Brüchtenregister - Archive in Nordrhein-Westfalen
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1. Def<strong>in</strong>ition von „Brüchten“<br />
2. Brüchtendelikte<br />
3. Brüchtenstrafen<br />
4. Juristischer Kontext<br />
5. Brüchtenverfahren<br />
6. Kodifizierung<br />
7. Ersche<strong>in</strong>ungsformen<br />
8. Genealogischer Ertrag<br />
9. Archivische Quellen<br />
<strong>Brüchtenregister</strong><br />
Beträge und Währungen bei Brüchtenstrafen<br />
� Brüchtebeträge: Festhalten am Althergebrachten.<br />
� Mitunter bewußte Abänderung: Herabsetzung durch<br />
stadtherrliches Privileg (z.B. Lippstadt).<br />
� Im allgeme<strong>in</strong>en <strong>in</strong> den Städten jedoch unter dem<br />
E<strong>in</strong>fluß des Stadtfriedens Erhöhung der Brüchten.<br />
� Brüchtenbetrag kann sich bestimmen nach<br />
� der Stellung des Herrn oder des Beamten,<br />
� oder nach der Stellung des Richters.<br />
� Im größten Teil Deutschlands jedoch stuft sich die<br />
Brüchte nach der Schwere des Vergehens ab.<br />
10. Literatur � Brüchte ist abhängig vom Gerichtsherrn<br />
oder vom Vergehen