Leitfaden zur Personalorganisation - JobOffice
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1. Grundsätzliches<br />
G:\HRM\1_Jobportal\1_9<br />
Zusatznutzen\Mitglied\<strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong><br />
<strong>Personalorganisation</strong>.doc<br />
Der Dienst- und Arbeitsvertrag<br />
Nach § 2 Arbeitsvertragsrechtsanpassungsgesetz AVRAG ist dem Arbeitnehmer<br />
unverzüglich nach Beginn des Arbeitsverhältnisses eine schriftliche Aufzeichnung über<br />
die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag (in Form eines<br />
gebührenfreien Dienstzettels) auszuhändigen.<br />
Da seit 1.1.1995 auch schriftliche Arbeitsverträge von der Gebührenpflicht befreit sind,<br />
empfiehlt sich im Interesse einer besseren Beweissicherung der Abschluss von<br />
schriftlichen Arbeitsverträgen.<br />
2. Ergänzungen zu Dienst- und Arbeitsvertrag<br />
Die vorliegenden Verträge stammen von der Wirtschaftskammer und entsprechen den<br />
aktuellen Gesetzen per April 2004. Je ein Dienst- und Arbeitsvertrag werden Ihnen als<br />
Word-Formular <strong>zur</strong> Verfügung gestellt.<br />
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