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Der Menschenrechtsbericht der Stadt Graz 2008 - ETC Graz

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5.1 Menschenrechtserklärung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong><br />

Zur Überprüfung <strong>der</strong> Fortschritte im Menschenrechtsstadtprozess<br />

wird auf die Empfehlungen des Vorjahresberichtes<br />

(<strong>Menschenrechtsbericht</strong> 2007) zurück-<br />

Mit GZ Präs. K224/2000-1 wurde am 8.02.2001 vom<br />

Gemein<strong>der</strong>at die Menschenrechtserklärung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Graz</strong> beschlossen. Damit sind folgende Verpflichtungen<br />

verbunden:<br />

1. Möglichst viele öffentliche und private Einrichtungen<br />

einer <strong>Stadt</strong> sollen sich von den international<br />

anerkannten Menschenrechten leiten lassen und<br />

diese in die Praxis umzusetzen versuchen. Zu diesem<br />

Zweck sind alle Bereiche zu erheben, in denen<br />

Menschenrechte tatsächlich o<strong>der</strong> potentiell eine beson<strong>der</strong>e<br />

Rolle spielen.<br />

2. Beschlüsse <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> sind an den Menschenrechten<br />

auszurichten, sofern ein Bezug herzustellen ist.<br />

3. Möglichst viele Verantwortungsträgerlnnen, BürgerInnen,<br />

BewohnerInnen, StudentInnen und SchülerInnen<br />

sowie MultiplikatorInnen sollen im Bereich<br />

<strong>der</strong> Menschenrechte ausgebildet werden.<br />

4. Die <strong>Stadt</strong> soll international mit Menschenrechtsstädten<br />

zum Erfahrungsaustausch und zur gegenseitigen<br />

Unterstützung sowie zur Teilnahme am<br />

weltweiten Netzwerk zusammenarbeiten.<br />

5. Die <strong>Stadt</strong> soll Maßnahmen zur institutionellen Verankerung<br />

<strong>der</strong> Menschenrechte in allen Bereichen<br />

des öffentlichen Lebens treffen.<br />

Mit <strong>der</strong> Teilnahme am Projekt „Menschenrechtsstadt“<br />

kann <strong>Graz</strong> seine Position als menschenrechtsorientierte<br />

und an internationalen Entwicklungen interessierte<br />

<strong>Stadt</strong> weiter festigen und Teil eines Netzwerkes mit<br />

Vorbildfunktion für Österreich und Europa werden und<br />

kann damit nach dem Wie<strong>der</strong>aufbau <strong>der</strong> Synagoge und<br />

vielen an<strong>der</strong>en Maßnahmen einen weiteren wichtigen<br />

Schritt zur Profilierung im Bereich <strong>der</strong> Menschenrechte<br />

setzen.<br />

<strong>Der</strong> Gemein<strong>der</strong>at hat folgende Erklärung verabschiedet:<br />

„Die <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong>, insbeson<strong>der</strong>e die Mitglie<strong>der</strong> ihres Gemein<strong>der</strong>ates<br />

und <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>regierung, werden sich in<br />

ihrem Handeln von den internationalen Menschenrechten<br />

leiten lassen.<br />

Dadurch sollen ihre Einwohnerinnen und Einwohner,<br />

insbeson<strong>der</strong>e die Jugend, über geltende Menschen-<br />

33<br />

gegriffen. Zusätzlich wird auf die Ziele <strong>der</strong> <strong>Graz</strong>er<br />

Menschenrechtserklärung von 2001 Bezug genommen.<br />

5.1 Menschenrechtserklärung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong><br />

rechte und ihre damit verbundenen Rechte und<br />

Pflichten informiert werden.<br />

Es ist ein Ziel, vor allem auch für VerantwortungsträgerInnen<br />

in Körperschaften, Organisationen und Vereinen,<br />

die für die Menschenrechte relevanten Normen<br />

im Alltagsleben <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> zu beachten und wirksam<br />

werden zu lassen.<br />

Defizite sind im Bereich <strong>der</strong> Menschenrechte auf<br />

allen Ebenen <strong>der</strong> Gesellschaft aufzufinden, um darauf<br />

entsprechend zu reagieren.<br />

Auf diese Weise soll erreicht werden, dass Menschenrechte<br />

bei den Leitlinien und Entscheidungen für die<br />

zukünftige Entwicklung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> eine wichtige<br />

Rolle spielen. Mit dieser Erklärung und den damit verbundenen<br />

Absichten und Handlungsanleitungen bringt<br />

die <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> als Kulturhauptstadt Europas 2003 zugleich<br />

ihr Verständnis von Kultur und Menschenwürde<br />

zum Ausdruck.“ (Glie<strong>der</strong>ung und Betonung<br />

hinzugefügt).<br />

Das Projekt „Menschenrechtsstadt“ samt seiner zugehörigen<br />

Implikationen ist in den letzten Jahren, insbeson<strong>der</strong>e<br />

seit 2005, stärker in das Bewusstsein <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong>, ihrer Institutionen sowie <strong>der</strong> Bevölkerung<br />

gerückt. Davon zeugen die Bemühungen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong><br />

um eine kontinuierliche Menschenrechtsbildung, die<br />

Grundlegung <strong>der</strong> Menschenrechte für das politische<br />

und das Verwaltungshandeln, die Verpflichtungen zur<br />

Europäischen Städtekoalition und das Engagement <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> in den Gremien <strong>der</strong> Städtekoalition, die Einrichtung<br />

des Menschenrechtsbeirates, die Fortschreibung<br />

bzw. die Ausweitung <strong>der</strong> Budgets für Menschenrechtseinrichtungen<br />

und des Integrationsreferates, die<br />

einschlägigen Kapitel des Koalitionsabkommens <strong>der</strong><br />

ÖVP und <strong>der</strong> Grünen sowie schließlich die Erstellung<br />

<strong>der</strong> <strong>Menschenrechtsbericht</strong>e zur Auffindung von Defiziten<br />

und <strong>der</strong> daraus folgenden Empfehlungen.<br />

<strong>Der</strong> Menschenrechtsbeirat sieht die <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> die<br />

Menschenrechtserklärung betreffend auf einem positiven<br />

Weg, obgleich die diesbezüglichen Verpflichtungen<br />

nicht statisch, son<strong>der</strong>n im Sinne eines fortwährenden<br />

Prozesses zu verstehen sind.

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