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Brüchtenregister - Archive in Nordrhein-Westfalen

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1. Def<strong>in</strong>ition von „Brüchten“<br />

2. Brüchtendelikte<br />

3. Brüchtenstrafen<br />

4. Juristischer Kontext<br />

5. Brüchtenverfahren<br />

6. Kodifizierung<br />

7. Ersche<strong>in</strong>ungsformen<br />

8. Genealogischer Ertrag<br />

9. Archivische Quellen<br />

<strong>Brüchtenregister</strong><br />

Beträge und Währungen bei Brüchtenstrafen<br />

� Brüchtebeträge: Festhalten am Althergebrachten.<br />

� Mitunter bewußte Abänderung: Herabsetzung durch<br />

stadtherrliches Privileg (z.B. Lippstadt).<br />

� Im allgeme<strong>in</strong>en <strong>in</strong> den Städten jedoch unter dem<br />

E<strong>in</strong>fluß des Stadtfriedens Erhöhung der Brüchten.<br />

� Brüchtenbetrag kann sich bestimmen nach<br />

� der Stellung des Herrn oder des Beamten,<br />

� oder nach der Stellung des Richters.<br />

� Im größten Teil Deutschlands jedoch stuft sich die<br />

Brüchte nach der Schwere des Vergehens ab.<br />

10. Literatur � Brüchte ist abhängig vom Gerichtsherrn<br />

oder vom Vergehen

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