Brüchtenregister - Archive in Nordrhein-Westfalen
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1. Def<strong>in</strong>ition von „Brüchten“<br />
2. Brüchtendelikte<br />
3. Brüchtenstrafen<br />
4. Juristischer Kontext<br />
5. Brüchtenverfahren<br />
6. Kodifizierung<br />
7. Ersche<strong>in</strong>ungsformen<br />
8. Genealogischer Ertrag<br />
9. Archivische Quellen<br />
<strong>Brüchtenregister</strong><br />
Beträge und Währungen bei Brüchtenstrafen<br />
� Ursprünglich s<strong>in</strong>d Brüch(t)etarife sehr e<strong>in</strong>fach; ab<br />
dem 13. Jh. starke Ausdifferenzierung.<br />
� Westfälische Gerichte: im 15. Jh. zeigt die Wette<br />
von 5 Mark (= 3 lb) die Neigung, zur allgeme<strong>in</strong>en<br />
Brüch(t)e, auch für ganz leichte Fälle, zu werden.<br />
� Unterhalb der kle<strong>in</strong>en Wette noch e<strong>in</strong>e kle<strong>in</strong>ste, e<strong>in</strong>e<br />
Brüch(t)e für bloße Übertretungen<br />
� Manche Brüchten haben ursprünglich den<br />
Charakter von Lösungsgeldern.<br />
� Städte setzen Brüchten häufig willkürlich fest.<br />
� Zum Teil noch überkommene Naturalleistungen.<br />
10. Literatur � Brüchtetarife werden ausdifferenziert