzug<br />
der österreichischenBundesstaatlichkeit<br />
Demokratie und<br />
Bürgernähe<br />
Wie ein roter Faden liest sich außerdem<br />
die Liste der Forderungen nach Einrichtung<br />
von diversen Instrumenten der<br />
demokratischen Mitbestimmung, dies<br />
Der Österreich-Konvent<br />
ebenfalls seit dem Bestand der Bundesverfassung.<br />
Waren es in der ersten Republik<br />
vordringlich Fragen des Einflusses<br />
einer zweiten Kammer oder des Bundespräsidenten,<br />
an denen sich die Vertreter<br />
der beiden großen Parteilager schieden,<br />
sind es in jüngerer Vergangenheit immer<br />
wieder Reformüberlegungen gewesen,<br />
die vor allem der so oft konstatierten<br />
Politik- und Demokratieverdrossenheit<br />
entgegenwirken sollten.<br />
Politik sollte wieder im Sinn seiner<br />
ursprünglichen Bedeutung für den Bürger<br />
geschehen, der direkte Kontakt zum<br />
Bürger sollte in verschiedenster Weise<br />
wieder gefunden werden. Zur politischen<br />
Belebung der Gesellschaft wurden<br />
Einrichtungen der plebiszitären Demokratie<br />
eingeführt, auch die Diskussionen<br />
um die Direktwahl des Bürgermeisters<br />
zählen dazu. Und schließlich betonte<br />
man bald schon immer mehr die Bedeutung<br />
der Gemeinden nicht nur im<br />
föderalistischen Verständnis unseres<br />
Landes, sondern als unverzichtbaren<br />
Garant der Bürgernähe, illustrativ dazu<br />
»<br />
Die Gemeinden müssen<br />
gestärkt werden.<br />
«<br />
Die Parlamentspräsidenten<br />
Fischer, Neisser und Haupt<br />
Zitiert aus <strong>Kommunal</strong>-Magazin Nr.<br />
6/1995<br />
ist die übereinstimmende Aussage aller<br />
Parlamentspräsidenten Fischer, Neisser<br />
und Haupt in <strong>Kommunal</strong>-Magazin Nr.<br />
6/1995 mit dem Tenor “Die Gemeinden<br />
müssen gestärkt werden“. Dafür, dass<br />
die Bürgernähe auch für die Akzeptanz<br />
der Verwaltungsarbeit in der Bevölkerung<br />
eine besondere Bedeutung hat,<br />
zeigt eine Umfrage des IFES-Meinungsforschungsinstitutes,<br />
die unter dem Eindruck<br />
der ersten Sitzungen des Österreich-Konventes<br />
durchgeführt wurde.<br />
Danach wächst die Zufriedenheit der<br />
Bürger mit der Nähe zur Behörde. An<br />
der Spitze sind durchwegs die Gemeinden,<br />
gefolgt von den Bezirks- und Landesverwaltungen.<br />
Damit wird bewiesen,<br />
dass die österreichische Bevölkerung<br />
auch eine Neigung hat, ihre Angelegenheiten<br />
in einer föderalistischen Struktur<br />
in einer möglichst bürgernahen Weise<br />
abwickeln zu lassen.<br />
Ein ausgewogener Föderalismus muss<br />
nicht nur den Erfordernissen einer schlanken<br />
und effizienten Verwaltung genügen,<br />
sondern ist auch naturgemäß auch Voraussetzung<br />
dafür, dass dem aktuellen<br />
Bedürfnis der Menschen in unsrem Land<br />
nach mehr Bürgernähe der öffentlichen<br />
Verwaltung entsprochen wird.<br />
KOMMUNAL 13