Agenda 21 und Abfallentsorgung - TU Berlin
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Energieseminar 2003/2004 Rottetrommel Seite 2<br />
2.2 Umweltressourcen werden ge- <strong>und</strong> verbraucht<br />
Die Städte <strong>und</strong> Gemeinden entscheiden über die Nutzung von Ressourcen <strong>und</strong> über<br />
die Bereitstellung von Infrastruktur <strong>und</strong> somit über die Gestaltung der<br />
Lebensumgebung der Bewohner.<br />
Deshalb werden in Kapitel 28 der <strong>Agenda</strong> <strong>21</strong> alle Kommunen der Erde aufgefordert,<br />
ihre eigene, jeweils den besonderen Bedingungen vor Ort angepasste <strong>Agenda</strong> <strong>21</strong><br />
aufzustellen. Das nennt sich dann Lokale <strong>Agenda</strong> <strong>21</strong>.<br />
2.3 <strong>Agenda</strong>-Prozeß<br />
Die verschiedenen Akteure suchen einen Konsens über die Wege der zukünftigen<br />
Entwicklung vor Ort.<br />
Das heißt: Es soll keine Mehrheitsentscheidungen geben, sondern alle Beteiligten<br />
sollen in einem Konsultationsprozess Entscheidungen zustimmen.<br />
Bisher herausgearbeitete Änderungsvorschläge:<br />
• Die Gesetzgebung in Deutschland zur Sicherung einer zukunftsfähigen <strong>und</strong><br />
nachhaltigen Kreislauf- <strong>und</strong> Abfallwirtschaft soll zwar richtungsweisend<br />
fortentwickelt <strong>und</strong> auf die besonderen Verhältnisse in unserem Land abgestellt<br />
werden, sie darf sich aber nicht von der Entwicklung in Europa abkoppeln.<br />
• Der bisher schon erreichte hohe Rang der Abfallverwertung <strong>und</strong> die in vielen<br />
Bereichen gemeinsam wahrgenommene Verantwortung von Herstellern,<br />
Vertreibern, Verbrauchern <strong>und</strong> Abfallentsorgern für eine zweckmäßige<br />
Verwertung sowie eine ausreichende Vorbehandlung der unvermeidbaren<br />
Abfälle <strong>und</strong> eine verantwortbare Restabfallbeseitigung in Deutschland sollen<br />
weiter ausgebaut werden. Dabei ist Anreizregelungen Vorrang vor Verboten<br />
<strong>und</strong> Genehmigungs-vorbehalten einzuräumen. Freiwillige Kooperationen<br />
zwischen Entsorgungspflichtigen <strong>und</strong> Anlagenbetreibern sind zu fördern.