Der Menschenrechtsbericht der Stadt Graz 2008 - ETC Graz
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3. Gesetzgebung und Wirkungsbereiche<br />
3. Gesetzgebung und Wirkungsbereiche<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> ist zur Achtung einer Reihe von normativen<br />
Dokumenten auf internationaler und regionaler<br />
Ebene, sofern die Republik Österreich diese ratifiziert<br />
hat, auf nationaler, lokaler und auf kommunaler Ebene<br />
verpflichtet.<br />
Internationale Ebene (Vereinte Nationen)<br />
Österreich ist seit 1955 Mitglied <strong>der</strong> Vereinten Nationen.<br />
Die wichtigsten Menschenrechtsdokumente auf internationaler<br />
Ebene sind:<br />
- Internationaler Pakt über bürgerliche und politische<br />
Rechte<br />
- Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und<br />
kulturelle Rechte<br />
- Internationales Übereinkommen zur Beseitigung aller<br />
Formen von rassistischer Diskriminierung<br />
- Übereinkommen zur Beseitigung aller Formen <strong>der</strong> Diskriminierung<br />
gegen Frauen<br />
- Internationales Übereinkommen gegen Folter und an<strong>der</strong>e<br />
grausame, unmenschliche o<strong>der</strong> erniedrigende<br />
Behandlung o<strong>der</strong> Strafe<br />
- Übereinkommen über die Rechte des Kindes<br />
- ILO Übereinkommen 111 betreffend Diskriminierung<br />
in Beschäftigung und Beruf<br />
- Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit<br />
Behin<strong>der</strong>ungen<br />
Die UN Konvention zum Schutz <strong>der</strong> Rechte von Wan<strong>der</strong>arbeitern<br />
und <strong>der</strong>en Familien wurde von Österreich<br />
bislang (Stand: 25.09.2009) we<strong>der</strong> ratifiziert noch unterzeichnet.<br />
<strong>Der</strong> Beitritt zur UNESCO Konvention gegen<br />
Diskriminierung in <strong>der</strong> Bildung ist in Vorbereitung.<br />
Regionale (Europarat, Europäische Union)<br />
und nationale Ebene<br />
Österreich ist seit 1956 Mitglied des Europarates und<br />
seit 1995 Mitglied <strong>der</strong> Europäischen Union.<br />
Die wichtigsten Menschenrechtsdokumente auf regionaler<br />
Ebene sind:<br />
- Konvention zum Schutze <strong>der</strong> Menschenrechte und <strong>der</strong><br />
Grundfreiheiten (Europäische Menschenrechtskonvention,<br />
EMRK)<br />
19<br />
- Europäische Sozialcharta<br />
- Europäische Konvention über die Staatsangehörigkeit<br />
- Rahmenkonvention über den Schutz nationaler Min<strong>der</strong>heiten<br />
- Europäische Konvention zur Verhütung von Folter und<br />
unmenschlicher o<strong>der</strong> erniedrigen<strong>der</strong> Behandlung o<strong>der</strong><br />
Strafe<br />
- Europäische Charta <strong>der</strong> Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen<br />
- Europäisches Abkommen über soziale Sicherheit<br />
- Europäisches Kulturabkommen<br />
- Europäische Charta <strong>der</strong> kommunalen Selbstverwaltung<br />
- Konvention des Europarates gegen Menschenhandel<br />
Die Konvention des Europarates über die Rechtsstellung<br />
von Wan<strong>der</strong>arbeiterInnen und die Konvention über die<br />
Beteiligung von Auslän<strong>der</strong>Innen am öffentlichen Leben<br />
auf kommunaler Ebene wurde von Österreich bislang<br />
(Stand: 25.09.09) we<strong>der</strong> ratifiziert noch unterzeichnet.<br />
An die einschlägigen Richtlinien <strong>der</strong> EU ist Österreich<br />
durch den EU-Vertrag gebunden. Als Beispiel sei hier<br />
die RL 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur<br />
Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne<br />
Unterschied <strong>der</strong> „Rasse“ o<strong>der</strong> <strong>der</strong> ethnischen Herkunft<br />
angeführt, <strong>der</strong>en Umsetzung durch das Bundesgesetz<br />
über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft<br />
und das Bundesgesetz über<br />
die Gleichbehandlung, welches den zivilrechtlichen Aspekt<br />
<strong>der</strong> Gleichbehandlung bzw. Nichtdiskriminierung<br />
regelt, erfolgte.<br />
Die EMRK ist Teil <strong>der</strong> österreichischen Bundesverfassung.<br />
Auf nationaler Ebene sei auf Artikel 7 B-VG und<br />
dessen For<strong>der</strong>ung nach aktiver Gleichstellungspolitik,<br />
insbeson<strong>der</strong>e zur Gleichstellung von Frauen und Männern,<br />
hingewiesen. Mit BGBl 377/1972 wurden Artikel<br />
1 und Artikel 2 <strong>der</strong> UN-Konvention zur Beseitigung aller<br />
Formen rassistischer Diskriminierung im Verfassungsrang<br />
in österreichisches Recht umgesetzt. Auch das<br />
Datenschutzgesetz enthält eine Verfassungsbestimmung<br />
zum Schutz personenbezogener Daten in Übereinstimmung<br />
mit Artikel 8 EMRK.