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Der Menschenrechtsbericht der Stadt Graz 2008 - ETC Graz

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3. Gesetzgebung und Wirkungsbereiche<br />

3. Gesetzgebung und Wirkungsbereiche<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> ist zur Achtung einer Reihe von normativen<br />

Dokumenten auf internationaler und regionaler<br />

Ebene, sofern die Republik Österreich diese ratifiziert<br />

hat, auf nationaler, lokaler und auf kommunaler Ebene<br />

verpflichtet.<br />

Internationale Ebene (Vereinte Nationen)<br />

Österreich ist seit 1955 Mitglied <strong>der</strong> Vereinten Nationen.<br />

Die wichtigsten Menschenrechtsdokumente auf internationaler<br />

Ebene sind:<br />

- Internationaler Pakt über bürgerliche und politische<br />

Rechte<br />

- Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und<br />

kulturelle Rechte<br />

- Internationales Übereinkommen zur Beseitigung aller<br />

Formen von rassistischer Diskriminierung<br />

- Übereinkommen zur Beseitigung aller Formen <strong>der</strong> Diskriminierung<br />

gegen Frauen<br />

- Internationales Übereinkommen gegen Folter und an<strong>der</strong>e<br />

grausame, unmenschliche o<strong>der</strong> erniedrigende<br />

Behandlung o<strong>der</strong> Strafe<br />

- Übereinkommen über die Rechte des Kindes<br />

- ILO Übereinkommen 111 betreffend Diskriminierung<br />

in Beschäftigung und Beruf<br />

- Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit<br />

Behin<strong>der</strong>ungen<br />

Die UN Konvention zum Schutz <strong>der</strong> Rechte von Wan<strong>der</strong>arbeitern<br />

und <strong>der</strong>en Familien wurde von Österreich<br />

bislang (Stand: 25.09.2009) we<strong>der</strong> ratifiziert noch unterzeichnet.<br />

<strong>Der</strong> Beitritt zur UNESCO Konvention gegen<br />

Diskriminierung in <strong>der</strong> Bildung ist in Vorbereitung.<br />

Regionale (Europarat, Europäische Union)<br />

und nationale Ebene<br />

Österreich ist seit 1956 Mitglied des Europarates und<br />

seit 1995 Mitglied <strong>der</strong> Europäischen Union.<br />

Die wichtigsten Menschenrechtsdokumente auf regionaler<br />

Ebene sind:<br />

- Konvention zum Schutze <strong>der</strong> Menschenrechte und <strong>der</strong><br />

Grundfreiheiten (Europäische Menschenrechtskonvention,<br />

EMRK)<br />

19<br />

- Europäische Sozialcharta<br />

- Europäische Konvention über die Staatsangehörigkeit<br />

- Rahmenkonvention über den Schutz nationaler Min<strong>der</strong>heiten<br />

- Europäische Konvention zur Verhütung von Folter und<br />

unmenschlicher o<strong>der</strong> erniedrigen<strong>der</strong> Behandlung o<strong>der</strong><br />

Strafe<br />

- Europäische Charta <strong>der</strong> Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen<br />

- Europäisches Abkommen über soziale Sicherheit<br />

- Europäisches Kulturabkommen<br />

- Europäische Charta <strong>der</strong> kommunalen Selbstverwaltung<br />

- Konvention des Europarates gegen Menschenhandel<br />

Die Konvention des Europarates über die Rechtsstellung<br />

von Wan<strong>der</strong>arbeiterInnen und die Konvention über die<br />

Beteiligung von Auslän<strong>der</strong>Innen am öffentlichen Leben<br />

auf kommunaler Ebene wurde von Österreich bislang<br />

(Stand: 25.09.09) we<strong>der</strong> ratifiziert noch unterzeichnet.<br />

An die einschlägigen Richtlinien <strong>der</strong> EU ist Österreich<br />

durch den EU-Vertrag gebunden. Als Beispiel sei hier<br />

die RL 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur<br />

Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne<br />

Unterschied <strong>der</strong> „Rasse“ o<strong>der</strong> <strong>der</strong> ethnischen Herkunft<br />

angeführt, <strong>der</strong>en Umsetzung durch das Bundesgesetz<br />

über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft<br />

und das Bundesgesetz über<br />

die Gleichbehandlung, welches den zivilrechtlichen Aspekt<br />

<strong>der</strong> Gleichbehandlung bzw. Nichtdiskriminierung<br />

regelt, erfolgte.<br />

Die EMRK ist Teil <strong>der</strong> österreichischen Bundesverfassung.<br />

Auf nationaler Ebene sei auf Artikel 7 B-VG und<br />

dessen For<strong>der</strong>ung nach aktiver Gleichstellungspolitik,<br />

insbeson<strong>der</strong>e zur Gleichstellung von Frauen und Männern,<br />

hingewiesen. Mit BGBl 377/1972 wurden Artikel<br />

1 und Artikel 2 <strong>der</strong> UN-Konvention zur Beseitigung aller<br />

Formen rassistischer Diskriminierung im Verfassungsrang<br />

in österreichisches Recht umgesetzt. Auch das<br />

Datenschutzgesetz enthält eine Verfassungsbestimmung<br />

zum Schutz personenbezogener Daten in Übereinstimmung<br />

mit Artikel 8 EMRK.

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