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Niederschrift der Sitzung - Regionaler Planungsverband Landshut

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es mittlerweile einige Beispiele dafür, dass die Bundeswehr zuerst Standorte<br />

verhin<strong>der</strong>e, diese aber etwas später doch erlaubt würden. Deshalb sei die zweite<br />

Möglichkeit, dass man die Flächen als langfristiges Potenzial sehe und diese einfach<br />

im unverän<strong>der</strong>t im Regionalplan belasse.<br />

Wichtig sei ihm, vom Planungsausschuss eine Aussage dazu zu bekommen, wie in<br />

diesem Fall weiter verfahren werden solle. Solle man die Erkenntnisse aus den<br />

weiteren Gesprächen mit <strong>der</strong> Wehrbereichsverwaltung in den Entwurf noch vor<br />

Einleitung des Anhörungsverfahrens einarbeiten o<strong>der</strong> solle man alles so belassen<br />

wie im bisherigen. Sollten sich nach Einleitung des Anhörungsverfahrens noch<br />

Än<strong>der</strong>ungen ergeben, müsste dann noch einmal ein Anhörungsverfahren<br />

durchgeführt werden.<br />

Außerdem habe <strong>der</strong> Markt Ergolding ebenfalls am Freitag 05.04.2013 beim RPV<br />

nachgefragt, ob eine Fläche in <strong>der</strong> Nähe von Weihenstephan, die bisher als<br />

Ausschlussgebiet vorgesehen sei, im Regionalplan als weiße Fläche ausgewiesen<br />

werden könne. Grund hierfür sei, dass <strong>der</strong> Markt Ergolding im Zuge <strong>der</strong> Aufstellung<br />

seines FNP Untersuchungen unter an<strong>der</strong>em auch zum möglichen Vorkommen eines<br />

Uhus durchführen lasse und sich hierbei keine Anhaltspunkte für die Anwesenheit<br />

eines Uhus ergeben hätten. Regionsbeauftragter RR Sebastian Bauer erläuterte<br />

aber, dass für den Ausschluss in diesem Bereich aufgrund <strong>der</strong> Kartierung des<br />

Landesamtes für Umwelt nicht <strong>der</strong> Uhu son<strong>der</strong>n <strong>der</strong> ebenfalls geschützte<br />

Wespenbussard die Ursache sei. Dies bedeute, dass selbst, wenn <strong>der</strong> Uhu hier nicht<br />

vorhanden sei, man diese Fläche wegen einer an<strong>der</strong>en geschützten Art nicht<br />

herausnehmen könne. In diesem Falle könne man deshalb lei<strong>der</strong> dem Antrag des<br />

Marktes nicht folgen.<br />

Bürgermeister Fritz Wittmann erkundigte sich, wie verbindlich die Stellungnahme<br />

<strong>der</strong> Wehrbereichsverwaltung sei. Gebe es dann eine gesetzliche Grundlage für die<br />

Ablehnung von WKAs o<strong>der</strong> sei dies abwägungsfähig. Regionsbeauftragter RR<br />

Sebastian Bauer erwi<strong>der</strong>te, dass dies aus dem Schreiben einfach nicht hervorgehe.<br />

Er werde gern nachfragen, aber wenn nichts Verlässliches komme, dann werde er<br />

die Flächen im Entwurf belassen. Verbandsvorsitzen<strong>der</strong> Alfons Sittinger schlug vor,<br />

Herrn Regionsbeauftragten Sebastian Bauer zu ermächtigen, entsprechende<br />

Gespräche zu führen. Wenn es keine genaueren Aussagen gebe, sollten die Flächen<br />

belassen werden. Wenn die Aussagen konkretisiert würden, dann sollten die Flächen<br />

zum Vorbehaltsgebiet abgestuft, notfalls ganz gestrichen werden. Dem stimmte <strong>der</strong><br />

Planungsausschuss zu.<br />

Stadtrat Markus Scheuermann lobte die Erstellung <strong>der</strong> Unterlagen ausdrücklich. Für<br />

ihn sei <strong>der</strong> Vorlauf jedoch zu kurz für die mit 247 Seiten doch umfangreichen<br />

Unterlagen. Er beantrage deshalb, <strong>der</strong>art umfangreiche Unterlagen doch deutlich<br />

früher an die Ausschussmitglie<strong>der</strong> weiterzuleiten. Regionsbeauftragter RR Sebastian<br />

Bauer erläuterte, dass die Unterlagen wirklich erst so kurzfristig fertig gewesen und<br />

sofort nach Fertigstellung verschickt worden seien. Verbandsvorsitzen<strong>der</strong> Alfons<br />

Sittinger verwies darauf, dass dies aufgrund <strong>der</strong> Vielzahl <strong>der</strong> eingegangenen<br />

Stellungnahmen und <strong>der</strong> notwendigen Abstimmungsgespräche lei<strong>der</strong> einfach nicht<br />

früher möglich gewesen sei.<br />

Stadtrat Markus Scheuermann erklärte, dass es ihm bei <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong><br />

Autobahndirektion Südbayern nicht ersichtlich sei, warum zur Autobahn ein Abstand<br />

von 450 m notwendig sei, wenn bei einer Stromleitung 300 m ausreichten. Dies<br />

werde aber dann in die Begründung mit eingearbeitet. Auch auf Zukunftspläne für<br />

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