Brüchtenregister - Archive in Nordrhein-Westfalen
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1. Def<strong>in</strong>ition von „Brüchten“<br />
2. Brüchtendelikte<br />
3. Brüchtenstrafen<br />
4. Juristischer Kontext<br />
5. Brüchtenverfahren<br />
6. Kodifizierung<br />
7. Ersche<strong>in</strong>ungsformen<br />
8. Genealogischer Ertrag<br />
9. Archivische Quellen<br />
10. Literatur<br />
5. Brüchtenverfahren<br />
<strong>Brüchtenregister</strong><br />
Empfänger der Strafzahlungen<br />
� Mittelalter: die Brüch(t)e fällt an den Inhaber der<br />
gräflichen Gerichtsbarkeit.<br />
� In hohen und niederen Gerichtsherrschaften<br />
empfängt Gerichtsherr die Brüchte; häufig Anteil an<br />
Beamte des Landesherrn oder des Gerichtsherrn.<br />
� Stadt oder Schöffenkolleg erhalten häufig Brüchte.<br />
� Unabhängige Dorfgeme<strong>in</strong>den und Markgenossenschaften:<br />
Brüchte an Genossenschaft.<br />
� In den abhängigen Dörfern und Marken Brüchte an<br />
die Herrschaft oder deren Beamten.<br />
� Öffentliches Stadtgericht: Brüchte an die Stadt.<br />
� Domkapitel Münster beispielsweise erhält 5 Prozent<br />
der Brüchtensumme.