Von der Aufklärung verschont - Bündnis Alle gegen Rechts
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Franz Riklin http://www.FRinjuria.com 6<br />
Im Fall Rime (vgl. C.12) haben <strong>der</strong> für viele Missbräuche verantwortliche Untersuchungsrichter<br />
Piller und <strong>der</strong> damalige Präsident <strong>der</strong> Anklagekammer,<br />
Kantonsrichter Papaux, <strong>der</strong> illegale Telefonkontrollen absegnete, auf meine in einem<br />
<strong>Rechts</strong>gutachten ausführlich begründeten Vorwürfe ebenfalls nicht sachbezogen,<br />
son<strong>der</strong>n mit einer diffusen Diffamierung reagiert. Papaux erklärte <strong>gegen</strong>über <strong>der</strong><br />
Regierung: „Permettez-moi cependant de vous faire part de ma stupéfaction face à la<br />
violence des termes utilisés par M. Riklin, violence qui cache mal la méconnaissance<br />
évidente du dossier et la légèreté inquiétante de l’analyse juridique qui s’en suit.“ 3<br />
Piller ging mit Anwürfen noch weiter: „... ce document dénote un esprit dépourvu de<br />
la moindre once d’objectivité et de sens de la réalité. De plus, il apparaît que l’auteur<br />
fait preuve d’un acharnement gratuit et aveugle envers les autorités d’enquête.<br />
Aussi, cet avis de droit se disqualifie par ses propres termes. Je n’ai pas à évoquer<br />
les motifs – probablement faciles à deviner – qui ont poussé le Professeur Riklin à<br />
rédiger un tel document.“ 4 Auch hier das bekannte Strickmuster: Keine<br />
sachbezogene Kritik, son<strong>der</strong>n Beleidigungen.<br />
Nach ähnlicher Manier wurde auch im Fall Grossrie<strong>der</strong>, ohne Bezugnahme auf<br />
meine Argumente noch und noch betont, dass ich im gleichen Kirchenchor wie Frau<br />
Grossrie<strong>der</strong> singe, um damit zu suggerieren, meine Stellungnahmen seien<br />
parteiisch.<br />
Als Kritiker hatte ich die zweifelhafte Ehre, zweimal Gegenstand einer Debatte im<br />
Grossen Rat zu sein. Man brauchte fast mehr Zeit für mich als für die Behandlung<br />
<strong>der</strong> Missbräuche im Justizsystem.<br />
So richtete Grossrat Ribordy in <strong>der</strong> Herbstsession 1999 eine schriftliche Anfrage an<br />
die Regierung und wollte wissen, ob ich mit meiner Kritik nicht meine Treuepflicht<br />
<strong>gegen</strong>über dem Staat verletze. Es war auch hier ganz typisch, dass die Frage <strong>der</strong><br />
Begründetheit meiner Vorwürfe nicht thematisiert wurde.<br />
Am 16. November 2000 reichte Grossrat Louis-Marc Perroud eine Interpellation ein<br />
und stellte Fragen zur meiner Person. Die Anfrage enthielt Beleidigungen und<br />
tatsachenwidrige Unterstellungen. Unter an<strong>der</strong>em wurde in rufschädigen<strong>der</strong> Weise<br />
behauptet, meine Aussagen zu den Missständen in <strong>der</strong> Freiburger Justiz seien<br />
unqualifiziert, ja geradezu totalitär. Perroud vermutete, meine Kritik sei aus Frust und<br />
wegen mangeln<strong>der</strong> fachlicher Anerkennung in <strong>der</strong> deutschen Schweiz erfolgt. Ferner<br />
tat er, als ob ich den grössten Teil meiner Arbeitszeit für anwaltliche Aktivitäten<br />
verwenden würde. Auch in diesem Fall: Nichts als Beleidigungen.<br />
Anlässlich einer Befragung durch die Justizkommission des Grossen Rates vom 26.<br />
Juni 1998, die etwa zwei Stunden dauerte, gab ich dieser Instanz ein neunseitiges<br />
Memorandum ab, das gemäss meinem damaligen Wissensstand eine lange Liste<br />
von Mängeln enthielt. Den Lokalmedien konnte ich kurze Zeit später entnehmen,<br />
dass die Kommission auch eine Delegation <strong>der</strong> Strafkammer des Kantonsgerichts<br />
anhörte (vermutlich das Trio Cornu, Papaux, Schraner), die meine kritischen<br />
Bemerkungen zur Praxis <strong>der</strong> Strafverfolgungsbehörden im Kanton Freiburg gänzlich<br />
3 Stellungnahme Kantonsgerichtspräsident Papaux vom 19. 6. 1997.<br />
4 Stellungnahme UR Piller vom 30. April 1997.