Brüchtenregister - Archive in Nordrhein-Westfalen
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1. Def<strong>in</strong>ition von „Brüchten“<br />
2. Brüchtendelikte<br />
3. Brüchtenstrafen<br />
4. Juristischer Kontext<br />
5. Brüchtenverfahren<br />
6. Kodifizierung<br />
7. Ersche<strong>in</strong>ungsformen<br />
8. Genealogischer Ertrag<br />
9. Archivische Quellen<br />
10. Literatur<br />
<strong>Brüchtenregister</strong><br />
Beträge und Währungen bei Brüchtenstrafen<br />
� Mitunter soll der Missetäter se<strong>in</strong>e Buße nicht<br />
kennen.<br />
� Größenverhältnis zwischen der Brüch(t)e und der<br />
Buße sehr verschieden.<br />
� Fortschritt zu e<strong>in</strong>er öffentlich-rechtlichen Auffassung<br />
des Strafrechts: Wegfall der Buße.<br />
� Brüchten s<strong>in</strong>d i.A. <strong>in</strong> Mark oder <strong>in</strong> Reichstalern<br />
festgesetzt. In der Stadt Rüthen z.B. werden<br />
Brüchten zu Beg<strong>in</strong>n des 17. Jh. <strong>in</strong> Mark und <strong>in</strong><br />
Reichstalern, 1614 bis 1618 <strong>in</strong> Mark, ab 1619 <strong>in</strong><br />
Reichstalern festgesetzt.<br />
� Mitunter werden auch Goldgulden festgesetzt.<br />
� Brüchtetarife <strong>in</strong> unterschiedlicher Münze