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Von der Aufklärung verschont - Bündnis Alle gegen Rechts

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Franz Riklin http://www.FRinjuria.com 42<br />

Wie wir heute aus dem Bericht Piquerez/Cornu wissen, 97 handelte es sich um vier<br />

Reisen. Die erste fand zwischen dem 2. Juni und dem 13. September 1993 statt. Sie<br />

betraf den Fall Kéké Clerc (vgl. C.27). Es wurde vermutet, dass er in Spanien illegale<br />

Tätigkeiten ausübe. Zwei Polizisten und eine Drittperson reisten als Touristen<br />

verkleidet nach Spanien. Sie sprachen in Gemeindeämtern, Grundbuchämtern und<br />

Banken vor. Das schlechte Gewissen <strong>der</strong> Beteiligten zeigte sich darin, dass sie über<br />

die Reise eine Notiz, ohne Briefkopf, ohne Datum und ohne Unterschrift verfassten<br />

und diesen "Rapport" Untersuchungsrichter Lamon abgaben.<br />

Die zweite Reise fand im Oktober 1993 statt. An ihr war Paul Grossrie<strong>der</strong> beteiligt.<br />

Eine dritte Reise fand im April 1994 statt. Man verfolgte Kéké Clerc, <strong>der</strong> nach<br />

Frankreich reiste. Die französischen Behörden waren kontaktiert worden. Clerc<br />

entschloss sich jedoch, sich nach Spanien zu begeben, worauf ihm die Polizisten<br />

ohne Mitteilung an die spanischen Behörden folgten.<br />

Am Tag nach <strong>der</strong> Pressekonferenz von <strong>Rechts</strong>anwalt Clerc wurde diese in den<br />

Lokalzeitungen kommentiert. Die Liberté schrieb, <strong>der</strong> erwähnte Vorwurf müsse noch<br />

verifiziert werden, weil es Polizeiabkommen zwischen den einzelnen Län<strong>der</strong>n<br />

gebe. 98 Damit wurde suggeriert, es könnte legal sein, Polizisten ohne weiteres zu<br />

Recherchezwecken nach Spanien zu senden.<br />

Daraufhin telefonierte ich einem hohen Bundesbeamten im Eidgenössischen Justizund<br />

Polizeidepartement, <strong>der</strong> sich mit <strong>der</strong> internationalen <strong>Rechts</strong>hilfe befasst und<br />

fragte ihn abstrakt über die Möglichkeit, Polizisten zu Recherchezwecken nach<br />

Spanien zu entsenden. Er erklärte mir, mit Spanien gebe es kein Polizeiabkommen<br />

und selbst wenn es eines geben würde, dürften die Polizisten nur mit Bewilligung des<br />

Bundes nach Spanien reisen. Zudem wären sie dort von den spanischen Behörden<br />

empfangen worden und allfällige Recherchen hätten die Spanier selber vorgenommen.<br />

All dies ist gemäss Expertenbericht Piquerez/Cornu bei diesen Reisen<br />

nicht geschehen. 99 Die Experten erklärten: "Die in Spanien vorgenommen Handlungen<br />

stellen ohne Zweifel eine Verletzung <strong>der</strong> Souveränität dieses Landes dar, weil<br />

sie nicht in Beachtung <strong>der</strong> durch die geltenden Staatsverträge vorgesehenen<br />

Formalitäten erfolgten." 100<br />

Der erwähnte Artikel in <strong>der</strong> Liberté wurde vom damaligen Liberté-Journalisten Jean-<br />

Philippe Buchs verfasst. Buchs ist ein Lamon-Intimus und hat mehrfach Artikel<br />

verfasst, die Lamon-Thesen enthalten. Dieser Journalist griff am Dienstag, den<br />

26.1.1999, erneut zur Fe<strong>der</strong> und schrieb in <strong>der</strong> Liberté, <strong>der</strong> erwähnte Vorwurf sei<br />

nicht stichhaltig, im Bundesamt für Polizeiwesen habe man erklärt, solche Praktiken<br />

seien üblich. Ich telefonierte daraufhin unverzüglich wie<strong>der</strong> dem erwähnten für die<br />

<strong>Rechts</strong>hilfe zuständigen Beamten. Dieser bestätigte erneut seine Aussagen und<br />

erklärte, auch das Bundesamt habe vom neuesten Liberté-Artikel Kenntnis erhalten.<br />

Man habe eine Umfrage gemacht, ob jemand <strong>der</strong> Liberté eine <strong>der</strong>art falsche<br />

Auskunft gegeben habe. Niemand könne sich daran erinnern, namentlich auch nicht<br />

97 S. 48 ff.<br />

98 Liberté vom 23.1.1999.<br />

99 S. 48.<br />

100 S. 51.

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