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Brüchtenregister - Archive in Nordrhein-Westfalen

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1. Def<strong>in</strong>ition von „Brüchten“<br />

2. Brüchtendelikte<br />

3. Brüchtenstrafen<br />

4. Juristischer Kontext<br />

5. Brüchtenverfahren<br />

6. Kodifizierung<br />

7. Ersche<strong>in</strong>ungsformen<br />

8. Genealogischer Ertrag<br />

9. Archivische Quellen<br />

10. Literatur<br />

<strong>Brüchtenregister</strong><br />

6. Frühneuzeitliche Kodifizierung<br />

als Teil der Landesherrschaft<br />

� Frühe Neuzeit: Fiskalisierung des Strafrechts.<br />

� Gerichtsbarkeit wird zu nutzbarem Hoheitsrecht.<br />

� Aus f<strong>in</strong>anziellem Interesse werden die zahlreichen<br />

angedrohten pe<strong>in</strong>lichen Strafen überwiegend nur<br />

noch an armen Leuten vollstreckt.<br />

� Städte und Territorien erlassen Policeyordnungen<br />

� immer mit Geldstrafen bewehrt<br />

� meist ausgedrückt <strong>in</strong> Pfunden (5,6 Pfund ≃ 1 fl.)<br />

� Geldstrafen i.d.R. 10, 20, 30 oder mehr Pfund<br />

führen zu immensen E<strong>in</strong>nahmen.<br />

� Wende: Carol<strong>in</strong>a kennt nur noch pe<strong>in</strong>liche Strafen.<br />

� Im Bereich des territorialen und städtischen Policeyund<br />

Ordnungsrechtes bleibt die Geldstrafe wegen<br />

ihrer großen f<strong>in</strong>anziellen Bedeutung erhalten.<br />

� Landesherrschaft braucht Strafzahlungen

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