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Revolutionstheorie heute ? 90 Jahre Oktoberrevolution ...

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Gregor Schirmer: Zum Tornado-Urteil des Bundesverfassungsgerichts<br />

gegenseitiger kollektiver Sicherheit“ sind<br />

merkenswert, „die friedenswahrende Zwecksetzung<br />

ist nicht nur einmalige Voraussetzung<br />

des Beitritts, sondern fortdauernde Voraussetzung<br />

des Verbleibs Deutschlands in dem<br />

System gegenseitiger kollektiver Sicherheit“.<br />

Die „Umwandlung eines ursprünglich den<br />

Anforderungen des Art. 24 Abs. 2 GG entsprechenden<br />

Systems in eines, das nicht mehr<br />

der Wahrung des Friedens dient oder sogar<br />

Angriffskriege vorbereitet, ist verfassungsrechtlich<br />

untersagt“. Das Bundesverfassungsgericht<br />

ist natürlich weit von jeglichem<br />

Zweifel entfernt, dass eine solche Umwandlung<br />

auch nur entfernt auf die NATO zutreffen<br />

könnte.<br />

Es fehle „an Anhaltspunkten für eine strukturelle<br />

Entfernung der NATO von ihrer friedenswahrenden<br />

Ausrichtung“. Das Gericht<br />

hält die Aussage des Generals Schneidereit für<br />

ausreichend, um eine Vermischung von ISAF<br />

und OEF zu verneinen und damit auszuschließen,<br />

dass Operationen von ISAF und die Tornado-Einsätze<br />

wegen des Zusammenwirkens<br />

mit OEF völkerrechtswidrig sind. Es könnte ja<br />

vorkommen, dass im Einzelfall völkerrechtswidriges<br />

Handeln der OEF wegen des Zusammenwirkens<br />

der ISAF zuzurechnen sei. Und<br />

dies könnte „möglicherweise die völkerrechtliche<br />

Verantwortlichkeit der NATO und ihrer<br />

Mitgliedstaaten auslösen“. Das juristische Kauderwelsch<br />

in klares Deutsch übersetzt, heißt:<br />

die Bundesregierung darf die Bundeswehr im<br />

Rahmen der NATO zu Kampfeinsätzen ins<br />

Ausland, auch in völkerrechtswidrige Kriege<br />

schicken, wenn sich dadurch nur nicht die „friedenswahrende<br />

Ausrichtung“ der NATO<br />

ändert. Und die ist selbstverständlich durch<br />

nichts zu erschüttern, auch wenn nicht nur der<br />

Anschein, sondern grausame afghanische<br />

Fakten dagegen sprechen.<br />

Der Begriff der Selbstverteidigung wird<br />

inhaltlich ausgehöhlt und territorial entgrenzt.<br />

Das rückt die Auffassungen des Gerichts in<br />

gefährliche Nähe zu Bushs Konzept der „präventiven“<br />

oder „antizipatorischen“ Verteidigung.<br />

Folgende Sätze aus dem Urteil sprechen<br />

eine deutliche Sprache: „Mit dem Zweck der<br />

NATO waren abwehrende militärische Einsätze<br />

außerhalb des Bündnisgebiets, nämlich<br />

auch auf dem Territorium eines angreifenden<br />

Staates, von vornherein impliziert. Bei einem<br />

Angriff muss die Verteidigung nicht an der<br />

Bündnisgrenze enden, sondern kann auf dem<br />

Territorium des Angreifers enden, wobei auch<br />

dessen langfristige und stabile Pazifizierung<br />

der Sicherung eines dauerhaften Friedens des<br />

Bündnisses dient.“ Das ist die pseudojuristische<br />

Weihe von Peter Strucks Parole: „Deutschland<br />

wird am Hindukusch verteidigt.“ Die<br />

regionale Begrenzung des NATO-Vertrags<br />

wird aufgehoben. Die NATO darf weltweit<br />

militärisch eingreifen, Kriege führen und<br />

Länder besetzen. Dafür muss nicht einmal ein<br />

Angriff vorliegen: „Krisenreaktionseinsätze<br />

können auch unabhängig von einem äußeren<br />

Angriff oder ergänzend zur dauerhaften<br />

Befriedung eines Angreifers dem Zweck des<br />

NATO-Vertrags entsprechen.“<br />

Das Urteil ist Rechtsverweigerung. Es<br />

schiebt Verfassung und Völkerrecht beiseite.<br />

Es erteilt der Regierung Handlungsfreiheit in<br />

der Außenpolitik über das Maß des Rechts<br />

hinaus. Es sanktioniert den Rechtsbruch.<br />

Wohin geht die<br />

Europäische Union?<br />

Andreas Wehr<br />

„Der Vertrag über die Europäische Union<br />

und der Vertrag über die Arbeitsweise der<br />

Union werden keinen Verfassungscharakter<br />

haben. (...): Der Ausdruck ‚Verfassung’ wird<br />

nicht verwendet (...).“ So steht es im Entwurf<br />

des Mandats für die Regierungskonferenz,<br />

beschlossen auf dem Europäischen Rat am<br />

21./22. Juni 2007 in Brüssel. In der Regierungskonferenz<br />

soll stattdessen ein „Reformvertrag“<br />

zur Änderung der bestehenden

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