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Brüchtenregister - Archive in Nordrhein-Westfalen

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1. Def<strong>in</strong>ition von „Brüchten“<br />

2. Brüchtendelikte<br />

3. Brüchtenstrafen<br />

4. Juristischer Kontext<br />

5. Brüchtenverfahren<br />

6. Kodifizierung<br />

7. Ersche<strong>in</strong>ungsformen<br />

8. Genealogischer Ertrag<br />

9. Archivische Quellen<br />

10. Literatur<br />

<strong>Brüchtenregister</strong><br />

1.b. Der Brüch(t)enbegriff und se<strong>in</strong> Gebrauch<br />

� Friesisches Stammesgebiet: Friedensgeld (fretho,<br />

ferd, mnd. vrede).<br />

� In den übrigen Gebieten neue Bezeichnungen, vor<br />

allem: Bann (pena, mnd. mhd. pene).<br />

� Bruch, Brüche, Brüchte (fries. brekma, mnd. broke,<br />

brake, breke, mhd. brüche, später bruch oder<br />

brüchte) heißt die Zahlung an die öffentliche Gewalt<br />

besonders im Nordwesten, weil sie die Strafe für<br />

den Bruch der Rechtsordnung darstellt.<br />

� Mitunter wird die Brüche mit demselben Namen<br />

benannt, wie das betreffende Vergehen.<br />

� Im ostfälisch-thür<strong>in</strong>gischen Quellenkreis heißt die<br />

Zahlung an die öffentliche Gewalt vielfach Wette,<br />

weil sie durch Wettvertrag versprochen wurde.<br />

� „Brüche“ wandelt sich zur „Brüchte“

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