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Brüchtenregister - Archive in Nordrhein-Westfalen

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1. Def<strong>in</strong>ition von „Brüchten“<br />

2. Brüchtendelikte<br />

3. Brüchtenstrafen<br />

4. Juristischer Kontext<br />

5. Brüchtenverfahren<br />

6. Kodifizierung<br />

7. Ersche<strong>in</strong>ungsformen<br />

8. Genealogischer Ertrag<br />

9. Archivische Quellen<br />

<strong>Brüchtenregister</strong><br />

Beträge und Währungen bei Brüchtenstrafen<br />

� Ursprünglich s<strong>in</strong>d Brüch(t)etarife sehr e<strong>in</strong>fach; ab<br />

dem 13. Jh. starke Ausdifferenzierung.<br />

� Westfälische Gerichte: im 15. Jh. zeigt die Wette<br />

von 5 Mark (= 3 lb) die Neigung, zur allgeme<strong>in</strong>en<br />

Brüch(t)e, auch für ganz leichte Fälle, zu werden.<br />

� Unterhalb der kle<strong>in</strong>en Wette noch e<strong>in</strong>e kle<strong>in</strong>ste, e<strong>in</strong>e<br />

Brüch(t)e für bloße Übertretungen<br />

� Manche Brüchten haben ursprünglich den<br />

Charakter von Lösungsgeldern.<br />

� Städte setzen Brüchten häufig willkürlich fest.<br />

� Zum Teil noch überkommene Naturalleistungen.<br />

10. Literatur � Brüchtetarife werden ausdifferenziert

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