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Brüchtenregister - Archive in Nordrhein-Westfalen

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1. Def<strong>in</strong>ition von „Brüchten“<br />

2. Brüchtendelikte<br />

3. Brüchtenstrafen<br />

4. Juristischer Kontext<br />

5. Brüchtenverfahren<br />

6. Kodifizierung<br />

7. Ersche<strong>in</strong>ungsformen<br />

8. Genealogischer Ertrag<br />

9. Archivische Quellen<br />

10. Literatur<br />

5. Brüchtenverfahren<br />

<strong>Brüchtenregister</strong><br />

Empfänger der Strafzahlungen<br />

� Mittelalter: die Brüch(t)e fällt an den Inhaber der<br />

gräflichen Gerichtsbarkeit.<br />

� In hohen und niederen Gerichtsherrschaften<br />

empfängt Gerichtsherr die Brüchte; häufig Anteil an<br />

Beamte des Landesherrn oder des Gerichtsherrn.<br />

� Stadt oder Schöffenkolleg erhalten häufig Brüchte.<br />

� Unabhängige Dorfgeme<strong>in</strong>den und Markgenossenschaften:<br />

Brüchte an Genossenschaft.<br />

� In den abhängigen Dörfern und Marken Brüchte an<br />

die Herrschaft oder deren Beamten.<br />

� Öffentliches Stadtgericht: Brüchte an die Stadt.<br />

� Domkapitel Münster beispielsweise erhält 5 Prozent<br />

der Brüchtensumme.

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