Brüchtenregister - Archive in Nordrhein-Westfalen
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1. Def<strong>in</strong>ition von „Brüchten“<br />
2. Brüchtendelikte<br />
3. Brüchtenstrafen<br />
4. Juristischer Kontext<br />
5. Brüchtenverfahren<br />
6. Kodifizierung<br />
7. Ersche<strong>in</strong>ungsformen<br />
8. Genealogischer Ertrag<br />
9. Archivische Quellen<br />
10. Literatur<br />
<strong>Brüchtenregister</strong><br />
6. Frühneuzeitliche Kodifizierung<br />
als Teil der Landesherrschaft<br />
� Frühe Neuzeit: Fiskalisierung des Strafrechts.<br />
� Gerichtsbarkeit wird zu nutzbarem Hoheitsrecht.<br />
� Aus f<strong>in</strong>anziellem Interesse werden die zahlreichen<br />
angedrohten pe<strong>in</strong>lichen Strafen überwiegend nur<br />
noch an armen Leuten vollstreckt.<br />
� Städte und Territorien erlassen Policeyordnungen<br />
� immer mit Geldstrafen bewehrt<br />
� meist ausgedrückt <strong>in</strong> Pfunden (5,6 Pfund ≃ 1 fl.)<br />
� Geldstrafen i.d.R. 10, 20, 30 oder mehr Pfund<br />
führen zu immensen E<strong>in</strong>nahmen.<br />
� Wende: Carol<strong>in</strong>a kennt nur noch pe<strong>in</strong>liche Strafen.<br />
� Im Bereich des territorialen und städtischen Policeyund<br />
Ordnungsrechtes bleibt die Geldstrafe wegen<br />
ihrer großen f<strong>in</strong>anziellen Bedeutung erhalten.<br />
� Landesherrschaft braucht Strafzahlungen