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BBZ März 2012<br />

Frau Christine Lüders, die Präsidentin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes<br />

Ende Januar 2012 hat die Leiterin<br />

der Antidiskriminierungsstelle<br />

des Bundes, Christine Lüders, eine<br />

Überarbeitung von Artikel 3 des<br />

Grundgesetzes vorgeschlagen, der<br />

die Benachteiligung aufgrund des<br />

Geschlechts, der Herkunft und der<br />

Religion verbietet. An dieser Stelle<br />

auch das Alter zu nennen, sei eine<br />

„nahe liegende und sehr sinnvolle Ergänzung“,<br />

sagte Frau Lüders. In den<br />

Verfassungen der Schweiz, Finnlands<br />

und Schwedens seien entsprechende<br />

Regelungen bereits verankert.<br />

Frau Christine Lüders stellte gleichzeitig<br />

zu Beginn des Themenjahres<br />

„Im besten Alter. Immer“ auch eine<br />

Umfrage vor, wonach sich etwa jeder<br />

fünfte Bundesbürger wegen des Alters<br />

schon einmal benachteiligt fühlte: 17<br />

Prozent der Rentnerinnen und Rentner<br />

und 34 Prozent der befragten 1502<br />

Schülerinnen und Studenten gaben<br />

an, aufgrund ihres (hohen oder auch<br />

geringen) Alters schon einmal benachteiligt<br />

worden zu sein.<br />

Probleme gebe es vor allem im Arbeitsleben,<br />

so der Kölner Jurist Felipe<br />

Temming. Das deutsche Arbeitsrecht<br />

sei „durchtränkt“ von altersdiskriminierenden<br />

Formulierungen, zudem<br />

würden die Gerichte in solchen Fällen<br />

nicht einheitlich urteilen. Temming<br />

forderte eine umfassende Rechtsreform<br />

und sprach sich ebenfalls dafür<br />

aus, das Grundgesetz zu ändern.<br />

Konkrete Vorschläge, wie man der<br />

Altersdiskriminierung entgegenwirken<br />

kann, soll nun eine Kommission<br />

unter dem Vorsitz des früheren<br />

Bremer Bürgermeisters Henning<br />

Scherf erarbeiten. Der SPD-Politiker<br />

erklärte, es sei ihm wichtig, einen<br />

„Handlungskatalog“ dazu vor Beginn<br />

des Bundestagswahlkampfes fertig zu<br />

stellen. In diese Kommission sollen<br />

unter anderem Gewerkschaften und<br />

Arbeitgeber sowie die großen Sozialverbände<br />

Vertreter entsenden.<br />

Neben Henning Scherf hat Christine<br />

Lüders offenbar bereits weitere<br />

Prominente gewonnen, die das Themenjahr<br />

unterstützen wollen, darunter<br />

die Schauspielerin Liz Baffoe und<br />

den Sänger Peter Maffay. Die beiden<br />

sollen als „Botschafter“ bei einer für<br />

April geplanten Aktionswoche mitmachen,<br />

erklärte Christine Lüders<br />

und kündigte an, dass die Antidiskriminierungsstelle<br />

gemeinsam mit der<br />

Bundesagentur für Arbeit Unternehmen<br />

auszeichnen werde, die vorbildlich<br />

mit Arbeitnehmern unterschiedlicher<br />

Altersgruppen umgehen.<br />

Auf einem Fachtag „Altersdiskriminierung<br />

– (k)ein Thema?“ im Oktober<br />

2008 im Rathaus Schöneberg<br />

hatte Frau Hanne Schweitzer vom<br />

Kölner Büro gegen Altersdiskriminierung<br />

darauf hingewiesen, dass die<br />

Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes<br />

in Deutschland<br />

keine frei zu treffende Entscheidung<br />

des nationalen Gesetzgebers gewesen,<br />

sondern in Folge einer Pflicht zur<br />

Umsetzung Europarechtlicher Richtlinien<br />

erfolgt sei – und das habe immerhin<br />

sechs Jahre gedauert.<br />

Und Diskriminierung wegen des<br />

Alters existiere, so Hanne Schweitzer<br />

auf dem damaligen Fachtag, deshalb<br />

betonte sie damals die Notwendigkeit<br />

Soz iale s<br />

Altersdiskriminierung,<br />

noch zu wenig publik?<br />

eines rechtlichen Schutzes der Betroffenen.<br />

Von Seiten des Kölner Büros<br />

gegen Altersdiskriminierung ist deshalb<br />

schon vor einigen Jahren die interaktive<br />

Webseite www.altersdiskriminierung.de<br />

eingerichtet worden,<br />

die wie eine Klagemauer funktioniert.<br />

Im September 2008 hat es offenbar<br />

150.000 Zugriffe gegeben. Das zeige,<br />

so Hanne Schweitzer damals, dass<br />

Altersdiskriminierung etwas ist, was<br />

viele Leute bewegt.<br />

Im September 2008 nannte sie als<br />

Beispiele für Altersdiskriminierung<br />

unter anderen die folgenden:<br />

So gelte bei der katholischen und<br />

bei der evangelischen Telefonseelsorge<br />

für die ehrenamtliche Arbeit<br />

immer noch eine Altergrenze von 65<br />

Jahren.<br />

Beim Mieten eines Autos sei eine<br />

Altersgrenze von 75 Jahren üblich.<br />

Das Höchstalter für die Zulassung<br />

als öffentlich bestellter und vereidigter<br />

Sachverständiger betrage 60<br />

Jahre. Der Widerruf der Zulassung<br />

erfolge bei Vollendung des 68. Lebensjahres.<br />

Infolgedessen würden<br />

Sachverständige oft das Land verlassen,<br />

denn anderswo, in Ländern wie<br />

Großbritannien, den Emiraten oder<br />

in Australien, werde ihnen der rote<br />

Teppich ausgerollt.<br />

Trotz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes<br />

sei Altersdiskriminierung<br />

in Deutschland noch<br />

immer eine alltägliche Erscheinung<br />

und als solche habe sie Folgen: Sie<br />

verhindere die gleichberechtigte Teilnahme<br />

von Bürgerinnen und Bürgern<br />

jeden Alters am sozialen und kulturellen<br />

Leben.<br />

Im Sommer 2008 hatte der EU-<br />

Kommissar für Soziales vorgeschlagen,<br />

den Schutz vor Diskriminierung<br />

zu verbessern, der dann auch für den<br />

Zugang zu Waren und Dienstleistungen<br />

gelten sollte. Der Bundesrat hat<br />

damals diesen Vorschlag abgelehnt;<br />

jetzt, mit der neuen Initiative gegen<br />

Altersdiskriminierung können sich<br />

die rechtlichen Rahmenbedingungen<br />

in diesem Bereich verbessern.<br />

R. S.

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