Mitteilungsblatt - Eisenbahn-Unfallkasse
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Gefährdungsbeurteilung – Europäische Woche 2009<br />
Die Europäische Kampagne<br />
zur Gefährdungsbeurteilung<br />
wird durch die Europäische<br />
Woche für Sicherheit und Gesundheitsschutz<br />
bei der Arbeit<br />
vom 19. bis 25. Oktober 2009<br />
abgeschlossen.<br />
Alle dreieinhalb Minuten<br />
kommt in der EU ein Mensch<br />
aus arbeitsbedingten Gründen<br />
zu Tode. Das sind nahezu<br />
167.000 Tote pro Jahr aufgrund<br />
arbeitsbedingter Unfälle<br />
(7.500) oder berufsbedingter<br />
Krankheiten (159.500). Durch<br />
sachgerechte Gefährdungsbeurteilungen<br />
sind alle aufgefordert,<br />
diese Zahlen zu reduzieren.<br />
Mit diesem Artikel<br />
sollen einige wichtige Fragen<br />
zur Gefährdungsbeurteilung<br />
kurz und verständlich beantwortet<br />
werden, um allen Verantwortlichen<br />
und auch Beschäftigten<br />
den Umgang mit<br />
der Gefährdungsbeurteilung<br />
leichter zu machen und zum<br />
genannten Ziel einen Beitrag<br />
zu leisten.<br />
Der schwierige<br />
Umgang mit der Gefährdungsbeurteilung<br />
Es bestehen bei der richtigen<br />
Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung<br />
noch viele<br />
Unsicherheiten und dadurch<br />
natürlich Aufklärungs- und<br />
Handlungsbedarf. Könnten<br />
Sie folgende Fragen eindeutig<br />
beantworten?<br />
1. Welche Handlungsschritte<br />
sind zur<br />
Gefährdungsbeurteilung<br />
erforderlich?<br />
Nicht nur das Ermitteln der Gefährdungen<br />
und gefährdeten<br />
Beschäftigten (Schritt 1) und<br />
das Entscheiden und Ergreifen<br />
von Maßnahmen (Schritte<br />
3 und 4) machen eine funktionierendeGefährdungsbeurteilung<br />
aus. Häufig werden die<br />
Bewertung der Gefährdungen<br />
und Prioritätensetzung (Schritt<br />
2) und die Kontrolle und Überprüfung<br />
(Schritt 5) vergessen.<br />
Deshalb werden oft Maßnahmen<br />
dokumentiert, die lange<br />
schon selbstverständlich sind<br />
und den ganzen Prozess nur<br />
künstlich aufblähen. Es wird<br />
also ein Ansatz in fünf Schritten<br />
empfohlen.<br />
2. Was ist mit Bewerten<br />
von Gefährdungen (Risikobeurteilung)<br />
gemeint?<br />
Hierzu muss ein Vergleich<br />
des ermittelten Risikos unter<br />
Berücksichtigung der bereits<br />
wirksamen Maßnahmen mit<br />
dem akzeptablen Grenzrisiko<br />
vorgenommen werden. Das<br />
Grenzrisiko findet man für den<br />
Teil der Gefährdungen, die zu<br />
unmittelbaren Unfällen führen<br />
können, in Gesetzen und Vorschriften.<br />
Für psychosoziale<br />
Risiken und die Gefährdungsfaktoren<br />
der Organisation liegen<br />
meist nur Empfehlungen<br />
oder gesellschaftliche Vereinbarungen<br />
vor, die zur Beurteilung<br />
der Arbeitssituation<br />
nach besonderen Verfahren,<br />
wie z.B. Risikomatrix, Zürich-<br />
Methode oder Risikograph,<br />
zu nachvollziehbaren Beurteilungsergebnissen<br />
führen.<br />
Aber gerade diese Risiken,<br />
die erst nach langen Expositionszeiten<br />
zu arbeitsbedingten<br />
Gesundheitsgefahren werden,<br />
gilt es insbesondere aufzudecken.<br />
3. Wann ist eine<br />
Gefährdungsbeurteilung<br />
zu wiederholen?<br />
Die Gefährdungsbeurteilung<br />
ist Bestandteil kontinuierlicher<br />
Sicherheitsarbeit. Sie muss<br />
bei jeder Veränderung der Tätigkeiten<br />
(neuer Arbeitsplatz,<br />
neue Arbeitsmittel, neue Produktionsverfahren<br />
usw.) auf<br />
Aktualität überprüft und angepasst<br />
werden. Nur wenn die<br />
Gefährdungsbeurteilung lebt,<br />
erfüllt sie ihre Schlüsselfunktion<br />
für den Arbeitsschutz.<br />
Telegramm<br />
4. Was ist das eigentliche<br />
Ziel der Gefährdungsbeurteilung?<br />
Durch jede neue Gefährdungsbeurteilung<br />
muss festgelegt<br />
werden, welche zusätzlichen<br />
Maßnahmen zu den<br />
bereits bestehenden zur Förderung<br />
der Gesundheit und<br />
Leistungskraft der Beschäftigten<br />
bei der betrachteten Tätigkeit<br />
erforderlich sind. Nur so<br />
kann sie einen Nutzen bringen<br />
und als Teil der Weiterentwicklung<br />
des Unternehmens betrachtet<br />
werden.<br />
5. Was ist zu<br />
dokumentieren?<br />
Wenn man einen Nutzen für<br />
das Unternehmen durch die<br />
Gefährdungsbeurteilung erreichen<br />
will, beginnt man die Dokumentation<br />
mit den aus der<br />
Risikobeurteilung resultierenden<br />
Gefahren, um direkt auf<br />
die zu treffenden Maßnahmen,<br />
die für deren Durchführung<br />
Verantwortlichen, die Termine<br />
und Wirksamkeitsüberprüfungen<br />
zu kommen. Werden in<br />
jeder neuen Dokumentation<br />
alle Maßnahmen des Arbeitsschutzes<br />
erfasst, also auch<br />
solche, die schon lange funktionieren,<br />
entsteht ein unübersichtliches<br />
Dokument und keine<br />
Aktionsliste.<br />
Zusammenfassung<br />
Die Gefährdungsbeurteilungen<br />
zu den Tätigkeiten in ihrem<br />
Unternehmen sollen einen<br />
Beitrag dazu leisten, dass<br />
die Zahl der Beschäftigten, die<br />
aufgrund ihrer Arbeit Verletzungen<br />
oder gesundheitliche<br />
Schäden erleiden, jetzt und in<br />
Zukunft geringer wird. Sie soll<br />
keine bürokratische Last sein,<br />
sondern eine Selbstverständlichkeit,<br />
wie viele Dinge, über<br />
die man gar nicht mehr nachdenkt,<br />
wie z.B. Dienstreiseantrag,<br />
Urlaubsplanung.<br />
Weitere Informationen und<br />
Materialien zur Kampagne<br />
sind auf unserer Homepage<br />
unter www.eisenbahn-unfallkasse.de<br />
eingestellt. Bei Fragen<br />
z.B. zur Gefährdungsbeurteilung<br />
beraten wir Sie auch<br />
gerne. z<br />
EUKDialog 2/2009 17