Der Menschenrechtsbericht der Stadt Graz 2008 - ETC Graz
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5.1 Menschenrechtserklärung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong><br />
Zur Überprüfung <strong>der</strong> Fortschritte im Menschenrechtsstadtprozess<br />
wird auf die Empfehlungen des Vorjahresberichtes<br />
(<strong>Menschenrechtsbericht</strong> 2007) zurück-<br />
Mit GZ Präs. K224/2000-1 wurde am 8.02.2001 vom<br />
Gemein<strong>der</strong>at die Menschenrechtserklärung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Graz</strong> beschlossen. Damit sind folgende Verpflichtungen<br />
verbunden:<br />
1. Möglichst viele öffentliche und private Einrichtungen<br />
einer <strong>Stadt</strong> sollen sich von den international<br />
anerkannten Menschenrechten leiten lassen und<br />
diese in die Praxis umzusetzen versuchen. Zu diesem<br />
Zweck sind alle Bereiche zu erheben, in denen<br />
Menschenrechte tatsächlich o<strong>der</strong> potentiell eine beson<strong>der</strong>e<br />
Rolle spielen.<br />
2. Beschlüsse <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> sind an den Menschenrechten<br />
auszurichten, sofern ein Bezug herzustellen ist.<br />
3. Möglichst viele Verantwortungsträgerlnnen, BürgerInnen,<br />
BewohnerInnen, StudentInnen und SchülerInnen<br />
sowie MultiplikatorInnen sollen im Bereich<br />
<strong>der</strong> Menschenrechte ausgebildet werden.<br />
4. Die <strong>Stadt</strong> soll international mit Menschenrechtsstädten<br />
zum Erfahrungsaustausch und zur gegenseitigen<br />
Unterstützung sowie zur Teilnahme am<br />
weltweiten Netzwerk zusammenarbeiten.<br />
5. Die <strong>Stadt</strong> soll Maßnahmen zur institutionellen Verankerung<br />
<strong>der</strong> Menschenrechte in allen Bereichen<br />
des öffentlichen Lebens treffen.<br />
Mit <strong>der</strong> Teilnahme am Projekt „Menschenrechtsstadt“<br />
kann <strong>Graz</strong> seine Position als menschenrechtsorientierte<br />
und an internationalen Entwicklungen interessierte<br />
<strong>Stadt</strong> weiter festigen und Teil eines Netzwerkes mit<br />
Vorbildfunktion für Österreich und Europa werden und<br />
kann damit nach dem Wie<strong>der</strong>aufbau <strong>der</strong> Synagoge und<br />
vielen an<strong>der</strong>en Maßnahmen einen weiteren wichtigen<br />
Schritt zur Profilierung im Bereich <strong>der</strong> Menschenrechte<br />
setzen.<br />
<strong>Der</strong> Gemein<strong>der</strong>at hat folgende Erklärung verabschiedet:<br />
„Die <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong>, insbeson<strong>der</strong>e die Mitglie<strong>der</strong> ihres Gemein<strong>der</strong>ates<br />
und <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>regierung, werden sich in<br />
ihrem Handeln von den internationalen Menschenrechten<br />
leiten lassen.<br />
Dadurch sollen ihre Einwohnerinnen und Einwohner,<br />
insbeson<strong>der</strong>e die Jugend, über geltende Menschen-<br />
33<br />
gegriffen. Zusätzlich wird auf die Ziele <strong>der</strong> <strong>Graz</strong>er<br />
Menschenrechtserklärung von 2001 Bezug genommen.<br />
5.1 Menschenrechtserklärung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong><br />
rechte und ihre damit verbundenen Rechte und<br />
Pflichten informiert werden.<br />
Es ist ein Ziel, vor allem auch für VerantwortungsträgerInnen<br />
in Körperschaften, Organisationen und Vereinen,<br />
die für die Menschenrechte relevanten Normen<br />
im Alltagsleben <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> zu beachten und wirksam<br />
werden zu lassen.<br />
Defizite sind im Bereich <strong>der</strong> Menschenrechte auf<br />
allen Ebenen <strong>der</strong> Gesellschaft aufzufinden, um darauf<br />
entsprechend zu reagieren.<br />
Auf diese Weise soll erreicht werden, dass Menschenrechte<br />
bei den Leitlinien und Entscheidungen für die<br />
zukünftige Entwicklung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> eine wichtige<br />
Rolle spielen. Mit dieser Erklärung und den damit verbundenen<br />
Absichten und Handlungsanleitungen bringt<br />
die <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> als Kulturhauptstadt Europas 2003 zugleich<br />
ihr Verständnis von Kultur und Menschenwürde<br />
zum Ausdruck.“ (Glie<strong>der</strong>ung und Betonung<br />
hinzugefügt).<br />
Das Projekt „Menschenrechtsstadt“ samt seiner zugehörigen<br />
Implikationen ist in den letzten Jahren, insbeson<strong>der</strong>e<br />
seit 2005, stärker in das Bewusstsein <strong>der</strong><br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong>, ihrer Institutionen sowie <strong>der</strong> Bevölkerung<br />
gerückt. Davon zeugen die Bemühungen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong><br />
um eine kontinuierliche Menschenrechtsbildung, die<br />
Grundlegung <strong>der</strong> Menschenrechte für das politische<br />
und das Verwaltungshandeln, die Verpflichtungen zur<br />
Europäischen Städtekoalition und das Engagement <strong>der</strong><br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> in den Gremien <strong>der</strong> Städtekoalition, die Einrichtung<br />
des Menschenrechtsbeirates, die Fortschreibung<br />
bzw. die Ausweitung <strong>der</strong> Budgets für Menschenrechtseinrichtungen<br />
und des Integrationsreferates, die<br />
einschlägigen Kapitel des Koalitionsabkommens <strong>der</strong><br />
ÖVP und <strong>der</strong> Grünen sowie schließlich die Erstellung<br />
<strong>der</strong> <strong>Menschenrechtsbericht</strong>e zur Auffindung von Defiziten<br />
und <strong>der</strong> daraus folgenden Empfehlungen.<br />
<strong>Der</strong> Menschenrechtsbeirat sieht die <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> die<br />
Menschenrechtserklärung betreffend auf einem positiven<br />
Weg, obgleich die diesbezüglichen Verpflichtungen<br />
nicht statisch, son<strong>der</strong>n im Sinne eines fortwährenden<br />
Prozesses zu verstehen sind.