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Von der Aufklärung verschont - Bündnis Alle gegen Rechts

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Franz Riklin http://www.FRinjuria.com 44<br />

bei einem Deliktsverdacht <strong>gegen</strong>über einer Behörde, die vom Filz protegiert wird,<br />

geschah nichts. Dies belegt, wie willkürlich Informationen, die einen Deliktsverdacht<br />

indizieren, in Freiburg ignoriert werden, wenn sie nicht in den Kram passen und<br />

welche Desinformation <strong>gegen</strong>über <strong>der</strong> Bevölkerung zu diesem Zweck betrieben wird.<br />

Wäre zwischen Ende Januar und April 1999 eine Strafverfolgungshandlung<br />

unternommen worden, hätte dies die Verjährung unterbrochen.<br />

19. Spanienreisen II (Notorischer Lügner vs. Missverständnis)<br />

Da bezüglich dieser Spanienreisen <strong>der</strong> Normverstoss eigentlich durch die Polizisten<br />

erfolgte, die nach Spanien reisten und <strong>der</strong> Verdacht bestand, Lamon sei<br />

Befehlsgeber, reichte ich am 22.12.1999 <strong>gegen</strong> Lamon eine Strafanzeige wegen<br />

Verdachts des Amtsmissbrauchs ein, wofür die Freiburger Behörden zuständig<br />

waren. Amtsmissbrauch ist ein Verbrechen und wäre deshalb nicht verjährt gewesen.<br />

Meines Erachtens läge ein Amtsmissbrauch vor, wenn ein Untersuchungsrichter<br />

Polizisten befiehlt, illegal in Spanien zu recherchieren. Als ausserordentlicher<br />

Untersuchungsrichter wurde <strong>der</strong> Buller Notar Michel Mooser eingesetzt, <strong>der</strong> im<br />

Rahmen des betreffenden Strafverfahrens auch zahlreiche an<strong>der</strong>e Vorwürfe<br />

untersuchte. Während des Verfahrens bestritt Lamon offenbar, die Polizisten nach<br />

Spanien entsandt zu haben. Daraufhin bezeichneten im Februar 2000 zwei hohe<br />

Beamte <strong>der</strong> Freiburger Kriminalpolizei Lamon als "notorischen Lügner" und<br />

verweigerten jegliche Zusammenarbeit mit ihm. 103 Notar Mooser traf daraufhin einen<br />

"salomonischen" Entscheid. Er stellte am 25.4.2000 das Verfahren bezüglich dieses<br />

Punktes mit <strong>der</strong> Begründung ein, die Polizisten hätten die Aussagen von Lamon als<br />

Befehl aufgefasst, aber es sei nicht bewiesen, dass Lamon einen entsprechenden<br />

Befehl erteilt habe. Er überschritt dabei meines Erachtens seine Kompetenzen als<br />

Untersuchungsrichter, weil die Beweiswürdigung, die er vorgenommen hat, Sache<br />

des zuständigen Gerichtes gewesen wäre (vgl. dazu auch hinten C.42). Da mir als<br />

Strafanzeiger keine Verfahrensrechte zustehen, ist diese Einstellung rechtskräftig<br />

und Lamon kann sich damit brüsten, zwar Gegenstand eines Verfahrens gewesen zu<br />

sein, das aber eingestellt wurde.<br />

Die Annahmen von Notar Mooser sind meines Erachtens unhaltbar. Wenn Polizisten<br />

als Touristen verkleidet in Spanien recherchieren, muss das eine vorgesetzte Instanz<br />

angeordnet haben. Es ist lebensfremd, anzunehmen, die Polizisten hätten<br />

gewissermassen als Folge eines Missverständnisses in Spanien recherchiert, weil<br />

sie Aussagen von Lamon fälschlicherweise als Befehl verstanden hätten, nach<br />

Spanien zu reisen. Und all das geschah im Wissen des Polizeikommandos sowie<br />

des damaligen Kripochefs und heutigen Polizeikommandanten Nidegger,<br />

selbstverständlich auf Kosten von Steuergel<strong>der</strong>n.<br />

Interessant ist, was die Experten Piquerez/Cornu zu diesem Thema schreiben.<br />

Bezüglich <strong>der</strong> ersten Reise kann man lesen: "Die Spanienreise fand auf Befehl des<br />

Untersuchungsrichters Lamon o<strong>der</strong> mindestens mit dessen Zustimmung statt, welche<br />

von den betroffenen Polizisten nur als Befehl verstanden werden konnte. Untersuchungsrichter<br />

Mooser hat ... im Sinn <strong>der</strong> zweiten Variante anerkannt. ... Die These,<br />

103 Freiburger Nachrichten vom 18.2.2000; Liberté vom 18.2.2000, S. 2.

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