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Niederschrift der Sitzung - Regionaler Planungsverband Landshut

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Bedarf aufzunehmen. Dies bedeute auch, dass es weiter dringend angezeigt sei, die<br />

Projektplanung weiterzuführen. Es gebe ja schon Planungen, wie die<br />

Ortsumgehungen Weihmichl und Neuhausen vorgenommen werden könnten. In<br />

diese Planungen sollte man nicht nur wie<strong>der</strong>einsteigen, son<strong>der</strong>n sie müssten auch<br />

zügig weitergeführt werden. Dies könne man bereits schon im weiteren Bedarf<br />

machen und müsse nicht auf die Einstufung in den vordringlichen Bedarf warten. Es<br />

bestehe die Möglichkeit, in das Planfeststellungsverfahren einzutreten und dieses bis<br />

hin zum Planfeststellungsbeschluss zu durchlaufen. Er dränge darauf, dass bis zur<br />

Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes planungsrechtlich so viele Schritte<br />

wie nur möglich unternommen werden. Sein Kollege Sebastian Satzl aus <strong>der</strong><br />

Gemeinde Weihmichl könne das Ganze sicher noch ergänzen, weil gerade seine<br />

Gemeinde massiv von <strong>der</strong> B 299 betroffen sei. Er rege an, den Antrag <strong>der</strong> beiden<br />

Gemeinden zu unterstützen, damit die Umgehungen in den vordringlichen Bedarf<br />

aufgenommen würden.<br />

Gemein<strong>der</strong>at Eberhard Langner erkundigte sich, ob dies eine Aufgabe des RPV sei.<br />

Denn dann kämen wahrscheinlich von vielen an<strong>der</strong>en Gemeinden <strong>der</strong>artige Anträge<br />

auf den Verband zu.<br />

Verbandsvorsitzen<strong>der</strong> Alfons Sittinger erklärte, dass sich <strong>der</strong> Verband natürlich<br />

auch mit überregionalen Verkehrsverbindungen beschäftige. Wenn begründete<br />

Anträge <strong>der</strong> Gemeinden vorlägen, dann werde man diese auch unterstützen. Es<br />

werde schon wahrgenommen, wenn <strong>der</strong> RPV sich für Maßnahmen ausspreche.<br />

Stadtrat Markus Scheuermann ging darauf ein, dass man bei <strong>der</strong> B 15neu schon<br />

die Diskussion gehabt habe, dass diese die Verbindung zwischen <strong>der</strong> A 92 und <strong>der</strong><br />

A 93 wäre, was die B 299 angeblich auch entlasten solle. Die Ortsumfahrungen<br />

Weihmichl und Neuhausen finde er absolut notwendig, sie gehörten schon lange<br />

gemacht, statt <strong>der</strong> B 15neu. Aus seiner Sicht passe es nicht zusammen, wenn man<br />

auf <strong>der</strong> einen Seite die B 15neu unterstützen wolle und auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite die<br />

Ortsumfahrungen für dringend notwendig erachte. In <strong>der</strong> Beschlussvorlage fehle ihm,<br />

dass man darauf dränge, die Tanklastzüge und damit den Energietransport doch auf<br />

die Schiene zu verlagern. Er bitte darum, dies noch in den Beschluss mit einzufügen.<br />

Bürgermeister Josef Brunner war <strong>der</strong> Meinung, dass es sich dabei um zwei Themen<br />

handle. Seiner Meinung nach müssten es zwei Beschlüsse sein. Der eine beinhalte<br />

die Ortsumfahrungen und <strong>der</strong> an<strong>der</strong>e die verstärkte Verlagerung von Gefahrengut<br />

auf die Schiene. Man sollte den zweiten Beschluss nicht mit den Ortsumgehungen<br />

verbinden, da dies für alle Ortsumgehungen und Straßenbaumaßnahmen gelte.<br />

Verbandsvorsitzen<strong>der</strong> Alfons Sittinger schlug vor, das Thema <strong>der</strong><br />

Gefahrguttransporte und <strong>der</strong>en Verlagerung auf die Schiene in <strong>der</strong> nächsten <strong>Sitzung</strong><br />

zu behandeln und den Beschluss nur für die Ortsumgehungen zu fassen.<br />

Bürgermeister Alfons Satzl war ebenfalls <strong>der</strong> Meinung, dass <strong>der</strong> Beschluss so<br />

gefasst werden sollte, wie vorgesehen und das Thema Gefahrguttransporte später<br />

behandelt werden sollte, damit <strong>der</strong> Beschluss zu den Ortsumgehungen im<br />

Vor<strong>der</strong>grund stehe.<br />

Stadtrat Markus Scheuermann erklärte sich damit einverstanden, da dies dann aus<br />

seiner Sicht auch eine saubere Regelung sei.<br />

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