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Niederschrift der Sitzung - Regionaler Planungsverband Landshut

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Insbeson<strong>der</strong>e bei den schlaggefährdeten Vogelarten sei <strong>der</strong> Stand aktualisiert<br />

worden.<br />

Von den Denkmalschutzbehörden seien im Bereich <strong>der</strong> Bodendenkmäler sehr<br />

qualifizierte Stellungnahmen eingegangen. Diese flächenhaften Bodendenkmäler<br />

seien aus den Vorranggebieten herausgenommen worden, weil dort keine WKAs<br />

errichtet werden könnten. Aufgrund von Baudenkmälern seien im Entwurf keine<br />

Flächen ausgenommen worden. Hier gebe es das Problem, dass dies sehr stark vom<br />

Anlagentyp, vom genauen Standort und von den Sichtbeziehungen zum Denkmal<br />

abhänge. Dies sei momentan einfach nicht abschätzbar.<br />

Eine weitere wichtige Stellungnahme sei von <strong>der</strong> Wehrbereichsverwaltung Süd<br />

eingegangen, die verschiedene Punkte angesprochen hätte. Einer davon sei die<br />

Luftwaffenverteidigungsradaranlage in Freising, aufgrund <strong>der</strong>er in einem Umkreis von<br />

45 km mit Höhenbeschränkungen zu rechnen sei. Die Höhenbeschränkungen<br />

richteten sich nach <strong>der</strong> Entfernung zur Anlage. Je weiter man von <strong>der</strong> Anlage entfernt<br />

sei umso höher könne die Windkraftanlage (WKA) werden. WKAs, die unter <strong>der</strong><br />

jeweiligen Höhenbeschränkung lägen, könnten problemlos gebaut werden. Auf<br />

Nachfrage sei dem Verband mitgeteilt worden, dass man in diesem Radius auch eine<br />

höhere WKA bauen könne, man behalte sich aber seitens <strong>der</strong><br />

Wehrbereichsverwaltung Standortverschiebungen vor.<br />

Ein zweiter Punkt sei <strong>der</strong> Bombenabwurfplatz in Siegenburg gewesen. Dieses<br />

Problem sei aber jetzt aufgrund <strong>der</strong> Schließung des Platzes erledigt.<br />

Auch die bisherigen Probleme mit den Nachttiefflugzonen im Gebiet des RPV seien<br />

nunmehr gelöst, nachdem diese bayernweit angehoben würden, daher könne man<br />

künftig WKA bis 213 Meter Gesamthöhe in diesen Tiefflugzonen errichten. Die<br />

bisherigen Vorbehaltsgebiete könnten dadurch zu Vorranggebieten aufgestuft<br />

werden.<br />

Der vierte Punkt sei <strong>der</strong> Flugplatz Ingolstadt-Manching. Auch hier behalte sich die<br />

Wehrbereichsverwaltung Standortverschiebungen vor, bzw. werde in Einzelfällen<br />

WKAs auch ablehnen. Man habe im Dezember nach mehreren Gesprächen noch<br />

einmal beim Militär nachgefragt, weil aus <strong>der</strong> Stellungnahme nicht klar ersichtlich<br />

gewesen sei, wie man mit den einzelnen Vorgaben umgehen solle.<br />

Am Freitag vor <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong> sei dann (nach internen Abstimmungen <strong>der</strong><br />

Wehrbereichsverwaltung mit den Kollegen in Köln) das Antwortschreiben<br />

eingegangen. In diesem Schreiben lehne die Wehrbereichsverwaltung die geplanten<br />

Vorranggebiete 9, 10, 11, 12, 20, 21, 22 und 23 ab, weil <strong>der</strong> Instrumentenflug des<br />

Flugplatzes Manching beeinträchtigt werde. Es seien in dem Schreiben aber we<strong>der</strong><br />

eine rechtliche Begründung noch genauere Aussagen über den Grund <strong>der</strong><br />

Ablehnung enthalten.<br />

Es sei die Entscheidung des Planungsausschusses, wie man in diesem Fall weiter<br />

vorgehen solle. Es gebe zwei Möglichkeiten. Die erste sei, dass man versuche mit<br />

<strong>der</strong> Wehrbereichsverwaltung in Kontakt zu treten, um noch weitere Informationen<br />

einzuholen. Dies müsste aber noch vor Einleitung des ergänzenden<br />

Anhörungsverfahrens erfolgen, damit es noch entsprechend im Entwurf<br />

berücksichtigt werden könnte. Sollte man diese Informationen erhalten, dann müsste<br />

man diese natürlich einarbeiten. Wenn es sich herausstellen sollte, dass WKAs<br />

überhaupt nicht möglich wären, dann müssten diese Vorranggebiete ganz entfallen.<br />

Bei Einschränkungen müssten die Vorranggebiete mit entsprechenden Auflagen<br />

versehen o<strong>der</strong> evtl. auch zu Vorbehaltsgebieten abgestuft werden. Bayernweit gebe<br />

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