Download Ausgabe 7+8 - Kommunal
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Public Management<br />
Akzeptanz und Chancen von Nutzen-Kosten-Untersuchungen<br />
Strassenwesen ist<br />
Vorreiter<br />
Öffentliche Projekte bedürfen genauer Untersuchungen, in welchem Ausmaß sie<br />
tatsächlich für die Gesellschaft von Nutzen sind. Nachfolgend soll am Beispiel des<br />
Straßenwesens die zwingende Anwendung von Nutzen-Kosten-Untersuchungen und<br />
die Akzeptanz der Ergebnisse erläutert werden.<br />
u Dr. Walter Pichler<br />
Alle Formen von Nutzen-Kosten-Untersuchungen<br />
haben nur dem einen Zweck,<br />
Entscheidungsprozesse und Entscheidungen<br />
nachvollziehbar zu machen, zu dienen.<br />
Betrachtet man das Straßenwesen,<br />
so finden derartige Untersuchungen<br />
wahrscheinlich hier die häufigste Anwendung<br />
von allen Sparten des Bauwesens<br />
(Es besteht aber auch im Straßenwesen<br />
noch großer Nachholbedarf bezüglich zielorientierter,<br />
transparenter Entscheidungen.)<br />
Die Entscheidungen betreffen im<br />
wesentlichen Alternativen für Projekte<br />
oder für Bauweisen und Strategien der<br />
Erhaltung. Für Entscheidungen im<br />
Bereich öffentlicher Straßen – von diesen<br />
ist hier vorwiegend die Rede – ist der Verantwortliche<br />
eine öffentliche Körperschaft,<br />
welche sich privater Unternehmungen<br />
in unterschiedlichem Ausmaße<br />
bedient. Alle Managementprozesse und<br />
jede Entscheidung setzen klare Zielformulierungen<br />
voraus. Die Zielsetzung, welche<br />
dem Straßenwesen zugrundezulegen ist,<br />
ist unabhängig vom Grad der Einbindung<br />
privater Unternehmungen in Planung,<br />
u Univ.-Doz.<br />
Dipl.-Ing. Dr.<br />
Walter Pichler<br />
ist Mitglied des Vorstandes der FH<br />
Technikum Kärnten und Prov. Leiter<br />
des FH-Studiums Public Management<br />
48 KOMMUNAL<br />
Bau- und Erhaltung. Es ist jedenfalls<br />
anzustreben, dass der Verwalter öffentlicher<br />
Straßen bei allen Entscheidungen,<br />
sich modernster Instrumentarien bedient.<br />
Straßenbaulastträger<br />
sind Entscheidungsträger<br />
Verantwortlich für das öffentliche<br />
Straßennetz sind Bund, Länder und<br />
Gemeinden. Es sind dies Körperschaften,<br />
die in vieljähriger Arbeit Verwaltungsstrukturen<br />
aufbauten, die den anfänglichen<br />
Erfordernissen sicher gerecht wurden,<br />
inzwischen aber längst reformbedürftig<br />
wurden. Es sei aber festgestellt,<br />
dass überall ein Reformwille artikuliert<br />
wird, dass es auch wertvolle Ansätze<br />
gibt, der tatsächlich erfolgreiche Durchbruch<br />
wird aber durch „Trägheitsgesetze“<br />
behindert.<br />
Die Schwierigkeiten liegen im wesentlichen<br />
u im traditionellen Rechnungswesen<br />
(Kameralistik),<br />
u in unmodernen Dienstrechtsgesetzgebungen<br />
und<br />
u in der in der Praxis nicht<br />
klaren Trennung von Politik<br />
und Verwaltung.<br />
Kameralistik<br />
Im öffentlichen Sektor spielen<br />
„Rechtsmäßigkeitsgesichtspunkte“<br />
eine dominante Rolle.<br />
Diese eine Säule der Verwaltungen<br />
ist gut ausgeformt und<br />
braucht nicht angezweifelt zu<br />
werden. Die zweite Säule, wel-<br />
che den Namen „Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkte“<br />
tragen sollte, ist nur rudimentär<br />
vorhanden. Die deutsche Form<br />
des Merkantilismusses schuf das Rechnungswesen<br />
mit dem Namen „Kameralistik“.<br />
Die Kameralistik ist vergangenheitsbzw.<br />
inputorientiert. Einnahmen und<br />
<strong>Ausgabe</strong>n werden sichtbar gemacht; eine<br />
Kostenkontrolle ist jedoch nicht möglich.<br />
Natürlich fehlt auch die Möglichkeit von<br />
Kostenschätzungen für Planungen. Es<br />
sind damit nicht nur Planungen innerhalb<br />
des Bereiches „Straßenbau- und<br />
Straßenerhaltung“ gemeint. Auch bei<br />
weittragenden parlamentarischen Entscheidungen<br />
gibt man sich bezüglich der<br />
möglichen finanziellen oder kostenmäßigen<br />
Auswirkungen eines neuen Gesetzes<br />
mit „gutachterlichen“ Aussagen wie „fast<br />
keine Kosten“, „Kosten nur geringfügig“,<br />
oder „Kosten nicht abschätzbar“, zufrieden.<br />
Nutzen-Kosten-Untersuchungen sind<br />
beim Entstehen eines neuen Gesetzes<br />
noch nicht üblich. Wenn der Gesetzgeber<br />
z.B. im Bundesstraßengesetz bzw. in<br />
dazugehörigen<br />
DurchführungsbestimmungenWirt-<br />
Sämtliche Entscheidungen<br />
über<br />
Maßnahmen, Methoden<br />
oder Zeitpunkt<br />
der Erhaltung öffentlicher<br />
Straßen sind<br />
unter Bedachtnahme<br />
auf gesamtwirtschaftliche<br />
Interessen<br />
zu treffen.<br />
schaftlichkeit und<br />
Sparsamkeit verlangt,<br />
so ist damit<br />
nicht selbstverständlich<br />
gemeint,<br />
dass man sich der<br />
jeweils modernsten<br />
Methoden<br />
der Betriebswirtschaftslehre<br />
zu<br />
bedienen hat,<br />
sondern es wird<br />
dies zum Anlass