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Brüchtenregister - Archive in Nordrhein-Westfalen

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1. Def<strong>in</strong>ition von „Brüchten“<br />

2. Brüchtendelikte<br />

3. Brüchtenstrafen<br />

4. Juristischer Kontext<br />

5. Brüchtenverfahren<br />

6. Kodifizierung<br />

7. Ersche<strong>in</strong>ungsformen<br />

8. Genealogischer Ertrag<br />

9. Archivische Quellen<br />

10. Literatur<br />

5. Brüchtenverfahren<br />

<strong>Brüchtenregister</strong><br />

Mißstände nach dem 30-jährigen Krieg<br />

� 1738 ermahnt Erzbischof zu Köln se<strong>in</strong>e Richter<br />

erneut zur jährlichen Ablieferung der<br />

Brüchtenprotokolle an St. Bartholomä bei der<br />

Hofkammer.<br />

� Inzwischen setzt die Strafe bei Zuwiderhandlung<br />

auf 10 Goldgulden an.<br />

� 1745 Strafe beträgt <strong>in</strong>zwischen für die<br />

ungehorsamen Richter 25 Goldgulden.<br />

� Mitunter jahrelanger Rückstand.<br />

� 1744 Erzbischof droht allen Widerspenstigen mit<br />

Ungnade.<br />

� 1749 Strafe um weitere 50 Goldgulden erhöht,<br />

falls die Jahresprotokolle nicht die Geständnisse<br />

der Brüchtfälligen enthalten.

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