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Public Management<br />

Akzeptanz und Chancen von Nutzen-Kosten-Untersuchungen<br />

Strassenwesen ist<br />

Vorreiter<br />

Öffentliche Projekte bedürfen genauer Untersuchungen, in welchem Ausmaß sie<br />

tatsächlich für die Gesellschaft von Nutzen sind. Nachfolgend soll am Beispiel des<br />

Straßenwesens die zwingende Anwendung von Nutzen-Kosten-Untersuchungen und<br />

die Akzeptanz der Ergebnisse erläutert werden.<br />

u Dr. Walter Pichler<br />

Alle Formen von Nutzen-Kosten-Untersuchungen<br />

haben nur dem einen Zweck,<br />

Entscheidungsprozesse und Entscheidungen<br />

nachvollziehbar zu machen, zu dienen.<br />

Betrachtet man das Straßenwesen,<br />

so finden derartige Untersuchungen<br />

wahrscheinlich hier die häufigste Anwendung<br />

von allen Sparten des Bauwesens<br />

(Es besteht aber auch im Straßenwesen<br />

noch großer Nachholbedarf bezüglich zielorientierter,<br />

transparenter Entscheidungen.)<br />

Die Entscheidungen betreffen im<br />

wesentlichen Alternativen für Projekte<br />

oder für Bauweisen und Strategien der<br />

Erhaltung. Für Entscheidungen im<br />

Bereich öffentlicher Straßen – von diesen<br />

ist hier vorwiegend die Rede – ist der Verantwortliche<br />

eine öffentliche Körperschaft,<br />

welche sich privater Unternehmungen<br />

in unterschiedlichem Ausmaße<br />

bedient. Alle Managementprozesse und<br />

jede Entscheidung setzen klare Zielformulierungen<br />

voraus. Die Zielsetzung, welche<br />

dem Straßenwesen zugrundezulegen ist,<br />

ist unabhängig vom Grad der Einbindung<br />

privater Unternehmungen in Planung,<br />

u Univ.-Doz.<br />

Dipl.-Ing. Dr.<br />

Walter Pichler<br />

ist Mitglied des Vorstandes der FH<br />

Technikum Kärnten und Prov. Leiter<br />

des FH-Studiums Public Management<br />

48 KOMMUNAL<br />

Bau- und Erhaltung. Es ist jedenfalls<br />

anzustreben, dass der Verwalter öffentlicher<br />

Straßen bei allen Entscheidungen,<br />

sich modernster Instrumentarien bedient.<br />

Straßenbaulastträger<br />

sind Entscheidungsträger<br />

Verantwortlich für das öffentliche<br />

Straßennetz sind Bund, Länder und<br />

Gemeinden. Es sind dies Körperschaften,<br />

die in vieljähriger Arbeit Verwaltungsstrukturen<br />

aufbauten, die den anfänglichen<br />

Erfordernissen sicher gerecht wurden,<br />

inzwischen aber längst reformbedürftig<br />

wurden. Es sei aber festgestellt,<br />

dass überall ein Reformwille artikuliert<br />

wird, dass es auch wertvolle Ansätze<br />

gibt, der tatsächlich erfolgreiche Durchbruch<br />

wird aber durch „Trägheitsgesetze“<br />

behindert.<br />

Die Schwierigkeiten liegen im wesentlichen<br />

u im traditionellen Rechnungswesen<br />

(Kameralistik),<br />

u in unmodernen Dienstrechtsgesetzgebungen<br />

und<br />

u in der in der Praxis nicht<br />

klaren Trennung von Politik<br />

und Verwaltung.<br />

Kameralistik<br />

Im öffentlichen Sektor spielen<br />

„Rechtsmäßigkeitsgesichtspunkte“<br />

eine dominante Rolle.<br />

Diese eine Säule der Verwaltungen<br />

ist gut ausgeformt und<br />

braucht nicht angezweifelt zu<br />

werden. Die zweite Säule, wel-<br />

che den Namen „Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkte“<br />

tragen sollte, ist nur rudimentär<br />

vorhanden. Die deutsche Form<br />

des Merkantilismusses schuf das Rechnungswesen<br />

mit dem Namen „Kameralistik“.<br />

Die Kameralistik ist vergangenheitsbzw.<br />

inputorientiert. Einnahmen und<br />

<strong>Ausgabe</strong>n werden sichtbar gemacht; eine<br />

Kostenkontrolle ist jedoch nicht möglich.<br />

Natürlich fehlt auch die Möglichkeit von<br />

Kostenschätzungen für Planungen. Es<br />

sind damit nicht nur Planungen innerhalb<br />

des Bereiches „Straßenbau- und<br />

Straßenerhaltung“ gemeint. Auch bei<br />

weittragenden parlamentarischen Entscheidungen<br />

gibt man sich bezüglich der<br />

möglichen finanziellen oder kostenmäßigen<br />

Auswirkungen eines neuen Gesetzes<br />

mit „gutachterlichen“ Aussagen wie „fast<br />

keine Kosten“, „Kosten nur geringfügig“,<br />

oder „Kosten nicht abschätzbar“, zufrieden.<br />

Nutzen-Kosten-Untersuchungen sind<br />

beim Entstehen eines neuen Gesetzes<br />

noch nicht üblich. Wenn der Gesetzgeber<br />

z.B. im Bundesstraßengesetz bzw. in<br />

dazugehörigen<br />

DurchführungsbestimmungenWirt-<br />

Sämtliche Entscheidungen<br />

über<br />

Maßnahmen, Methoden<br />

oder Zeitpunkt<br />

der Erhaltung öffentlicher<br />

Straßen sind<br />

unter Bedachtnahme<br />

auf gesamtwirtschaftliche<br />

Interessen<br />

zu treffen.<br />

schaftlichkeit und<br />

Sparsamkeit verlangt,<br />

so ist damit<br />

nicht selbstverständlich<br />

gemeint,<br />

dass man sich der<br />

jeweils modernsten<br />

Methoden<br />

der Betriebswirtschaftslehre<br />

zu<br />

bedienen hat,<br />

sondern es wird<br />

dies zum Anlass

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