Agenda 21 und Abfallentsorgung - TU Berlin
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Energieseminar 2003/2004 Rottetrommel Seite 4<br />
• Um den Vollzug des geltenden Kreislaufwirtschafts- <strong>und</strong> Abfallrechts zu<br />
vereinfachen <strong>und</strong> um eine einheitliche Anwendung unter Berücksichtigung des<br />
europäischen Abfallrechts sicherzustellen, muss die B<strong>und</strong>esregierung<br />
kurzfristig entsprechende Verwaltungsvorschriften erlassen. Insbesondere die<br />
Abgrenzung von Produkt <strong>und</strong> Abfall sowie von Abfallbeseitigung <strong>und</strong><br />
Abfallverwertung sind vorrangig klarzustellen.<br />
• Der Vorrang höherwertiger Verwertungsverfahren gegenüber solchen<br />
Verfahren, die nur eine unzureichende Verwertung ermöglichen, ist durch<br />
geeignete rechtliche Regelungen sicherzustellen.<br />
• "Technischen Anleitung Siedlungsabfall (TASi)" dürfen ab 2005 nur noch<br />
vorbehandelte Abfälle abgelagert werden.<br />
• In den Ländern werden erstmals auch hochwertige mechanisch-biologische<br />
Anlagen zur Abfallvorbehandlung zugelassen.<br />
• Dosenpfand<br />
• Altautoverwertung<br />
2.4 <strong>Berlin</strong> als Stadt<br />
In <strong>Berlin</strong> begann die Lokale <strong>Agenda</strong> <strong>21</strong> nicht auf gesamtstädtischer bzw.<br />
Landesebene, sondern in den Bezirken.Dort bildeten sich ab 1993 zahlreiche<br />
Gruppen <strong>und</strong> Projekte, die sich als <strong>Agenda</strong>gruppen begreifen, Themen aus den<br />
verschiedenen Bereichen der <strong>Agenda</strong> <strong>21</strong> bearbeiten, praktische Beiträge zur<br />
nachhaltigen Entwicklung leisten oder Vorschläge dazu ausarbeiten.