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Leitfaden zur Personalorganisation - JobOffice

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1. Grundsätzliches<br />

G:\HRM\1_Jobportal\1_9<br />

Zusatznutzen\Mitglied\<strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong><br />

<strong>Personalorganisation</strong>.doc<br />

Der Dienst- und Arbeitsvertrag<br />

Nach § 2 Arbeitsvertragsrechtsanpassungsgesetz AVRAG ist dem Arbeitnehmer<br />

unverzüglich nach Beginn des Arbeitsverhältnisses eine schriftliche Aufzeichnung über<br />

die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag (in Form eines<br />

gebührenfreien Dienstzettels) auszuhändigen.<br />

Da seit 1.1.1995 auch schriftliche Arbeitsverträge von der Gebührenpflicht befreit sind,<br />

empfiehlt sich im Interesse einer besseren Beweissicherung der Abschluss von<br />

schriftlichen Arbeitsverträgen.<br />

2. Ergänzungen zu Dienst- und Arbeitsvertrag<br />

Die vorliegenden Verträge stammen von der Wirtschaftskammer und entsprechen den<br />

aktuellen Gesetzen per April 2004. Je ein Dienst- und Arbeitsvertrag werden Ihnen als<br />

Word-Formular <strong>zur</strong> Verfügung gestellt.<br />

© hogast Seite 44 von 74

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