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Von der Aufklärung verschont - Bündnis Alle gegen Rechts

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Franz Riklin http://www.FRinjuria.com 6<br />

Im Fall Rime (vgl. C.12) haben <strong>der</strong> für viele Missbräuche verantwortliche Untersuchungsrichter<br />

Piller und <strong>der</strong> damalige Präsident <strong>der</strong> Anklagekammer,<br />

Kantonsrichter Papaux, <strong>der</strong> illegale Telefonkontrollen absegnete, auf meine in einem<br />

<strong>Rechts</strong>gutachten ausführlich begründeten Vorwürfe ebenfalls nicht sachbezogen,<br />

son<strong>der</strong>n mit einer diffusen Diffamierung reagiert. Papaux erklärte <strong>gegen</strong>über <strong>der</strong><br />

Regierung: „Permettez-moi cependant de vous faire part de ma stupéfaction face à la<br />

violence des termes utilisés par M. Riklin, violence qui cache mal la méconnaissance<br />

évidente du dossier et la légèreté inquiétante de l’analyse juridique qui s’en suit.“ 3<br />

Piller ging mit Anwürfen noch weiter: „... ce document dénote un esprit dépourvu de<br />

la moindre once d’objectivité et de sens de la réalité. De plus, il apparaît que l’auteur<br />

fait preuve d’un acharnement gratuit et aveugle envers les autorités d’enquête.<br />

Aussi, cet avis de droit se disqualifie par ses propres termes. Je n’ai pas à évoquer<br />

les motifs – probablement faciles à deviner – qui ont poussé le Professeur Riklin à<br />

rédiger un tel document.“ 4 Auch hier das bekannte Strickmuster: Keine<br />

sachbezogene Kritik, son<strong>der</strong>n Beleidigungen.<br />

Nach ähnlicher Manier wurde auch im Fall Grossrie<strong>der</strong>, ohne Bezugnahme auf<br />

meine Argumente noch und noch betont, dass ich im gleichen Kirchenchor wie Frau<br />

Grossrie<strong>der</strong> singe, um damit zu suggerieren, meine Stellungnahmen seien<br />

parteiisch.<br />

Als Kritiker hatte ich die zweifelhafte Ehre, zweimal Gegenstand einer Debatte im<br />

Grossen Rat zu sein. Man brauchte fast mehr Zeit für mich als für die Behandlung<br />

<strong>der</strong> Missbräuche im Justizsystem.<br />

So richtete Grossrat Ribordy in <strong>der</strong> Herbstsession 1999 eine schriftliche Anfrage an<br />

die Regierung und wollte wissen, ob ich mit meiner Kritik nicht meine Treuepflicht<br />

<strong>gegen</strong>über dem Staat verletze. Es war auch hier ganz typisch, dass die Frage <strong>der</strong><br />

Begründetheit meiner Vorwürfe nicht thematisiert wurde.<br />

Am 16. November 2000 reichte Grossrat Louis-Marc Perroud eine Interpellation ein<br />

und stellte Fragen zur meiner Person. Die Anfrage enthielt Beleidigungen und<br />

tatsachenwidrige Unterstellungen. Unter an<strong>der</strong>em wurde in rufschädigen<strong>der</strong> Weise<br />

behauptet, meine Aussagen zu den Missständen in <strong>der</strong> Freiburger Justiz seien<br />

unqualifiziert, ja geradezu totalitär. Perroud vermutete, meine Kritik sei aus Frust und<br />

wegen mangeln<strong>der</strong> fachlicher Anerkennung in <strong>der</strong> deutschen Schweiz erfolgt. Ferner<br />

tat er, als ob ich den grössten Teil meiner Arbeitszeit für anwaltliche Aktivitäten<br />

verwenden würde. Auch in diesem Fall: Nichts als Beleidigungen.<br />

Anlässlich einer Befragung durch die Justizkommission des Grossen Rates vom 26.<br />

Juni 1998, die etwa zwei Stunden dauerte, gab ich dieser Instanz ein neunseitiges<br />

Memorandum ab, das gemäss meinem damaligen Wissensstand eine lange Liste<br />

von Mängeln enthielt. Den Lokalmedien konnte ich kurze Zeit später entnehmen,<br />

dass die Kommission auch eine Delegation <strong>der</strong> Strafkammer des Kantonsgerichts<br />

anhörte (vermutlich das Trio Cornu, Papaux, Schraner), die meine kritischen<br />

Bemerkungen zur Praxis <strong>der</strong> Strafverfolgungsbehörden im Kanton Freiburg gänzlich<br />

3 Stellungnahme Kantonsgerichtspräsident Papaux vom 19. 6. 1997.<br />

4 Stellungnahme UR Piller vom 30. April 1997.

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