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Von der Aufklärung verschont - Bündnis Alle gegen Rechts

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Franz Riklin http://www.FRinjuria.com 48<br />

Perler spielte eine sekundäre Rolle. Auch von einer schweren Pflichtverletzung<br />

konnte nicht die Rede sein. Im Entscheid werden mehrere Vorwürfe <strong>gegen</strong> Lamon<br />

erhoben. Er habe in unzulässiger Weise das Verfahren nicht selber geführt, son<strong>der</strong>n<br />

die Polizei ohne klaren Auftrag agieren lassen. Später erhielt Perler eine Entschädigung<br />

von 23'000 Franken für Anwaltskosten und 10'000 Franken als Genugtuung.<br />

111<br />

22. Perler II (Informationspraxis <strong>der</strong> Behörden)<br />

Als man Perler verhaftete, wurde dies mit einem Communiqué mitgeteilt. Als Lamon<br />

am 11. Dezember 1998 das Verfahren einstellte, hin<strong>gegen</strong> Perler die Kosten auferlegte,<br />

gab es wie<strong>der</strong>um ein Pressecommuniqué, und zwar nicht durch UR Lamon,<br />

son<strong>der</strong>n durch den Präsidenten <strong>der</strong> Strafkammer, Cornu, <strong>der</strong> Lamon "coachte" 112<br />

(vgl. vorne C.10). Er erklärte, dass die Abklärungen von Lamon den ursprünglichen<br />

Deliktsverdacht auf Begünstigung nicht bestätigten. Er führte aus: „L’enquête a en<br />

revanche mis en évidence une négligence grave de la part du brigadier Albert Perler<br />

qui n’a pas mentionné dans le rapport d’enquête des omissions ou des faits<br />

essentiels qui auraient permis d’ordonner des investigations complémentaires pour<br />

tenter de confondre le ou les auteurs présumés. C’est pour ce motif que le brigadier<br />

Albert Perler a été condamné au paiement des frais de la procédure.“ Es ist nicht<br />

Sache des Präsidenten <strong>der</strong> Anklagekammer, den, wie sich später herausstellte,<br />

Fehlentscheid eines Untersuchungsrichters zu rechtfertigen.<br />

Mit Entscheid vom 23. März 1999 wurde Perler wie bereits ausgeführt, durch die mit<br />

zwei Ersatzleuten bestückte Strafkammer vollumfänglich rehabilitiert. Die Medien<br />

wurden darüber seitens <strong>der</strong> Behörden nicht orientiert. Journalisten, die beim<br />

Kantonsgericht eine Kopie des Entscheides anbegehrten, wurden abgewiesen. Da<br />

ich selber in den Besitz dieses Entscheides gelangte, wurde ich von Journalisten<br />

bestürmt, ihnen doch diesen Entscheid als Kopie zu übermitteln. Das tat ich in <strong>der</strong><br />

Folge <strong>gegen</strong>über Radio Freiburg und <strong>der</strong> Liberté. Man sieht: Unfairness hatte in <strong>der</strong><br />

Informationspraxis <strong>der</strong> Behörden System. Wenn man jemanden beschuldigen<br />

konnte, wurde die Öffentlichkeit durch Communiqués informiert, wenn die Untersuchung<br />

den Beschuldigten völlig entlastete und das Verhalten des Protegierten UR<br />

Lamon kritisiert wurde, herrschte Stillschweigen.<br />

23. Perler III (Fragwürdiges Disziplinarverfahren)<br />

Parallel zum Strafverfahren <strong>gegen</strong> Perler wurde ein Disziplinarverfahren <strong>gegen</strong> ihn<br />

eröffnet, das die Neuenburger <strong>Rechts</strong>anwältin Ott instruierte. Nach <strong>der</strong> Einstellung<br />

des Strafverfahrens mit Kostenauflage, aber vor dem Entscheid über seinen<br />

schliesslich erfolgreichen Rekurs durch das Kantonsgericht, wurde Perler vom<br />

Staatsrat disziplinarisch gerügt. Der Staatsrat wurde zum Mitspieler des von Lamon<br />

<strong>gegen</strong> Perler inszenierten und aufgeblähten Verfahrens. Perler wurde die Entlassung<br />

111 La Liberté vom 15.3.2000, S. 11.<br />

112 Pressecommuniqué von Kantonsrichter Cornu vom 18.12.1998.

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