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Mitteilungsblatt - Eisenbahn-Unfallkasse

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Checkliste<br />

Chefsache:<br />

Lärm – ein notwendiges Übel?<br />

Obwohl Lärm nach wie vor zu den Hauptgefährdungen bei der Arbeit (und auch im<br />

privaten Bereich) gehört, wird seine Wirkung auf das Gehör und die Gesundheit<br />

immer noch unterschätzt. Lärm mindert die Leistungsfähigkeit, ist Stressfaktor<br />

und kann eine Ursache bei Unfällen sein. Bestimmungen und Regelungen<br />

aus Gesetzen und Verordnungen werden oft nur zögerlich oder unzureichend<br />

umgesetzt. Auch das Tragen von Gehörschutz wird vielfach nur<br />

mangelhaft angewendet. Oberstes Gebot ist jedoch die Vermeidung und<br />

Verringerung von Lärm.<br />

Die nachfolgende Checkliste richtet sich an Unternehmer und Vorgesetzte,<br />

die für Sicherheit und Gesundheit in den Betrieben verantwortlich sind, aber<br />

auch an die Beschäftigten sowie an die Betriebs- und Personalräte.<br />

Bitte testen Sie sich ja nein<br />

1. Ist bekannt, dass mit Inkrafttreten der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrations-<br />

ArbSchV) zum 09. März 2007 neue Grenzwerte (untere und obere Auslösewerte) eingeführt wurden?<br />

2. Ist bekannt, dass es sich bei dem Tages-Lärmexpositionspegel (L ) um den über die Zeit gemittelten<br />

EX,8h<br />

Lärmexpositionspegel bezogen auf eine 8-Stunden-Schicht handelt, welcher alle am Arbeitsplatz auftretenden<br />

Schallereignisse berücksichtigt?<br />

3. Wurden die Lärmbereiche (Erreichen oder Überschreiten der oberen Auslösewerte von (L > 85 dB(A)<br />

EX,8h<br />

oder L > 137 dB(C)) anhand von Messungen durch fachkundige Personen ermittelt?<br />

pC,peak<br />

4. Ist bekannt, dass Dokumentationen über ermittelte Messergebnisse mindestens 30 Jahre so aufzubewahren<br />

sind, dass eine spätere Einsichtnahme möglich ist?<br />

5. Wurde ein Lärmkataster mit den gemessenen Werten erstellt?<br />

6. Sind die Lärmbereiche mit dem Gebotszeichen M003 „Gehörschutz benutzen“ nach Anlage 1 der Technischen<br />

Regel für Arbeitsstätten (ASR A1.3) gekennzeichnet?<br />

7. Wurde für die Bereiche, bei denen die oberen Auslösewerte überschritten werden (L > 85 dB(A) oder<br />

EX,8h<br />

L > 137 dB(C)), ein Lärmminderungsprogramm aufgestellt bzw. durchgeführt?<br />

pC,peak<br />

8. Werden in den Lärmbereichen nur Beschäftigte eingesetzt, deren Eignung durch eine arbeitsmedizinische<br />

Vorsorgeuntersuchung (Pflichtuntersuchung) regelmäßig nachgewiesen wird?<br />

9. Werden zur Vermeidung und Verringerung von Lärmexpositionen technische Maßnahmen vor organisatorischen<br />

und individuellen (persönlichen) Maßnahmen (Verwendung von Gehörschutz) eingesetzt?<br />

10. Wird die Ausbreitung des Schalls durch Kapselung, Einhausung oder Abschirmung der Lärmquellen vermindert?<br />

11. Werden die Beschäftigten bei Erreichen oder Überschreiten der unteren Auslösewerte (L > 80 dB(A)<br />

EX,8h<br />

oder L > 135 dB(C)) über die möglichen Gefährdungen und gesundheitlichen Folgen einer Lärmexpo-<br />

pC,peak<br />

sition, die durchgeführten Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung des Lärms sowie über die sachgerechte<br />

Verwendung von Gehörschutz vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend regelmäßig unterwiesen?<br />

12. Wird den Beschäftigten bei Überschreiten der unteren Auslösewerte (L > 80 dB(A) oder L > 135<br />

EX,8h pC,peak<br />

dB(C)) geeigneter Gehörschutz zur Verfügung gestellt und eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung<br />

angeboten?<br />

13. Wird der Zustand des ausgewählten und zur Verfügung gestellten persönlichen Gehörschutzes in regelmäßigen<br />

Abständen auf seine Funktionsfähigkeit überprüft?<br />

14. Tragen Führungskräfte und Vorgesetzte dafür Sorge, dass die Beschäftigten den zur Verfügung gestellten<br />

Gehörschutz konsequent tragen?<br />

15. Ist bekannt, dass ein Verstoß gegen die Tragepflicht von Gehörschutz eine Ordnungswidrigkeit darstellt?<br />

EUKDialog 2/2009 25

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