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Download Ausgabe 7+8 - Kommunal

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„Österreich ist ein Bundesstaat eigener<br />

Prägung mit föderalistischen Bezeichnungen<br />

und Formen, aber mehr unitaristischen<br />

Inhalten.“ So der nüchterne<br />

Kommentar des mehrmaligen Präsidenten<br />

des Bundesrates Prof. Herbert Schambeck<br />

über unsere Staatsform.<br />

der Gemeindebund reklamierte in diesem<br />

Zusammenhang unter anderem die verstärkte<br />

Mitwirkung der kommunalen<br />

Ebene bei Gestzesinitiativen, die Beiziehung<br />

zu parlamentarischen Verhandlungen<br />

nach dem Vorbild des deutschen Bundestages<br />

und Verbandsklagen gegen<br />

Gesetze und Verordnungen vor den<br />

Gerichtshöfen des öffentlichen Rechtes.<br />

Das Paktum, von den Ländern als Mindestkompromiss<br />

bezeichnet, war jedoch<br />

schließlich zum Scheitern verurteilt.<br />

Verwaltungsökonomie<br />

Eine weitere Motivation vieler Reformen<br />

liegt darin, eine Gegenbewegung zu<br />

einem zu großen und wenig effizienten<br />

Verwaltungsapparat einzuleiten. Schon<br />

1902 wurde eine vom Präsidenten des<br />

Rechnungshofes geleiteteEinsparungskommission<br />

eingesetzt, der<br />

1921 Ressortkommissionen<br />

in allen Bundesministerien<br />

folgten. Die neue<br />

Republik stand im<br />

November 1918 mit<br />

dem vom alten Vielvölkerreich<br />

"geerbten" und<br />

für einen Großstaat konzipiertenVerwaltungsapparat<br />

da, der massiv<br />

zurechtgestutzt werden<br />

musste. Die junge Republik<br />

stand vor ungeheuer größeren Problemen,<br />

als jene heutige, die gleichwohl<br />

da und dort einen aufgeblähten Apparat<br />

zu redimensionieren hat.<br />

Die frühen Zwanzigerjahre waren vor<br />

allem von der Notwendigkeit der Stabilisierung<br />

der Währung Überschattet, dies<br />

gelang dem Finanzminister Viktor Kienböck<br />

in der Regierung Seipel, indem man<br />

auch den übernommenen Verpflichtungen<br />

Österreichs aus der Völkerbund-Anleihe<br />

nachzukommen hatte. Die damit verbundenen<br />

Reformen zu einer Neuorganisation<br />

der gesamten Verwaltung, zu denen<br />

auch das damals auch international als<br />

bedeutend einzustufende Werk der Verwaltungsverfahrensgesetze<br />

von Mannlicher<br />

und Coreth zählen. Die Reformen<br />

waren aber nicht nur auf Lorbeeren<br />

gebettet, sondern hatten in anderen Bereichen<br />

auch massive Einschnitte für die<br />

Bevölkerung zur Folge. Vor allem für den<br />

Beamtenapparat waren diese Redimensionierungen<br />

vielfach mit heutzutage unvorstellbaren<br />

Härten verbunden.<br />

Wenn auch unter anderen Vorzeichen, so<br />

ist auch heute bei Verwaltungsreformen<br />

immer von schlanker Verwaltung zu<br />

hören, die bei Doppelgleisigkeiten sinnvoll,<br />

aber grundsätzlich in dem<br />

Begriffspaar Reduzierung des Beamtenapparates<br />

und mehr Bürgernähe eigentlich<br />

die Quadratur des Kreises bedeutet.<br />

Bis zum heutigen<br />

Tag besteht<br />

ein zentralistischer<br />

Grundzug<br />

der österreichischenBundesstaatlichkeit<br />

Demokratie und<br />

Bürgernähe<br />

Wie ein roter Faden liest sich außerdem<br />

die Liste der Forderungen nach Einrichtung<br />

von diversen Instrumenten der<br />

demokratischen Mitbestimmung, dies<br />

Der Österreich-Konvent<br />

ebenfalls seit dem Bestand der Bundesverfassung.<br />

Waren es in der ersten Republik<br />

vordringlich Fragen des Einflusses<br />

einer zweiten Kammer oder des Bundespräsidenten,<br />

an denen sich die Vertreter<br />

der beiden großen Parteilager schieden,<br />

sind es in jüngerer Vergangenheit immer<br />

wieder Reformüberlegungen gewesen,<br />

die vor allem der so oft konstatierten<br />

Politik- und Demokratieverdrossenheit<br />

entgegenwirken sollten.<br />

Politik sollte wieder im Sinn seiner<br />

ursprünglichen Bedeutung für den Bürger<br />

geschehen, der direkte Kontakt zum<br />

Bürger sollte in verschiedenster Weise<br />

wieder gefunden werden. Zur politischen<br />

Belebung der Gesellschaft wurden<br />

Einrichtungen der plebiszitären Demokratie<br />

eingeführt, auch die Diskussionen<br />

um die Direktwahl des Bürgermeisters<br />

zählen dazu. Und schließlich betonte<br />

man bald schon immer mehr die Bedeutung<br />

der Gemeinden nicht nur im<br />

föderalistischen Verständnis unseres<br />

Landes, sondern als unverzichtbaren<br />

Garant der Bürgernähe, illustrativ dazu<br />

»<br />

Die Gemeinden müssen<br />

gestärkt werden.<br />

«<br />

Die Parlamentspräsidenten<br />

Fischer, Neisser und Haupt<br />

Zitiert aus <strong>Kommunal</strong>-Magazin Nr.<br />

6/1995<br />

ist die übereinstimmende Aussage aller<br />

Parlamentspräsidenten Fischer, Neisser<br />

und Haupt in <strong>Kommunal</strong>-Magazin Nr.<br />

6/1995 mit dem Tenor “Die Gemeinden<br />

müssen gestärkt werden“. Dafür, dass<br />

die Bürgernähe auch für die Akzeptanz<br />

der Verwaltungsarbeit in der Bevölkerung<br />

eine besondere Bedeutung hat,<br />

zeigt eine Umfrage des IFES-Meinungsforschungsinstitutes,<br />

die unter dem Eindruck<br />

der ersten Sitzungen des Österreich-Konventes<br />

durchgeführt wurde.<br />

Danach wächst die Zufriedenheit der<br />

Bürger mit der Nähe zur Behörde. An<br />

der Spitze sind durchwegs die Gemeinden,<br />

gefolgt von den Bezirks- und Landesverwaltungen.<br />

Damit wird bewiesen,<br />

dass die österreichische Bevölkerung<br />

auch eine Neigung hat, ihre Angelegenheiten<br />

in einer föderalistischen Struktur<br />

in einer möglichst bürgernahen Weise<br />

abwickeln zu lassen.<br />

Ein ausgewogener Föderalismus muss<br />

nicht nur den Erfordernissen einer schlanken<br />

und effizienten Verwaltung genügen,<br />

sondern ist auch naturgemäß auch Voraussetzung<br />

dafür, dass dem aktuellen<br />

Bedürfnis der Menschen in unsrem Land<br />

nach mehr Bürgernähe der öffentlichen<br />

Verwaltung entsprochen wird.<br />

KOMMUNAL 13

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